Die DFG hat 2008 die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards verabschiedet, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen und zu sichern. Sie stellen eine Selbstverpflichtung der DFG-Mitglieder dar und die Einhaltung der Gleichstellungsstandards ist ein entscheidungsrelevantes Kriterium bei der Bewilligung von DFG-Forschungsverbünden.
Die DFG-Mitgliederversammlung 2022 beschloss den Ausbau des Aspektes Diversität im Text der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“, um die Verwirklichung der chancengleichen Teilhabe aller Menschen in Wissenschaft und Forschung – auch intersektional – voranzutreiben. Außerdem wurde der Umsetzungsprozess der Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards, insbesondere hinsichtlich des Berichtswesens und der Ausweitung des Auftrags auf weitere Diversitätsaspekte angepasst.
Mit Blick auf die Umsetzung dieser Standards kann sowohl in Forschungsverbünden als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm im Rahmen der Antragsstellung das Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ beantragt werden. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Forschungsprojekt. Pro Förderjahr können beantragt werden:
• bis zu 30.000 Euro in Sonderforschungsbereichen
• bis zu 15.000 Euro in Graduiertenkollegs, Schwerpunktprogrammen und in den Forschungsgruppen
• bis zu 1.000 Euro je Antragstellerin/Antragsteller in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm.