Universität Gesamthochschule KasselPressemitteilung 111/973. November 1997 |
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Eilantrag auf Räumung abgewiesen Hochschule hält an Planung zur Gestaltung des Grünzugs "Nordstadtpark" fest
Kassel. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Räumung des Wagenplatzes K 18, den die Universität Gesamthochschule Kassel am 30. Oktober beim Landgericht Kassel gestellt hat, wurde jetzt abgewiesen. Die Hochschule wollte mit diesem zivilrechtlichen Schritt die Räumung des Wagenplatzes K 18 erwirken, um ihre am 20. Oktober begonnene Baumaßnahme "Grünzug Nordstadtpark" dem festgelegten Bauablauf entsprechend fortführen zu können. Gegen den Beschluß wird die Hochschule umgehend Beschwerde einlegen. Dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, mit dem die nach wie vor nicht offen auftretenden einzelnen Bauwagenbewohner zum Verlassen des Baugeländes veranlaßt werden sollten, hatte das Landgericht Kassel nicht entsprochen und begründet, daß die Baumaßnahme auch noch später durchgeführt werden könne, also insofern keine Entscheidung im Eilverfahren notwendig sei. Zum anderen wurde der Universität als Antragsteller entgegengehalten, daß sie die unberechtigte Nutzung des Geländes schon vor Jahren hätte unterbinden können. Im Ergebnis sei die GhK also damit konfrontiert, daß ihr das tolerierende Verhalten gegenüber dem Wagenplatz K 18 entgegengehalten werde, führt Brinckmann weiter aus. Für die Hochschule sei diese Argumentation allerdings nicht nachvollziehbar, so GhK-Kanzler Dr. Hans Gädeke. Alle Behörden, deren Unterstützung die Hochschule bei der Durchsetzung der Räumung nach Beendigung des Studienprojekts zu alternativen Wohn- und Lebensformen im Jahr 1991 benötigt hätte, hätten gefordert, erst einen konkreten Anlaß zur Räumung zu haben. Dieser liege mit Baubeginn nach Ansicht der Hochschule eindeutig vor. Die Hochschule sehe sich nunmehr veranlaßt, bis zu einer Entscheidung über ihre Beschwerde die Baumaßnahme so zu modifizieren, daß eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte erfolgt. Im Rahmen der Überprüfung der möglicherweise entstehenden Mehrkosten wegen der Verzögerung der Baumaßnahme wird die Frage des Regresses gegenüber den Bewohnern des Wagenplatzes K 18, wie auch die strafrechtliche Relevanz von deren Begleitaktionen in den vergangenen Wochen von der GhK zu prüfen sein. p |
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Kritik, Anregung, Verantwortlich und mehr ... Öffentlichkeitsarbeit (letzte Änderung am 03.11.97) |