Für die Gestaltung des Kartenrahmens und des Kartenrandes der aus dem ATKISÒ-Basis-DLM abgeleiteten Kartenblätter der Topographischen Karte 1 : 25 000 (TK25) gelten die folgenden Regeln. Ergänzende Angaben dazu sind der Anlage (Standbogen der TK25) zu entnehmen. Die Angaben der Farben beziehen sich auf die Farbtabelle im Kapitel 5 des ATKIS-SK25.

 

0. Definitionen

Kartenrahmen
Das Kartenbild wird vom Kartenrahmen umschlossen. Der Kartenrahmen besteht aus einer Innen- und einer Außenlinie mit Angaben (Koordinaten usw.) in diesem Zwischenbereich.

Kartenrand
Die an den Kartenrahmen angrenzende Fläche wird als Kartenrand bezeichnet. Er nimmt die Zeichenerklärung und den Kartenfalttitel (Titelvorder- und –rückseite) auf.

 

1. Kartenrahmen

Der Kartenrahmen besteht aus zwei Rahmenlinien (Strichstärke je 0.1 mm), einer Innenlinie, die das Kartenbild umschließt, und einer Außenlinie, die im Abstand von 11 mm die Innenlinie umgibt.

Zwischen der Innen- und Außenlinie werden folgende Angaben angebracht:

1.      die geographischen Minuten, bei einstelligen Minutenwerten mit führender Null (z.B. 01‘), bezogen auf ETRS89/WGS84. Die bisherige Minutenleiste gemäß Musterblatt der TK25 (4. Auflage 1998) wird durch kurze, schwarze Strichmarken (Strichlänge 1 mm, Strichstärke 0.1 mm) an der Innenlinie ersetzt und schwarz beziffert. Beim Wechsel der Gradzahl werden der Grad- und Minutenwert angegeben.

2.       die geographischen Koordinaten der vier Blattecken bezogen auf ETRS89/WGS84 in Schwarz. Die Blattecken haben unrunde Sekundenwerte, die Angabe für die Sekundenwerte erfolgt auf eine Nachkommastelle.

3.      das bis zur Außenlinie verlängerte UTM-Gitter und die Bezifferung des UTM-Koordi­na­tengitters in Schwarz von Kilometer zu Kilometer, wobei die Bezifferung zur Innenlinie hin orientiert wird. Die 10-km-Gitterlinien werden verstärkt mit 0.2 mm Strichstärke, die anderen mit 0.1 mm Strichstärke dargestellt.
Die Nordwerte werden gekürzt mit Zehner- und Einer-Kilometerwerten beziffert. Der nach­gestellte Buchstabe N und die ersten zwei Ziffern der Nordwerte werden nur an den vier Blattecken oder bei Änderung des Wertes angegeben.
Die Ostwerte werden gekürzt mit Zehner- und Einer-Kilometerwerten beziffert. Der nach­gestellte Buchstabe E und die 100-Kilometerwerte der Ostwerte werden nur an den vier Blatt­ecken oder bei Änderung des Wertes angegeben.
Die Angabe der Zone wird weggelassen. Sie lässt sich dem Text zu den Geodätischen Grund­lagen in der Zeichenerklärung entnehmen.
UTM-Koordinaten und –gitter des Nachbarstreifens im Bereich des Wechsels der UTM-Zone werden nicht dargestellt.

4.      die Marken und die Bezifferung des Gauß-Krüger-Koordinatengitters in Bachblau von Kilometer zu Kilometer, wobei das Gitter durch kurze Strichmarken (Länge: 3 mm, Dicke: 0.1 mm) an der Innenseite der Außenlinie angegeben wird. Die Bezifferung wird zur Außenlinie hin orientiert.
Die Hochwerte werden gekürzt mit Zehner- und Einer-Kilometerwerten beziffert. Die ersten zwei Ziffern der Hochwerte werden nur an den vier Blattecken oder bei Änderung des Wertes angegeben.
Die Rechtswerte werden gekürzt mit Zehner- und Einer-Kilometerwerten beziffert. Die GK-Streifennummer und die 100-Kilometerwerte der Rechtswerte werden nur an den vier Blattecken oder bei Änderung des Wertes angegeben.
Gauß-Krüger-Koordinaten des Nachbarstreifens im Bereich des Wechsels des GK-Meridianstreifens werden nicht dargestellt.

5.      Abgangsbeschriftung:

(a)    Richtungshinweise für Verkehrswege und Entfernungsangaben in Schwarz.
Bei der Eisenbahn wird der nächste Knoten- oder Endpunkt einer Strecke, bei den Bundes­autobahnen werden die nächste Anschlussstelle oder das nächste Autobahn­kreuz bzw. -dreieck und bei den Bundesstraßen die nächste größere Stadt angegeben. Die Entfernungen vom Kartenrand werden auf volle Kilometer gerundet.

(b)   Richtungshinweise bei schiffbaren Kanälen in Bachblau.
Der nächste Hafen oder ein Fluss ohne Entfernungsangabe wird angegeben.

(c)    Namen von Gemeinden, deren Ortslagen vom Kartenrand geschnitten werden und deren größere Teile mit dem Gemeindenamen im Anschlussblatt liegen, in Schwarz.

(d)   Anfang oder Ende von geographischen Namen, die sich im Anschlussblatt fortsetzen, in Grundrissbraun.

(e)    Landschafts- oder Gebirgsnamen, die in der Nähe des Kartenrandes im Nachbarblatt aufgeführt sind, in Grundrissbraun.

(f)     bei Blättern mit ausländischem Gebietsanteil den Namen des betreffenden Staates in Schwarz.

6.      die Nummern und Namen der Anschlussblätter entfallen.

7.      optional die Strichmarkierungen und Bezifferung der Flurkarten der süddeutschen Länder in Gebäudegrau. Die Blatteinteilung wird durch kurze Strichmarken (Länge: 3 mm, Dicke: 0.15 mm) an der Innenseite der Außenlinie angegeben. Die Bezifferung wird zwischen den Strichmarken zur Außenlinie hin orientiert.

 

Die Angaben zu 1., 3., 4. und 7. stehen immer waagrecht.

Die Angaben zu 5a), 5b), 5d) und 5e) setzen die Richtung des im Kartenbild vorhandenen Objektes oder Namens fort.

Die Angaben zu 5c) und 5f) stehen parallel zur Begrenzungslinie des Kartenfeldes und so, dass sie vom östlichen oder südlichen Kartenrand her lesbar sind.

Die Schriftarten und –höhen der Schriften zu 5a) bis 5e) entsprechen in der Regel denen des Kartenbildes mit dem Unterschied, dass alle Schriften in Haar- und/oder Schmalschrift (andere Bezeichnung: light bzw. condensed) darzustellen sind.


 

2. Kartenrand

Für alle erläuternden Texte des Kartenrandes werden die Regeln der neuen Rechtschreibung angewendet.

Der Nordrand trägt rechts den Titel des Kartenwerks "Topographische Karte 1 : 25 000", die Nummer und den Namen des Blattes. Diese Angabe wird im Südrand links wiederholt. Die Ausgabeart wird nicht angegeben. Der Copyright-Vermerk wird im Südrand rechts platziert.

Der Westrand beginnt mit dem Falzfeld des Kartenfalttitels (Titelvorder- und Titelrückseite). Darauf folgt ein weiteres Falzfeld mit der Zeichenerklärung und den sonstigen erläuternden Angaben.

 

2.1 Kartenfalttitel

Der Kartenfalttitel wird nach dem Muster der Anlage zu Kartenrahmen, Kartenrand und Falzung gestaltet.

 

2.1.1 Titelvorderseite

-         Bei aufgeklappter Karte steht die Titelvorderseite auf dem Kopf und ist oben links angeordnet.

-        
Textfeld:

In einem 16 mm breiten Streifen mit TK25-hellgrüner Farbe wird die farbige ATKISÒ- Bildmarke (AK TK Dokument Nr. 444: Form A, stilisierter Erdkörper, Größe: 15 mm breit) mittig wiedergegeben. Die Bildmarken sind unter den Nummern 39910162, 39910163 und 39910164 in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen.

-         Die Angabe „Normalausgabe“ bzw. „Standardausgabe“ entfällt.

-         Das Landeswappen wird farbig gedruckt. Ggf. kann auch das Landes-Logo mit der Bezeichnung des Bundeslandes sowie in der unteren Titelhälfte das Logo des Herausgebers erscheinen.

 


Übersichtskärtchen

Die Gestaltung des Übersichtskärtchen soll in erster Linie graphische Wirkung erzielen und durch die vereinfachte Darstellung einen schnellen Überblick über das in der Karte dargestellte Gebiet liefern.

Als Gestaltungsmittel dienen in der Regel:

-          Ortschaften:
Eine Verteilung der Signaturen entsprechend der Einwohnerzahl ist jeweils nur individuell für jedes Übersichtskärtchen möglich:

-          Ortschaften bis  4000 Einwohner in Auswahl, signaturiert mit Signaturnummer (SN) 9010, be­schriftet mit SN 9810,

-          Ortschaften mit Einwohnerzahl zwischen  4000 und 10 000, signaturiert mit SN 9011, be­schrif­tet mit SN 9811,

-          Ortschaften über  10 000 Einwohner, signaturiert mit Signaturnummer 9012, beschriftet mit SN 9812. Die flächenhafte Darstellung entspricht der wahren Ausdehnung.

-          Gewässer:

-        Gewässer mit Gewässerbreite bis  25 m in Auswahl, signaturiert mit SN 9020, beschriftet mit SN 9820

-        Gewässer mit Gewässerbreite  25 bis 50 m, signaturiert mit SN 9021, beschriftet mit SN 9820

-        Gewässer mit Gewässerbreite  50 bis 100 m, signaturiert mit SN 9022, beschriftet mit SN 9820

-        große Seen ab  0.25 km2 Fläche oder Flüsse/Kanäle ab  100 m Gewässerbreite, signaturiert mit SN 9023, beschriftet mit SN 9820

-          Verkehrswege:

-        Bundesautobahnen, signaturiert mit SN 9031, beschriftet mit SN 9831 und 9832

-        Bundesstraßen, signaturiert mit SN 9033, beschriftet mit SN 9833 und 9834

-        Landes-/Staatsstraßen ggf. in Auswahl je nach Straßendichte, signaturiert mit SN 9035

-        optional Hauptstrecken der Eisenbahnen, signaturiert mit SN 9030

-          Verwaltungsgrenzen:
Staats- und Landesgrenzen, signaturiert mit SN 9071 bzw. 9072. Die übrigen Verwaltungs­grenzen entfallen; sie können der Karte "Verwaltungsgliederung" entnommen werden.

-          Landschaftsnamen und wichtige Orientierungspunkte:

In situationsarmen Gebieten können Landschaftsnamen und wichtige Orientierungspunkte, signaturiert mit SN 9840 oder 9841, aufge­nommen werden.

Die Informationsdichte sollte von Kartenblatt zu Kartenblatt etwa gleich sein. Das bedeutet, dass Defizite, z.B. in der Anzahl der Ortschaften, durch eine vermehrte Wieder­gabe von Gewässern, Landschaftsnamen oder Orientierungspunkten ausgeglichen werden können.

Der Maßstab des Übersichtskärtchens ist gegenüber dem Kartenmaßstab auf ein Zehntel verkleinert. Entsprechend ergeben sich die Abmessungen des inneren Begrenzungsrahmens. Die äußere Abmessung ist einheitlich 75 mm x 75 mm.

Die an das eigentliche Kartenblatt angrenzenden Flächen werden mit TK25-mittelgrüner Flächenfarbe gekennzeichnet. Die Angabe der TK25-Blattnummer der vier benachbarten TK25-Blätter erfolgt mit SN 9850.

 

2.1.2 Titelrückseite

Die Titelrückseite enthält von oben nach unten folgende Angaben:

-          Blattübersicht
Die Bearbeitungsübersicht eines Blattes enthält einen Ausschnitt aus der Bearbeitungs­übersicht des gesamten Kartenwerkes. Es werden 7-8 Spalten und 5-6 Zeilen der TK25 als 10 mm x 10 mm große Quadrate dargestellt (Strichstärke 0.1 mm, schwarz). Die bisherige Bearbeitungsgrenze des herausgebenden Landes­ver­messungs­amtes entfällt und wird durch das Bearbei­tungs­gebiet mit der Flächen­farbe TK25-hellgrün ersetzt. Das jeweilige TK25-Blatt wird durch die Flächen­farbe TK25-mittelgrün hervorgehoben. Die Blattübersicht zeigt ferner die Landesgrenzen als durchgezogene, 0.2 mm dicke, schwarze Linie, und die Staats- und Ländernamen. Unter der Blattübersicht wird als Legende ein 4 mm x 4 mm großes Quadrat mit schwarzer 0.1 mm dicker Kontur in TK25-hellgrüner Fläche linksbündig zur Blattübersicht angeordnet. Der Erläuterungstext dazu lautet: "
Bearbeitungsgebiet des Landes­vermes­sungs­amtes ...".

-          Hinweistext
Der Hinweistext lautet:

"Diese Karte ist ein ATKISâ-Produkt, das aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems ATKISâ, einem Gemein­schaftsprojekt der deutschen Landesvermessung, abgeleitet ist. Sie liegt auch im Raster­datenformat vor. Karten und Rasterdaten können vom Herausgeber bezogen werden."

Die farbige, rechteckige ATKISÒ- Bildmarke (Form B, Größe der Rechtecks: 13 mm breit) wird rechtsbündig unter dem Hinweistext gesetzt.

-          Verwaltungsgliederung
Die Übersicht der Verwaltungsgliederung hat den Maßstab ca. 1 : 400 000. Sie enthält Staats-, Lan­des-, Regierungsbezirks-, Kreis- und optional Gemeindegrenzen in stark generalisierter Form mit den Signaturen SN 9073 bis 9075. Bei Grenzblättern wird im benachbarten Staatsgebiet nur der Name des Staates ohne weitere Grenzdarstellungen aufge­nommen.

-          Herausgebervermerk
Im Herausgebervermerk wird die vollständige Anschrift einschließlich der Tele­kom­mu­ni­ka­tions­möglichkeiten des Kartenvertriebs mit E-Mail- und Internetadresse aufgeführt.

Das Copyright-Kennzeichen © in Verbindung mit dem Namen des Landes­ver­messungs­amtes und der Jahreszahl der Herausgabe weist das Kartenwerk entsprechend der Regel­ung des Welt­ur­heber­rechtsabkommens als urheberrechtlich geschütztes Werk aus.

Die Auflagenzählung beginnt mit „1. Auflage JJJJ“.

Die Angaben zur Aktualität der topographischen Unterlagen lauten i.d.R.: „Aktualitätsstand: JJJJ“.

Zusätze wie „Umfassende Aktualisierung JJJJ“ und „Einzelne Nachträge JJJJ“ können optional an­ge­geben werden.

Für Auslandsgebiete werden die jeweiligen Fortführungsstände getrennt aufgeführt.

Der zusätzliche Schutzvermerk hat den folgenden Wortlaut:

"Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigungen nur mit Erlaubnis des Herausgebers. Als Vervielfältigungen gelten z. B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger."

Hinweise auf weitere Schutz­vermerke können angebracht werden.

-          Internationale Standard-Buchnummer (ISBN) und Europäische Artikelnummer (EAN-Strichcode). Die Anordnung der ISBN und des EAN-Strichcodes ergibt sich aus der Anlage.

 

2.2 Zeichenerklärung

Inhalt und Anordnung der Elemente der Zeichenerklärung richten sich nach der Anlage. Zur neu gestalteten Zeichenerklärung folgende Bemerkungen:

-         Die Zeichenerklärung ist einsprachig.

-         Die Überschriften der Hauptthemenbereiche -Siedlung, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Vegetation, Gewässer, Relief, Grenzen- folgt der Reihenfolge der Objektbereiche des ATKISÒ- Objektartenkataloges. Dabei ist der Themenbereich „Ver- und Entsorgung“ aus dem Objektbereich „Siedlung“ ausgerückt worden. Alle Überschriften, bis auf die Hauptüberschriften „Zeichen­erklärung“ und „Maßstab“, werden mit einem Farbband mit der Farbe TK25-mittelgrün unterlegt.

-         Alle topographischen Einzelzeichen sind konsequent dem jeweiligen Thema zugeordnet. Entsprechendes gilt für Abkürzungen.

-         Wegen der Vielzahl der Signaturen und dem begrenzten Platz sind mehrere Signaturen in einer Zeile nebeneinander abgebildet. Trennzeichen für den erläuternden Text ist das Zeichen „ / “.

-         Signaturen werden in der Zeichenerklärung mit einer in der Kartensituation anzutreffenden Flächenfarbe unterlegt, wenn dies zwingend gemäß dem Signaturenkatalog der Fall ist (z.B. Signatur für Bergwerk liegt immer auf einer industrie­grauen Fläche).

-         Bei der Darstellung der Watten wird unter dem Abschnitt "Gewässer" vermerkt: "Die untere Watt­grenze liegt etwa ... m unter Normalnull[1]“.

-         Die Zeichenerklärung kann in Abweichung von dem beigefügten Standbogen zum Signaturenkatalog land­schaftliche Besonderheiten (z.B. Gletscher, Watt) berücksichtigen. Die Auswahl der Abkürz­ungen ist ebenfalls den landschaftlichen Erfordernissen anzupassen.

-         Die Äquidistanzen der Höhenlinien sind der jeweiligen Landschaftsform des TK25-Blattes (Hochgebirge, Hügelland und Mittelgebirge oder Flachland) anzupassen.

 

Geodätische Grundlagen

Die Erklärungen zu den geodätischen Grundlagen der angegebenen Koordinatensysteme (UTM-Koor­dinaten, Geographische Koor­dinaten und Gauß-Krüger-Koordinaten) und des Höhensystems lauten:

 

Geodätische Grundlagen

Bezugssystem:

Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989 (ETRS 89),
entspricht dem Weltweiten Geodätischen System 1984 (WGS 84)

Abbildung:

Universale Transversale Mercatorabbildung (UTM-Abbildung)

Höhensystem:

Höhen in Meter über Normalnull (NN), Pegel Amsterdam1. Umrechnung von Höhen über dem Ellipsoid des ETRS 89/WGS 84 in Höhen über NN: - 45m

Koordinaten:

UTM-Koordinaten
der Zone 32

(bezogen auf ETRS 89/WGS 84)

 
6 13 E Ostwert (in km)
52 96 N Nordwert (in km)

Geographische Koordinaten
(bezogen auf ETRS 89/WGS 84)

10o 30‘ 3,1‘‘       Geographische Länge
47o 48‘ 2,2‘‘       Geographische Breite
(östliche Länge von Greenwich)

Gauß-Krüger-Koordinaten
(bezogen auf Potsdam-Datum)

43 88 Rechtswert (in km)
52 97 Hochwert (in km)


1
je nachdem, auf welches Höhensystem sich die Höhenangaben (Höhenkoten, Höhenlinien) in der Karte beziehen:

-          Höhen in Meter über Höhennull (HN), Pegel Kronstadt oder

-          Höhen in Meter über Normalhöhennull (NHN), Pegel Amsterdam

 

Textfeld: Blatteinteilung der bayerischen Flurkarten
Soldner-Koordinatensystem: Region. Schichte, Reihe (NO XXXVII 35 = Südwestecke im Kartenrahmen)
Für die in den süddeutschen Ländern ggf. aufgenommene Einteilung der Flurkarten ist eine ent­sprechende Erklärung des Flurkarten-Nummerierungssystems anzugeben.

Beispiel Bayern:

 

Die Beispiele der Koordinatenangaben der drei (in süddeutschen Ländern optional vier) Koor­di­na­ten­systeme sind entweder von Blatt zu Blatt fest oder entsprechen den Koordinatenwerten, die sich in unmittelbarer Nähe zur Blattecke im Südwesten des Kartenrahmens befinden. Die für das Kartenblatt geltende UTM-Zone ist anzugeben.

Blätter mit Bergsenkungsgebieten erhalten unter der Maßstabsleiste den folgenden ein­heit­lichen Hinweis: "Die Höhenaufnahme wurde zwischen ... und ... ausgeführt. Die Höhen sind teil­weise durch Bergsenkungen ver­ändert".

 

2.3 Falzung

Die für den Druck verwendeten Druckbögen haben ein einheitliches Beschnittformat von 756 mm x 485 mm. Sie werden nach dem Muster des als Anlage beigefügten Kartenbeispiels auf ein Falzformat von 108 mm x 242.5 mm gefaltet. Bei den Grenzblättern zu Nachbarstaaten und bei Küstenblättern kann zur Darstellung von Gebieten, für die ein eigenes Vollblatt nicht notwendig oder sinnvoll ist, unter Beibehaltung des Falzformates ein abweichendes Beschnittformat festgelegt werden. Ferner kann der rechte Kartenrand um ein zusätzliches Falzfeld von 108 mm zur Wiedergabe hinzugefügter Signaturen erweitert werden.

 

 


3.   Signaturen des Übersichtskärtchens und der Verwaltungsübersicht der Titelvorderseite

 

SN

Bedeutung

Signaturdarstellung

(Maße in 1/100 mm)

Farbe

Bemerkung

Linie/Text/
Symbol

Fläche
 

9010

Orte bis 4000 EW


                
200

relief­braun

 

 

9011

Orte 4000 bis 10 000 EW



350                    200

                    
                       
15

relief­braun

 

 

9012

Orte über 10 000 EW

 

 

 

relief­braun

 

9020

Fluss bis 25 m Breite

20

bachblau

 

 

9021

Fluss 25 – 50 m Breite

40

bachblau

 

 

9022

Fluss 50 – 100 m Breite

60

bachblau

 

 

9023

See; Fluss über 100 m Breite

            
 
15
(Kontur)

bachblau

seeblau

 

9030

Eisenbahn


40

schwarz

 

 

9031

Bundesautobahn

20
50
12
50
20

grund­riss­braun

straßen­orange

Signaturaufbau:
3-linige Signatur:
20-50-12-50-20

9033

Bundesstraße


20
80
20

grund­riss­braun

straßen­orange

 

9035

Landes-/Staatsstraße


20
70
20

grund­riss­braun

straßen­gelb

 

9071

Grenze eines Staates im Übersichtskärtchen

45 Strichdicke
55 Punktdurchmesser

grenz­violett

 

Strichmuster:
500-55-55 (Punkt­durchmesser)-55

9072

Grenze eines Bundeslandes im Übersichtskärtchen

30 Strichdicke
40 Punktdurchmesser

grenz­violett

 

Strichmuster:
300-40-300-40-40 (Punkt­durchmesser)-40

9073

Grenze eines Staates oder Bundeslandes in der Karte Verwaltungsgliederung

 

35

schwarz

 

 

9074

Grenze eines Regierungs­bezirkes oder Kreises in der Karte Verwaltungsgliederung

 


25

schwarz

 

 

9075

Grenze einer Gemeinde in der Karte Verwaltungsgliederung



15

schwarz

 

 

9810

Beschriftung von Orten bis 4000 EW

Univers, schmal, 170

schwarz

 

 

9811

Beschriftung von Orten von 4000 bis 10 000 EW

Univers, schmal, 230

schwarz

 

 

9812

Beschriftung von Orten über 10 000 EW

Univers, schmal, Versalien, 270

schwarz

 

 

9820

Beschriftung von Gewässern

Univers, kursiv, 180

bachblau

 

 

9831

Bundesautobahnschild

 

        400
250

bachblau

 

 

9832

Bundesautobahnnummer

 

Univers, schmal, 130

weiß

 

 

9833

Bundesstraßenschild

 

         400
250                     15 (Kontur)

schwarz

straßen­gelb

 

9833

Bundesstraßennummer

Univers, schmal, 130

schwarz

 

 

9840

Landschaftsnamen klein

Univers kursiv halbfett, 150

grund­riss­braun

 

 

9841

Landschaftsnamen groß

Univers kursiv halbfett, 230

grund­riss­braun

 

 

9850

TK25-Nummer der Nachbarblätter

Univers schmal, 500

TK25-grün

 

 

 



[1] je nachdem, auf welches Höhensystem sich die Höhenangaben (Höhenkoten, Höhenlinien) in der Karte beziehen:

-          ... unter Höhennull

-          ... unter Normalhöhennull