Die DFG hat 2008 die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards verabschiedet, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen und zu sichern. In der Mit-gliederversammlung 2017 erneuerten die DFG-Mitglieder ihre Selbstverpflichtung zu den "Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards". Zukünftig berichtet die Universität alle zwei bis drei Jahre zu wechselnden Schwerpunktthemen. Die Einhaltung der Gleichstellungs-standards ist ein entscheidungsrelevantes Kriterium bei der Bewilligung von DFG-Forschungsverbünden.
Die DFG-Mitgliederversammlung 2022 beschloss den Ausbau des Aspektes Diversität im Text der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“, um die Verwirklichung der chan-cengleichen Teilhabe aller Menschen in Wissenschaft und Forschung – auch intersektional – voranzutreiben. Außerdem wurde der Umsetzungsprozess der Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards, insbesondere hinsichtlich des Berichtswesens und der Ausweitung des Auftrags auf weitere Diversitätsaspekte angepasst.
Die Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards stellen seit 2008 eine Selbstverpflichtung der DFG-Mitglieder dar.
Mit Blick auf die Umsetzung dieser Standards kann sowohl in Forschungsverbünden als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm im Rahmen der Antragsstellung das Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ beantragt werden. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Forschungsprojekt. Pro Förderjahr können beantragt werden:
• bis zu 30.000 Euro in Sonderforschungsbereichen
• bis zu 15.000 Euro in Graduiertenkollegs, Schwerpunktprogrammen und in den For-schungsgruppen
• bis zu 1.000 Euro je Antragstellerin/Antragsteller in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm.