Hinweise für Prüfungen bei Online-Lehre

Grundsätzlich gibt es auch online viele Möglichkeiten, Prüfungen den Studieren-den anzubieten, u.a.:

  • Studienarbeiten (wie bei Präsenzlehre)
  • Referate: möglich als aufgezeichnete oder kommentierte Folien z.B. in Powerpoint oder Halten der Vorträge während Videokonferenzen
  • Übungen/Prüfungsfragen, die veranstaltungsbegleitend erledigt werden müssen: dies fördert die regelmäßige Beschäftigung der Studierenden mit den Lerninhalten. Wir empfehlen, dass die Beantwortung mit Bonuspunkten von 10-20% der Endnote honoriert werden kann.
  • Mündliche Online-Prüfungen: bitte beachten Sie hierbei die gesonderten Hinweise der Universität Kassel zur Durchführung (s.u.)

Regelungen für Mündliche Prüfungen per Videokonferenz

  • Alle Beteiligten sind mit dieser Prüfungsform einverstanden. Der Prüfling muss sich einverstanden erklären, dass er per Videokonferenz eine mündliche Prüfung ablegt und Daten per E-Mail versandt werden.
  • Es besteht kein Rechtanspruch auf Durchführung einer digital gestützten Prüfung.
  • Die Videokonferenz wird von Seiten des/der Prüfenden organisiert und verwaltet.
  • Die Videokonferenz ist über einen sicheren Dienst des DFN oder WebEx zu führen.
  • Teilnehmende der Konferenz sind: Prüfling, alle Prüfer*innen, ggf. Beisitzende, Protokollant*in, ggf. öffentliche Teilnehmende (stumm zugschaltet).
  • Bei Durchführung einer Videokonferenz zum Zwecke einer mündlichen Prüfung kann die Identität des Prüflings durch Videobild und Zeigen des amtlichen Ausweisdokuments und des Studierendenausweises festgestellt werden.
  • Der Prüfling muss mündlich zusichern, dass er sich alleine im Raum befindet und keine nicht zugelassenen Hilfsmittel zur Verfügung hat.
  • Rein telefonische Prüfungs-Konferenzen sind nicht möglich.
  • Für den Fall, dass die Prüfung aus technischen Gründen abgebrochen werden muss, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Dies stellt Prüferin oder Vorsitzende/r der Prüfungskommission fest.
  • Prüfungsprotokoll: Es ist ein Prüfungsprotokoll nach den üblichen Regeln zu erstellen.
  • Eine Videoaufzeichnung ist nicht gestattet.
  • Die Beratung der Note erfolgt ohne den Prüfling.
  • Die Erläuterung der Prüfungsbewertung /Bekanntgabe der Note gegenüber dem Prüfling erfolgt mündlich in der Videokonferenz.
  • Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung in B.Sc.- und M.Sc.-Prüfungen bestätigt der Prüfling mündlich in der Konferenz, dass ihm die Bewertung erläutert wurde.
  • Das Protokoll kann entweder in der Videokonferenz gezeigt oder per E-Mail bekannt gegeben werden.
  • Sonderfall mündliches Abschlusskolloquium: Die vorgesehene Präsentation wird den Prüfer*innen im Vorfeld per Mail zugesendet.
  • Planen Sie mindestens 15min mehr ein zur Durchführung als bei einer Präsenzprüfung.