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Information und Beratung von schwangeren Student:innen zum Thema Mutterschutz
Kurzbeschreibung
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Student:innen, soweit Ort, Zeit oder Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der Hochschulausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen. Schwangeren und stillenden Student:innen muss damit grundsätzlich und ohne Antrag Mutterschutz gewährt werden. Die Universität Kassel bietet rechtliche Informationen und Beratung zum Thema.