GhK

Universität Kassel
Fachbereich Elektrotechnik
Referat für Berufspraktische Studien/ Fachpraxis


Abschluß der betrieblichen Tätigkeit

Die in das Studium integrierten Berufspraktischen Studien/Fachpraxis können ihre Aufgabe nur dann sinnvoll erfüllen, wenn sie durch die Hochschule kontinuierlich begleitet werden. Diese umfaßt die Darstellung der Ausbildungsziele des Studiums und der Berufspraktischen Studien/ Fachpraxis, die Absprache von Rahmenvereinbarungen, die Beratung der Studierenden bei der Vorbereitung der betrieblichen Tätigkeit, der Suche nach geeigneten Praxisstellen unter Berücksichtigung der bisherigen schulischen und beruflichen Entwicklung, der Studienschwerpunkte und der beruflichen Perspektiven der Studierenden und die vertragliche Ausgestaltung der betrieblichen Tätigkeit, der Vorbereitung und Durchführung der Berufspraktischen Studien im Betrieb. Zur Begleitung bietet die Hochschule den Studierenden eine Reihe von Veranstaltungen zur Vorbereitung, Begleitung, zum Erfahrungsaustausch und zur Reflexion der Berufspraktischen Studien/ Fachpraxis an.

Leistungsnachweise

Neben der Vorlage einer Bescheinigung (1) des Betriebs, aus der die Ausbildungsinhalte und -zeit hervorgehen, dem Nachweis des Besuchs der Begleitseminare wird im Anhang 9, c) der Studienordnung die Berichterstattung zu den Berufspraktischen Studien/ Fachpraxis verlangt. Die Berichterstattung über die betriebliche Tätigkeit erfolgt durch:
  • einen Ausbildungsnachweis
  • mehrere Teilberichte und
  • einen Abschlußbericht.
Der Ausbildungsnachweis beschreibt die täglich ausgeführten Arbeiten über den gesamten Zeitraum von insgesamt 20 Wochen.

Die Teilberichte (Wochen- bzw. Tätigkeitsabschnittsberichte) stellen Problemstellungen der selbst ausgeführten Arbeiten dar. Diese Berichte sind dem Betreuer im Betrieb zur Abzeichnung vorzulegen.

Aus den Teilberichten ist ein zusammenfassender Abschlußbericht zu erstellen. Vor Anfertigung dieses Berichts ist dem Betreuer an der Hochschule eine Gliederung vorzulegen (Deckblatt für den Abschlussbericht BPS), die dieser testiert. Der fertige Abschlußbericht, der auf Antrag(2) benotet wird, ist dem gewählten Betreuer zur Begutachtung vorzulegen.

Mit dem Ausbildungsnachweis wird ein Gesamtüberblick über den tatsächlichen Verlauf der Ausbildung gegeben. Demgegenüber haben die Berichte die Funktion, das Wesentliche der betrieblichen Tätigkeit im entsprechenden Zeitabschnitt bzw. eines umfassenderen Tätigkeitsabschnitts den Zielen der Berufspraktischen Studien entsprechend systematisch schriftlich zu erarbeiten und darzustellen. Werden zur Beschreibung der selbstausgeführten Arbeiten Zitate oder andere Fremdmaterialien (Prospekte, Zeichnungen, Literatur, etc.) benutzt, sind Quellenangaben erforderlich.

Die Arbeit an einem Manuskript umfaßt grundsätzlich die Phasen:

  • Materialsuche,
  • Materialauswahl,
  • Materialauswertung und
  • schriftliche Darlegung.
Zur näheren Information sei an dieser Stelle verwiesen auf den kurzen einführenden Beitrag von Göllenbeck (1993: 72 ff.) und die ausführlichen Darstellungen in Poenicke (1993), Spandel (1973), Seifert (1976), Krieg (1991), Rückriem (1992), Fragnière (1987) und Theisen (1993). Die genannten Bücher geben eine allgemeine Einführung zum wissenschaftlichen Arbeiten und informieren ausführlich über die zu beachtenden Formalia einer schriftlichen Arbeit (Zitiertechnik, Quellen, Gliederung einer Arbeit, Form der Darstellung, etc.). Das Buch von Hennig (1994) beschreibt den Einsatz des PCs für alle schriftlichen Arbeiten, vom Referat bis zur Diplomarbeit.

Die Benutzung einer Textverarbeitung(3) sollte heute selbstverständlich sein. Insbesondere für Ungeübte bietet sich die Möglichkeit mit den relativ kurzen Texten solcher Berichte erste Erfahrungen zu sammeln, die für weitere Arbeiten wiederum angewandt werden können. Die Berichte zu den Berufspraktischen Studien sollten möglichst unmittelbar nach Abschluß des Berichtszeitraums unter Beachtung der in den Anleitungen gemachten Hinweise geschrieben werden(4).

Zeugnis

Mit dem Nachweis der betrieblichen Tätigkeit wird prinzipiell den Anforderungen der Studienordnung entsprochen. Allerdings ist zu bedenken, daß es für Berufseinsteiger, wie Hochschulabsolventen von großer Bedeutung sein kann, wenn bereits im Studium erste Erfahrungen und Erfolge in der neuen Berufsrolle als Ingenieur/Ingenieurin gemacht und beurteilt nachgewiesen werden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Arbeitnehmer(5) mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. Während das einfache Zeugnis lediglich Aussagen zu Art und Dauer der Tätigkeit macht, wird beim qualifizierten Zeugnis, welches nur auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt wird, die Leistung und die Führung beurteilt.

Der Arbeitnehmer soll objektiv und über den gesamten Zeitraum vollständig beurteilt werden. Eine sehr gute Beurteilung ist für die Beurteiler kein Problem. Demgegenüber wird die Beurteilung unzureichender Leistungen und/oder von Fehlverhalten im Betrieb schwierig, wenn man bedenkt, daß es dem Arbeitgeber nicht gestattet ist, ein Zeugnis auszustellen, welches die spätere berufliche Entwicklung behindern könnte. In diesem Spannungsfeld entstanden die häufig zu findenden Umschreibungen von positiven und negativen Aussagen in Zeugnissen. Obwohl ca. die Hälfte von jährlich ca. 38 Millionen ausgestellten Zeugnissen solche Umschreibungen zumindest teilweise enthalten, kann allerdings nicht von einem Code gesprochen werden, denn häufig werden die Beurteilungen nicht von fachkundigen Personen verfaßt.

Allerdings, die von Personalabteilungen verfaßten Zeugnisse deuten an, daß regelmäßig die gleichen Umschreibungsformulierungen Verwendung finden. Die Interpretation der gängigsten Umschreibungen sind nachzulesen in Plüskow (1992: 121 ff.), Hoppe (1993: 211 ff.), Höfle (1993: 209 ff.), Radke (1994: 29 ff.), Dietrich (1991: 60 ff.), etc..

Ein aussagekräftiges Zeugnis enthält die vollständige Adresse des Arbeitgebers (Briefpapier des Betriebs!), in der Überschrift das Wort Zeugnis, den Namen des Empfängers (Vor- und Nachname), Geburtsdatum und -ort, die Dauer der Beschäftigung, eine Beschreibung der Tätigkeit, eine Leistungs- und Führungsbewertung (Aufgabenerledigung, Einsatz der Kenntnisse und Fähigkeiten, Erfolg der Tätigkeit, Initiative, Fleiß, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Vertrauenswürdigkeit, Teambereitschaft und Kooperation), Grund der Beendigung der Tätigkeit, Dankesformel, Wünsche für die Zukunft und die Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person mit Angabe des Orts und des Datums.

Tip:

Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten zu einem angemessenen Zeitpunkt vor dem Abschluß Ihrer betrieblichen Tätigkeit wegen der Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses an. Stellen Sie fest, daß wegen der Arbeitsbelastung die Neigung zum Formulieren eines Arbeitszeugnisses gering ist, schlagen Sie vor, daß Sie einen Entwurf vorbereiten, der dann mit dem Vorgesetzten, dem Personalleiter oder Betriebsinhaber abgestimmt wird. Sie sind am besten informiert über Ihre ausgeübten Tätigkeiten und konnten sich ein Urteil über Ihre Leistung und Führung bilden. Zur Vermeidung von ungeschickten Formulierungen lesen Sie bitte die gängigen Umschreibungen in der genannten Literatur nach.

Literatur

  • Dittrich, H. 1991: Sich besser bewerben - erfolgreicher vorstellen. Frankfurt/M.
  • Fragnière, J.-P. 1987: Wie schreibt man eine Diplomarbeit? Planung, Niederschrift, Präsentation von Abschluß-, Diplom- und Doktorarbeiten, von Berichten und Vorträgen. Bern
  • Göllenbeck 1993: Lern- und Arbeitstechniken. In: Henninger (Hg.), S.72 ff.
  • Grieb, W. 1991: Schreibtips für Diplomanden und Doktoranden in den Ingenieur- und Naturwissenschaften. Berlin/Offenbach
  • Henning, M.: Perfekte Examensarbeiten mit WinWord 6.0. Düsseldorf
  • Henniger (Hg.), W. 1993: Uni-Start. Das Orientierungsbuch für Studienanfänger, 5. Auflage, Frankfurt/M.
  • Höfle, K. 1993: Bausteine für die Karriere. Wie man beruflich weiterkommt. In: Job fit, Bd. 3, S. 187-214.
  • Hoppe, P.A. 1993: So formulieren Sie Bewerbungen
  • Job fit 1993: Tips für den Karrierestart. Bd. 3, St.Gallen
  • Poenicke, K. 1989: Die schriftliche Arbeit. Materialsammlung und Manuskriptgestaltung für Fach-, Seminar- und Abschlußarbeiten an Schule und Universität. Mit vielen Beispielen. Mannheim/Wien/Zürich
  • Rückriem, G./Stary, J./Frank, N. 1992: Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens. Paderborn u.a.
  • Schubert, M. 1994: Stellensuche und Bewerbung: In: Wesely, S.363-369.
  • Seiffert,H. 1976: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Bibliographie, Dokumentation, Manuskript. 2 Auflage. Braunschweig
  • Sell, R. 1988: Angewandtes Problemlösungsverhalten. Berlin
  • Spandel 1973: Die Organisation der wissenschaftlichen Arbeit. Studienbuch für Studenten aller Fachrichtungen ab 1.Semester. 2 Auflage, Braunschweig
  • Radke, H.-D. 1994: Erfolgreich bewerben mit WinWord 6. Düsseldorf
  • Rehbein, H. 1986: Industriepraktikum Maschinenbau. Ein Leitfaden für Studierende an Technischen Universitäten. Berlin/Heidelberg/New York.
  • Theisen, M.R. 1993: Wissenschaftliches Arbeiten. Technik, Methodik, Form. 7. Auflage. München
  • Wesely, Cl. 1994: Praxisführer. 5. Auflage, St. Gallen
  • Wick, K. 1994: Das Vorstellungsgespräch. In: Wesely, S.369-371.

1 Auf diese Bescheinigung auf dem Geschäftsbogen des Betriebs kann verzichtet werden, wenn ein vollständiges (einfaches bzw. qualifiziertes) Zeugnis der Ausbildungsstelle vorgelegt wird. up
2 Eine Benotung des Abschlußbericht ist vor der Begutachtung mit dem Betreuer zu vereinbaren. up
3 Die fehlende private PC-Ausstattung ist kein Argument, denn sowohl in der Hochschule als auch in den Betrieben ist es heute kein Problem mehr am PC zu arbeiten. up
4 Nähere Einzelheiten zur Anfertigung dieser Berichte werden in den vorbereitenden und nachbereitenden Begleitseminaren zu den BPS besprochen. up
5 Es ist strittig, ob dieses Recht für Studenten am Lernort Betrieb und für Praktikanten gilt. Die Betriebe sehen die Bedeutung des qualifizierten Zeugnisses für Berufsanfänger und bescheinigen den Studierenden, neben der Tätigkeit und der Dauer, auf Wunsch auch die Leistung und Führung. up

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Kritik, Anregung und Informationen: H.-Dieter Berdelsmann