IT-Sicherheitsgesetz: Prof. Dr. Alexander Roßnagel zu öffentlicher Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger eingeladen
In seiner schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf macht Professor Roßnagel deutlich, dass die Zielsetzung, die IT-Sicherheit für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, von eminent hoher Bedeutung und der vorliegende Gesetzentwurf daher grundsätzlich zu begrüßen sei. Jedoch, so Professor Roßnagel, beschränkt sich der Gesetzentwurf vorerst darauf, die IT-Sicherheit in kritischen Infrastrukturen zu erhöhen. Bereits diesen Schutz aufzubauen sei allerdings von höchstem Allgemeininteresse und ein sehr anspruchsvolles Ziel. In einer Reihe von ausführlichen Bemerkungen prüft Prof. Roßnagel den Entwurf auf seine Rechtmäßigkeit und Rechtsverträglichkeit und macht detailliert auch auf Mängel in den derzeitig vorgeschlagenen Regelungen aufmerksam.
Link zur Stellungnahme von Professor Dr. Alexander Roßnagel
Link zur Tagesordnung der Öffentlichen Anhörung am 20. April 2015