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Elisabeth Selbert-Preis

Bild: Visual Generation - adobe.stock.com

Ziel

Anerkennung von Leistungen, die zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beigetragen haben

Kurzbeschreibung

Der Elisabeth Selbert-Preis wird seit 1983 von der Hessischen Landesregierung in Anerkennung hervorragender Leistungen für die Verankerung und Weiterentwicklung von Chancen-gleichheit von Frauen und Männern vergeben. Der aus Hessen stammenden Juristin Dr. Elisabeth Selbert, Namensgeberin des Preises, ist der Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz zu verdanken. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz heißt es seit dem 23. Mai 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
Ausgezeichnet werden Frauen und Männer, die in hervorragender Weise mit ihren Leistungen und ihrer gestalterischen Kraft für die Gesellschaft zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beigetragen haben. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert.
Preiswürdig sind individuelle Einzelleistungen, Gesamtleistungen, ein Lebenswerk oder eine Gemeinschaftsleistung für die Gleichberechtigung. Ausgezeichnet werden können natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen. Die Adresse für die Bewerbung lautet: stabsstelle-frauenpolitik@hsm.hessen.de

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