Uni Kassel

Universität Gesamthochschule Kassel

Pressemitteilung 25/99


9. März 1999

GhK fordert Schadensersatz von Bauwagenbewohnern

Konsequenz aus Rechtsbruch der Bauwagenbewohner K18

Kassel. Die Universität Gesamthochschule Kassel (GhK) fordert jetzt Schadensersatz in Höhe von rund 52000 Mark von zwei Bauwagenbewohnern des ehemaligen Wagenplatzes K18. Sie nimmt damit zwei der Akteure der Wagenplatzbewohner gesamtschuldnerisch in Haftung für einen Teil der Kosten, die durch die widerrechtliche Besetzung des Hochschulgrundstücks an der Moritzstraße sowie die dann am 27. November 1997 erfolgte Räumung des Wagenplatzes entstanden sind.

"Die Wagenplatzbewohner haben einen klaren Rechtsbruch begangen, indem sie trotz zahlreicher Aufforderungen das von ihnen widerrechtlich besetzte Hochschulgelände nicht freiwillig und rechtzeitig geräumt hatten. So sind dem Steuerzahler durch die Wagenplatzbewohner K 18 Schäden entstanden, die die Hochschule nun einfordert", so GhK- Pressesprecherin Annette Ulbricht-Hopf. Daß diese sich jetzt abermals als Opfer von Willkürmaßnahmen stilisierten und ihre Aktionen in eine Reihe mit Großdemonstrationen stellten, sei absurd. Die Hochschule habe klar, nachvollziehbar und langfristig zum Verlassen des Geländes aufgefordert, so Ulbricht-Hopf weiter. Das beharrliche Verbleiben auf dem besetzten Grundstück sei mithin keine politische Demonstration, sondern ein eindeutiger Rechtsbruch gewesen, deren Konsequenzen die Wagenplatzbewohner nun zu tragen hätten. "Im übrigen ist der entstandene Schaden erheblich höher als die nun geforderte Summe", so Ulbricht-Hopf weiter. Die geforderte Schadenersatzsumme enthalte nur die klar zuordnenbaren Kosten im Zusammenhang mit der durch die Bauwagenbewohner verursachten Baustillstandszeiten, die Errichtung eines zusätzlichen Bauzauns, den Wachdienst, den Abtransport zweier Wagen sowie die Bewachung eines Stellplatzes für die im Zuge der Grundstücksräumung abtransportierten Wagen. "Die tatsächlichen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Wagenplatz K18 entstanden sind, belaufen sich auf mindestens 300.000 Mark, etwa durch zahlreiche als "Solidaritätsaktionen" bezeichneten Sachbeschädigungen in der Hochschule und an Privathäusern von GhK-Angehörigen sowie die immensen Personalkosten, die der Hochschule entstanden sind. Da diese aber nicht bestimmten Verursachern zuzuordnen sind, könnten sie aber nicht geltend gemacht werden.

"Entschieden wende ich mich auch gegen den von dem Verein Freies Wagenleben in ihrer Pressemitteilung erhobene Beschuldigung, die Hochschule wolle mit der gesamtschuldnerischen Haftung "die Einschüchterung Betroffener" erzielen, indem Einzelne für eine gemeinschaftliche Handlung bezahlen sollen," so die GhK-Sprecherin weiter. Tatsache sei, daß alle Beteiligten für den entstandenen Schaden einstehen müssen, die Forderung aber gegenüber den zwei namentlich bekannten Akteuren erhoben wird, nachdem sich das Bewohnerkollektiv stets der Identifizierung entzogen hatte. "Das sind also bei rund 20 Wagenplatzbewohnerinnen und -bewohnern rund 2500 Mark pro Person- also weniger Geld, als den Wagenplatzbewohnern in der Zeit ihres widerrechtlichen und pachtkostenfreien Aufenthalts auf Hochschulgelände über Jahre hinweg sonst an Stellplatzkosten auf einem legalen Pachtgrundstück entstanden wären," betonte Ulbricht-Hopf. Im übrigen nähme sie auch an, daß diejenigen, die sich unverständlicherweise mit der illegalen Besetzung von Hochschulgelände öffentlich solidarisiert hätten- darunter auch einige Hochschulangehörige- sich nun auch solidarisch mit den Wagenplatzbewohnern zeigten und diese finanziell unterstützten.

Im übrigen stände es den ehemaligen Wagenplatzplatzbewohnern K18 offen, innerhalb der gesetzten Frist bis 16. März zu einer außergerichtlichen Schadensregulierung zu kommen. Auf diese Weise könnte ein langwieriges und für den Steuerzahler wiederum teures Verfahren vermieden werden.
Annette Ulbricht-Hopf/p

back  mail

Kritik, Anregung, Verantwortlich und mehr ... Öffentlichkeitsarbeit
(letzte Änderung am 02.05.99)