Mit der seit dem 17.10.2022 geltenden Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit haben Beschäftigte die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Das Formular „Vereinbarung Mobile Arbeit“ steht so-wohl für Administrativ-Technische Beschäftigte, Wissenschaftliche Beschäftigte und Hilfs-kräfte zur Verfügung. Mit der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten soll den Beschäftigten eine zeitgemäße und familienfreundliche Arbeitsform geboten werden. Die Möglichkeit des mobilen Arbeitens soll der Entwicklung der Arbeitswelt sowie dem Wunsch der Beschäftigten nach einer Flexibilisierung ihrer Arbeitsorganisation Rechnung tragen. Sie dient u. a. der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Stärkung von Eigenverantwortung, Arbeitsmotivation sowie der Arbeitszufriedenheit und soll Ausdruck einer von Vertrauen und Wertschätzung geprägten Kultur am Arbeitsplatz sein.
Zusätzlich gilt seit 2015 die Dienstvereinbarung „Gleitende Arbeitszeit“. Die an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmenden Bediensteten bestimmen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit im Rahmen der Bestimmungen grundsätzlich selbst.