FAQ

FAQ Studierende

Um am Studienprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens ein Semester an der Universität Kassel studiert haben. Davon ausgenommen sind Studierende in Masterstudiengängen sowie Promovierende.

Eine Anmeldung ist in der Regel bis spätestens drei Wochen nach Beginn des Semesters möglich. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Nein, eine Prüfungsanmeldung über HIS-POS ist nicht möglich. Bitte füllen Sie für Prüfungsleistungen diesen Vordruck für Leistungsnachweise aus und lassen ihn von Ihren Lehrenden unterschreiben un

Dies ist teilweise möglich, jedoch nicht notwendig. Es wird Ihnen empfohlen, die jeweiligen Lehrenden in der ersten Sitzung darauf hinzuweisen, dass Sie innerhalb des IAG-Studienprogramms an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Insbesondere in Zeiten der Pandemie und bei Online-Formaten kann eine vorherige Anmeldung per E-Mail hilfreich sein, damit Sie wichtige Informationen auch dann erhalten, wenn Sie sich nicht über HisPos/eCampus anmelden können.

Für einen Schein ist von unserer Seite eine benotete Leistung, beispielsweise durch ein Referat, eine Sitzungsgestaltung, ein Portfolio oder eine schriftliche Ausarbeitung, zu erbringen. Art und Umfang des Leistungsnachweises liegen letztlich im Ermessen der jeweiligen Lehrenden.

Ja, alle drei Leistungsnachweise müssen benotet werden!

Die Scheine müssen vom jeweiligen Fachbereich bzw. Fachgebiet oder Institut gestempelt werden, in dem Sie den Schein erworben haben. 

Nein, das ist leider nicht möglich, da Leistungsnachweise nicht doppelt angerechnet werden können. Entweder erwerben Sie einen Schein für Ihr reguläres Studium oder fürs Studienprogramm.

Ja, dies ist nach Absprache möglich, wenn die Veranstaltungen und die erbrachte Leistung unseren Vorgaben entsprechen und der Schein nicht für das reguläre Studium angerechnet werden soll. Hierüber müsste dann auch die Programmkommission des Studienprogramms entscheiden.

Am besten sollte eine solche Absprache vor dem Auslandssemester erfolgen.

Die Regelstudienzeit für das Studienprogramm beträgt vier Semester.

Ja, dies ist ggf. möglich, wenn es für die Verzögerung triftige Gründe gibt. Dann besteht die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium oder die Verlängerung um ein Semester zu beantragen. Hierüber entscheidet im Einzelfall immer die Programmkommission des Studienprogramms.

Alle drei Scheine müssen im Original mit Stempel und Unterschrift der Lehrperson bei der Koordinatorin des Studienprogramms eingereicht werden. Digitale Einsendungen durch Studierende können nicht berücksichtigt werden.

Um sich vom Studienprogramm abzumelden, genügt es, eine entsprechene E-Mail an die Koordinatorin des Studienprogramms zu senden.

FAQ Lehrende

Für einen Schein ist von unserer Seite eine benotete Leistung, beispielsweise durch ein Referat, eine Sitzungsgestaltung, ein Portfolio oder eine schriftliche Ausarbeitung zu erbringen. Letztlich liegt es aber immer im Ermessen der jeweiligen DozentInnen, was für einen Leistungsnachweis erbracht werden muss.

Ja, die Scheine müssen benotet werden.

Noten sollten in Dezimalzahlen angegeben werden und können um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden (1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3 etc.).

Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.

Für einen Schein werden 4 Credits vergeben.

Die Leistungsnachweise sollen vom jeweiligen Fachbereich gestempelt werden, dem die DozentInnen angehören.

Nein, die Noten brauchen nicht bei den jeweiligen Fachbereichen eingetragen werden. Die Studierenden reichen die Scheine mit der Note als Nachweis bei der IAG Frauen- und Geschlechterforschung ein, die alles Weitere verwaltet.

Alle drei Scheine müssen im Original mit Stempel und Unterschrift der Lehrperson bei der Koordinatorin des Studienprogramms eingereicht werden. Digitale Einsendungen durch Studierende können nicht berücksichtigt werden.