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11.08.2026 | Institut für konstruktiven Ingenieurbau (IKI)

Hitze im Büro

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§ 2 der Dienstvereinbarung zum Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz an der Universität Kassel:

Die Bediensteten sind angehalten, vorhandene technische Maßnahmen zu nutzen. Dies bedeutet:

  • Nutzung vorhandener Ventilatoren