Da­ten­schutz­recht­li­che In­for­ma­tio­nen im Rah­men der Gre­mi­en­ar­beit

Teilnahme an Gremiensitzungen der Universität Kassel

Zweck und Rechtgrundlage der Verarbeitung

Wenn Sie an einer Gremiensitzung der Universität Kassel teilnehmen, werden Ihre Daten verarbeitet, um die jeweilige Veranstaltung organisieren und durchführen zu können. Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Anwesenheitsliste mit Ihrem Namen und Ihrer Unterschrift ist Teil des Protokolls.

Mit Zustimmung der oder des Vorsitzenden kann die Sitzung auf Tonträgern aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Daten werden ausschließlich für den Zweck der Erstellung und Überprüfung des Protokolls verwendet.
Ihre Daten werden auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 e) DSGVO i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. § 37 Abs. 8 HHG i.V.m. der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Gremien der Universität Kassel verarbeitet.

 

Empfänger der personenbezogenen Daten

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt lediglich, wenn die Universität Kassel aufgrund einer Rechtspflicht zur Herausgabe an Behörden oder Gerichte verpflichtet ist.

 

Speicherdauer

Die Universität Kassel hat die Aufbewahrungsfristen aus Anlage B des Erlasses zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen (Aktenführungserlass - AfE) vom 14. Dezember 2012 zu beachten. Ihre Daten aus dem Protokoll einschließlich Anwesenheitslisten sind Teil der Akten und sind solange aufzubewahren wie die Akten (also mindestens 10 Jahre). Archivwürdige Akten und Vorgänge hat die Universität Kassel an das Hessische Landesarchiv abzugeben.
Tonträgeraufnahmen werden bis zur Genehmigung des Protokolls aufbewahrt und anschließend gelöscht.

 

Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch

Sie können jederzeit Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten wahrnehmen.
Kontaktieren Sie uns hierzu unter folgendem Link: www.uni-kassel.de/go/datenschutz
Sofern Sie eine Datenlöschung wünschen, wir aber noch gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind, wird der Zugriff auf Ihre Daten eingeschränkt (gesperrt). Gleiches gilt bei einem Widerspruch.

 

Pflicht zur Bereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an den Gremiensitzungen der Universität Kassel erforderlich.

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