Novellierung des Hessischen Straßengesetztes: Stellungnahme von Carsten Sommer
Am 29. Oktober war Prof. Dr.-Ing. Carsten Sommer als Sachverständiger zur Anhörung über die Novellierung des Hessischen Straßengesetzes in Wiesbaden eingeladen. Die Novelle soll vor allem Planungsverfahren im Straßenbau beschleunigen. Aus Sicht von Carsten Sommer kann sie dieses Ziel grundsätzlich erreichen, einige Änderungen gehen jedoch zulasten des Umwelt- und Klimaschutzes.
Ein Schwerpunkt seiner Stellungnahme war die Priorisierung von Ortsumgehungen im Rahmen des Abwägungsprozesses bei Straßenplanungen. Laut Entwurf sollen Ortsumgehungen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen, begründet unter anderem mit höherer Verkehrssicherheit. Das hält er für nicht haltbar: Ein generell positiver Effekt auf die Verkehrssicherheit ist wissenschaftlich nicht belegt [1]. Dazu kommen zusätzliche CO₂-Emissionen durch den Bau und häufig auch durch mehr Kfz-Verkehr.
Außerdem plädierte er dafür, Umwelt- und Klimaschutz ausdrücklich als Kriterien im Gesetz zu nennen sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung für stark belastete Straßen durch Wohngebiete beizubehalten.
Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden (ab Seite 5): https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/dateien/2026-10/WVA-AV-25-T1.pdf
[1] BASt-Studie: „Bewertung von Ortsumgehungen aus Sicht der Verkehrssicherheit“ (https://edocs.tib.eu/files/e01fn19/1679804790.pdf)