Verpflichtungserklärung

der Universität Kassel
Arbeitsgebiet
Einsatz von geographischen Informationssystemen in Forschung und Lehre
Fachbereich 05 - Fachgruppe Geographie

gegenüber dem Land Hessen, endvertreten durch das

Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16

65195 Wiesbaden oder

Amt für Bodenmanagement

 

über die Gewährleistung des erforderlichen Datenschutzes hinsichtlich der zur Bearbeitung überlassenen Daten der digitalen Liegenschaftskarte sowie über die Inanspruchnahme der Kostenbefreiung nach § 8 HVwKostG.

1. Gewährleistung des erforderlichen Datenschutzes

 

 

Die Universität Kassel verpflichtet sich, die ihr von der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation übergebenen Daten des Liegenschaftskatasters nur im Rahmen des Forschungsvorhabens / Diplomarbeit / Dissertation / studentischer Ausbildung zum Thema

 

"Einsatzmöglichkeiten von geographischen Informationssystemen." zu verwenden.

Der Fachgruppe werden die ALK-Daten für folgende Gebiete im Shape-Format übergeben: Gemarkung Bettenhausen

 

Werden die digitalen Daten von der Fachgruppe einem Dritten zur Datenverwaltung bzw. zur Bearbeitung im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabe übergeben, so muss sichergestellt sein, dass dieser Dritte die übergebenen Daten nicht für eigene Zwecke nutzt oder weitergibt. Die Fachgruppe muss in diesem Fall die datenverwaltende bzw. datenbearbeitende Stelle verpflichten, den erforderlichen Datenschutz zu gewährleisten. Das Nutzungsrecht für Dritte an den digitalen Daten kann nicht ohne Zustimmung durch die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation erlangt werden. Eine sonstige Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet.

 

 

Analoge Veröffentlichungen der Daten sind im Rahmen des Forschungsvorhabens / der Diplomarbeit / der Dissertation nur gestattet, wenn sie mit Ergebnissen der Forschungsarbeit angereichert wurden. Es muss jedoch der Zusatz: „Kartengrundlage: Digitale Liegenschaftskarte der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)."

gut lesbar angebracht werden.

Auch Veröffentlichungen mit digitalen Daten der ALK dürfen nur mit untrennbar verbunden Ergebnissen (z. B. als Rasterdatei) und mit dem Hinweis auf die Kartengrundlage herausgegeben werden.

 

 

2. Erklärung zur Kostenbefreiung

 

Die Gebührenbefreiung von Amtshandlungen der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) gilt auch für hessische Universitäten, sofern diese nicht berechtigt sind, die Kosten im Rahmen einer Dissertation einem Dritten aufzulegen.

 

Die Universität Kassel, Fachgruppe GIS-Einsatz bestätigt hiermit, dass es nicht berechtigt ist, die Kosten für die digitale Liegenschaftskarte, die für das Forschungsvorhaben / die Diplomarbeit / die Dissertation anfallen, einem Dritten aufzuerlegen.

Kassel, den 03.04.2006