Allgemeine Information zur Einführung des ECTS am Fachbereich

Elektrotechnik der Universität Gesamthochschule Kassel

Das ECTS an der Universität Gesamthochschule Kassel

Dieses Informationspaket beschreibt die Universität Gesamthochschule Kassel und die Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Elektrotechnik, um den zukünftigen ECTS-Studenten zu helfen, sich auf den Studienaufenthalt an dieser Hochschule vorzubereiten.

Was ist das ECTS?

Das ECTS, das European Community Course Credit Transfer System Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen), wurde on der Kommission der europäischen Gemeinschaften entwickelt, um eine einheitliche Vorgehensweise bereitzustellen für die sichere akademische nerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Es stellt eine Methode zur Verfügung, Studienleistungen zu messen sowie zu vergleichen und sie von einer Institution zu einer anderen zu übertragen. Das ECTS-System beruht auf dem Prinzip des gegenseitigem Vertrauens zwischen den teilnehmenden Hochschulen. Die wenigen Regeln im ECTS betreffen Information (über die angebotenen Lehrveranstaltungen), gegenseitige Zustimmung (zwischen Heimat- und Gasthochschule) und den Gebrauch von Anrechnungspunkten (als Hinweis auf den Arbeitsumfang für die Studenten) und sollen dieses gegenseitige Vertrauen stärken, Jeder Fachbereich, der am ECTS teilnimmt, beschreibt seine Lehrveranstaltungen nicht nur inhaltlich, sondern auch durch die Zuordnung von Anrechnungspunkten.

Das Pilotprojekt

Das ECTS wurde als Pilotprojekt getestet, das ein Teil des Erasmus-Programmes ist (European Community Action Scheme for the Mobility of University Students). Für das Pilotprojekt wurden fünf Studienfächer ausgewählt (Wirtschaftswissenschaften, Chemie, Geschichte, Maschinenbau und Medizin). An diesem Programm nahmen 145 Hochschulen aus allen EG-Mitgliedsstaaten und EFTA-Ländern teil, jede von ihnen mit einer Fakultät bzw. einem Fachbereich. Die Pilotphase begann 199? und erstreckte sich über ? Jahre.

Die ECTS-Anrechnungspunkte

Die ECTS-Anrechnungspunkte stellen ein Maß dar, das jeder Lehrveranstaltung zugeordnet wird und den Arbeitsaufwand eines Studenten für die betreffende Lehrveranstaltung angibt. Sie sind ein Maß für den Arbeitsaufwand für eine bestimmte Lehrveranstaltung im Verhältnis zum gesamten Arbeitsaufwand für ein ganzes akademisches Jahr an der Institution, Der Arbeitsaufwand umfaßt dabei Vorlesungsbesuch, Praktika, Seminare, Selbststudium - in der Bibliothek oder zu Hause - und Prüfungen sowie Ausarbeitungen jeder Art. Die ECTS-Anrechnungspunkte stellen also ein relatives Maß dar. Im ECTS geben 60 Anrechnungspunkte den Arbeitsaufwand für ein Studienjahr an; 30 Anrechnungspunkte werden normalerweise einem Semester zugeordnet und 20 einem Trimester.

Es ist wichtig, daß keine Sonderveranstaltungen für das ECTS-Programm entwickelt werden, sondern daß es sich bei allen ECTS-Lehrveranstaltungen um Regelveranstaltungen der Hochschule handelt, an denen auch die regulären Studenten unter normalen Umständen teilnehmen. Es ist die Aufgabe der beteiligten Fachbereiche, den verschiedenen Lehrveranstaltungen die entsprechende Zahl von Anrechnungspunkten zuzuordnen, Praktika und Wahlfächer, die integrale Bestandteile des Studiums sind, erhalten ebenfalls Anrechnungspunkte. Praktika und Wahlfächer, die nicht integrale Bestandteile des Studiums sind, erhalten keine Anrechnungspunkte, Lehrveranstaltungen, denen keine Anrechnungspunkte zugeordnet sind, können aber in die Datenabschrift mit aufgenommen werden.

Auswärtiges Studium und Anrechnung von Studienleistungen mittels ECTS

Dem Studenten werden Anrechnungspunkte nur dann gewährt, wenn die betreffende Lehrveranstaltung abgeschlossen und alle hierfür notwendigen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden.

Der Anrechnung von Studienleistungen dienen drei Formulare:

1. Student-Application Form - Bewerbungsformular für Studenten

2. Learning Agreement - Studienabkommen

3.Transcript of Records -Abschrift der Studiendaten (Studienbuch)

Sobald ein Student sich mittels der Informationspakete von ECTS-bietenden Hochschulen über deren Studiengänge informiert hat, erfolgt die erste Kontaktaufnahme mit einer oder mehreren Gastgeberhochschulen. Dazu dient das Bewerbungsformular für Studenten Das Formular enthält Angaben Über den Studenten, das gewünschte Studiengebiet an der Gastgeberhochschule, die sendende Hochschule, sowie eine oder auch bis zu 3 Hochschulen, die als Gastgeber in Frage kommen.

Um eine Übereinkunft für das Studienprogramm an der Gastgeberhochschule zu finden, werden die drei Parteien - der Student, die Heimathochschule und die Gastgeberhochschule - das sogenannte Studienabkommen aufsetzen. Es enthält die Lehrveranstaltungseinheiten, die an der Gastgeberhochschule besucht werden sollen, sowie die zugeordneten Anrechnungspunkte, Das Studienabkommen muß vor Antritt des Auswärtsstudiums durch den Studenten (Abreise) festgeschrieben sein.

Die Abschrift von Studiendaten beschreibt die Studienleistung eines Studenten vor und nach dem Auslandsaufenthalt jedes Studenten. Die Lehrveranstaltungen, die durch den Studenten besucht wurden, werden nicht nur mit Anrechnungspunkten sondern auch mit der Note, verliehen durch die lokale Benotungsskala der Heimat- bzw. Gastgeberhochschule, sowie jener, verliehen durch das ECTS-Benotungssystem. Zu diesem Zweck stellt das ECTS eine eigene Benotungsskala zur Verfügung. Abschriften von Studienleistungen werden also durch die Heimathochschule vor dem Auslandsstudium des weggehenden Studenten und durch die Gastgeberhochschule am Ende des Gaststudiums erstellt.

Die ECTS-Benotungsskala

Das ECTS sah bisher nur eine quantitative Gutschrift von Studienleistungen vor, ohne die qualitative Leistung (durch Noten) eines Studenten zu bewerten, Der Transfer des Nachweises qualitativer Studienleistungen, ob national oder international, gestaltet sich aufgrund verschiedener Bewertungsmaßstäbe als schwierig. Um dieses Manko auszugleichen bedient sich das ECTS einer eigenen Benotungsskala, Sie soll dabei nicht das lokale Bewertungssystem beeinflussen oder sogar ersetzen, Ihre Bestimmung liegt einzig darin, vorhandene Benotungsschemen zu ergänzen um den nationalen und internationalen Vergleich von Studienleistungen zu vereinfachen.

Die Benotung erfolgreich abgeschlossener Lehrveranstaltungseinheiten geschieht nach der ECTS Benotungsskala mit den Buchstaben A, B...E. Für nicht ausreichende Leistungen können gegebenenfalls die Noten FX oder F verliehen werden. Das Besondere an diesem Bewertungssystem ist, daß es sich auf zwei Pfeiler stützt:

1. eine statistische Bewertungsbasis (numerische Annäherung)

Der Bewertungsbasis werden Notenverteilungen von Prüfungsergebnissen zugrunde gelegt. Durch Vergleich dieser Verteilung mit der angestrebten Verteilung der ECTS-Noten (siehe Tabelle, 2. Spalte) entsteht die Basis.

2. eine verbale Bewertungsbasis (Annährung über Schlüsselwörter)

Die Schlüsselwörter sind in der Tabelle (3. Spalte) erklärt.

ECTS-Note

% der erfolgreichsten Studenten, die normalerweise diese Note erreichen

Definition der Schlüsselwörter (übersetzt aus dem Englischen)

A

B

C

D

E

FX

F

10 %

25 %

30 %

25 %

10 %

-

-

Excellent

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Ausreichend

Ungenügend

Ungenügend

 

Die ECTS Benotungsskala nutzt also ein 'angemessenes' Schlüsselwort und eine statistische Definition, die letztere mit dem Ziel der Transparenz des Schlüsselwortes zu dienen, gleichzeitig.

Um dieses Benotungssystem für eine Hochschule bzw. Fachbereich nutzbar zu machen, muß die ECTS-Benotungsskala an das Benotungsschema der Institution angepasst werden. Das geschieht durch die sorgfältige Ausarbeitung einer Übersetzungstabelle, die den Transfer der Noten erlaubt. Ist die Übersetzungstabelle einmal etabliert, bleibt sie für unbestimmte Zeit gültig **?. Für verschiedene Arbeitsformen müssen gegebenenfalls verschiedene Obersetzungstabellen entwickelt werden *?.

ECTS-Studenten

Den Studenten, die am ECTS teilnehmen, werden alle diejenigen erfolgreich an einer der ECTS-Partnerhochschulen abgeschlossenen Studienleistungen anerkannt, auf die sich die beteiligten Hochschulen und Studenten vorher geeinigt haben. Die vorgesehene Anzahl von Anrechnungspunkten kann dann von einer auf eine andere der beteiligten Hochschulen übertragen werden.

Alle interessierten Studenten der beteiligten Fachbereiche können am ECTS-Projekt teilnehmen, wenn die eigene Hochschule zustimmt und genügend Studienplätze vorhanden sind.

Die meisten Studenten, die am ECTS teilnehmen, schreiben sich normalerweise an einer einzigen Hochschule in einem der EG-Mitgliedsstaaten oder der EFTA-Länder ein, studieren dort für eine begrenzte Zeit und kehren dann an ihre Heimathochschule zurück.

Einige mögen sich jedoch dafür entscheiden, an der Gasthochschule zu bleiben, z. B. um einen Abschluß zu erhalten, andere können auch zu einer dritten Hochschule wechseln und dort weiterstudieren, In allen drei Fällen sind sie verpflichtet, den gesetzlichen Regelungen des Landes und den Regelungen der Hochschule, an der sie ihr Examen ablegen, zu entsprechen.

Wenn der Student das Studienprogramm erfolgreich abgeschlossen hat, das von der Heimat und Gasthochschule vorher genehmigt wurde und an die Heimathochschule zurückkehrt, erfolgt eine automatische Studienleistungsanrechnung an der eigenen Hochschule ohne Verlust an Zeit oder Studienleistung. Wenn der Student jedoch beschließt, an der Gasthochschule zu bleiben und sein Studium dort zu beenden, könnte es sein, daß er sein Studium den jeweiligen Regelungen dieses Landes, dieser Hochschule und dieses Fachbereiches anzupassen hat.

ECTS-Studenten können aber nur dann ein Stipendium erhalten, wenn sie die allgemeinen Vorbedingungen für ein Anrecht auf ein ERASMUS-Stipendium erfüllen, Diese sind:

Die Studenten müssen Staatsbürger eines EG-Mitgliedslandes oder EFTA-Landes sein (oder müssen von einem EG- bzw. EFTA-Land einen offiziellen Status als Flüchtling oder staatenlose Person besitzen oder dort ihren ständigen Wohnsitz haben); Studenten mit EFTA-Nationalität haben das Anrecht, wenn sie innerhalb des ERASMUS-Rahmens vom entsprechenden EFTA-Heimatland zu einem EG-Mitgliedsland wechseln, Studenten mit EFTA-Nationalität, die als Studenten in einer der ECTS-Hochschulen in einem ändern EFTA-Land oder EG-Land eingeschrieben sind, können nur dann am ECTS teilnehmen, wenn sie in diesem Land ein Anrecht auf einen ständigen Wohnsitz haben.

Die Studenten dürfen nicht dazu verpflichtet werden, an der Gasthochschule Studiengebühren zu entrichten. Die Studenten können jedoch dazu verpflichtet werden, ihre regulären Studiengebühren an der Heimathochschule während ihres Studienaufenthaltes im Ausland weiterhin zu entrichten.

Das nationale Stipendium (in der Bundesrepublik Bafög) darf nicht eingestellt, unterbrochen oder reduziert werden, solange der Student in einem anderen EG-Land studiert und ein ERASMUS-Stipendium erhält.

Die Studienzeit im Ausland sollte nicht weniger als 3 Monate und nicht länger als 1 Jahr dauern.

Studenten im 1. Studienjahr haben kein Anrecht auf ein ERASMUS-Stipendium.

Näheres über ECTS ist in der ECTS-Broschüre enthalten, die bezogen werden kann vom: ECTS Department, Erasmus Bureau, Rue Montoyer 70, B-1 040 Brüssel, Tel.: 32-2-233 01 11,

Fax: 32-2-233 0150.

Teilnehmende Hochschulen

Im Studienfach Elektrotechnik nehmen folgende Hochschulen teil:

B Université Libre de Bruxelles

Katholieke Universiteit Leuven

CH Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne

DK Aalborg Universitetscenter

Danmarks Tekniske Hoegskole Lyngby

D Ruhr-Universität Bochum

Technische Universität Chemnitz Technische Hochschule Darmstadt

HTW Dresden

Technische Universität Dresden Universität Karlsruhe

Universität Kaiserslautern

UBW München

E Universität Pontificia Comillas, Madrid, Universidad de Navarra San Sebastian, Universität de Valladolid

F ENSTB Brest

ENSEA Cergy

INT Dvry

INP Grenoble

INSA Lyon

ESIM Marseille

ESIEE Noisy-le Grand

ISEP Paris

Universitä de Paris-Sud

EPF Sceaux

GR Nat. Technical. Univ. Athens

Technological Education Inst. Piraeus

IRL University College Dublin

I Politecnico di Milano

Politecnico di Torino

NL Techn. Universiteit Delft

S Chalmers Uni. Göteborg

Kungl. Tekniska Högskolan Stockholm

UK University of Essex, Colchester

King’ s College London

University of Technol. Loughborough Heriot-Watt University, Edinburgh University of Leeds

University of Sheffield

University of Southampton

kein Anspruch auf Vollständigkeit