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Information und Beratung von schwangeren Student*innen zum Thema Mutterschutz
Kurzbeschreibung
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentin-nen, soweit Ort, Zeit oder Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der Hochschulausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen. Schwangeren und stillenden Studentinnen muss damit grundsätzlich und ohne An-trag Mutterschutz gewährt werden. Die Universität Kassel bietet rechtliche Informationen und Beratung zum Thema.