Orientierungspraktikum, Schulpraktische Studien (SPS I und II) und Betriebspraktikum

Orientierungspraktikum

  • Das Orientierungspraktikum dient zum Sammeln von Erfahrungen in pädagogischen Berufsfeldern der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
  • Es wird empfohlen, das Praktikum vor dem Studium bzw. im Verlauf des ersten Studienjahres abzuschließen. Es muss spätestens bis zur Anmeldung der ersten schulpraktischen Studien nachgewiesen sein.
  • Das Orientierungspraktikum wird derzeit nur im Studiengang Lehramt an Gymnasien benötigt und ist ein selbst organisiertes Praktikum. Es kann bereits vor dem Studium an der Uni Kassel durchgeführt werden.
  • Es dauert mindestens vier Wochen bei einer Arbeitszeit von etwa 30 Stunden pro Woche (insgesamt 120 Stunden).
  • Das Orientierungspraktikum kann in mehreren Abschnitten und bei mehreren Einrichtungen abgeleistet werden.
  • Für den Praktikumsortkommen staatliche, kirchliche oder freie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für den Kinder- und Jugendsport sowie Schulen in Frage.
  • Anerkannt werden können zudem Tätigkeiten im Bereich pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die während des Zivildienstes, eines sozialen Jahres, im Rahmen eines freiwilligen Ehrenamtes oder einer entsprechenden Berufsausübung abgeleistet wurden.
  • Praktika, die während der eigenen Schul- oder Ferienzeit abgeleistet wurden, können hingegen, in der Regel, nicht angerechnet werden.
  • Als Beleg für die im Praktikum gemachten Erfahrungen dient eine schriftliche Dokumentation der Beobachtungen und Erfahrungen. 
  • Eine Vorlage für die Dokumentation, die Bescheinigung sowie Hinweise für die Praktikumsstelle finden Sie hier.
  • Senden Sie Ihre Unterlagen zur Abgabe bitte bevorzugt in elektronischer Form an: orientierungspraktikum[at]uni-kassel[dot]de
  • oder an: Universität Kassel Zentrum für Lehrerbildung (ZLB), Studienberatung Lehramt, Nora-Platiel-Str. 1, 34127 Kassel
  • Bitte geben Sie den Praktikumsbericht rechtzeitig (möglichst vor der Anmeldung zu den SPS I) ab.
  • Die Anmeldefristen finden Sie auf den Seiten des Referats für Schulpraktische Studien.

Funktion/NameAdresse/Telefonnummer/E-Mail

Ansprechpartner/in
Zentrum für Lehrerbildung  

Zentrum für Lehrerbildung
Referat für Schulpraktische Studien
Nora Platiel Straße 1
Raum 1207a
E-Mail: orientierungspraktikum[at]uni-kassel[dot]de 

Schulpraktische Studien I mit Blockpraktikum (kurz SPS I)

  • Für die Lehramtsstudiengänge Lehramt an Gymnasien und Berufs- und Wirtschaftspädagogik, sehen die Modulprüfungsordnungen der Universität Kassel drei Praktika, die Schulpraktischen Studien, vor.
  • Die Schulpraktischen Studien I (mit Blockpraktikum, kurz SPS I) sind dem erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudium (Modul 10) zugeordnet.
  • Die erziehungswissenschaftlichen Schulpraktischen Studien I werden durch Seminare vorbereitet bzw. begleitet und ausgewertet.
  • Die SPS I mit Blockpraktikum können nach erfolgreichem Abschluss des Moduls 1a oder 1b absolviert werden.
  • Schulen und Mentoren für das Blockpraktikum werden den Studierenden vom Referat für Schulpraktische Studien in Zusammenarbeit mit den Praktikumsbetreuern der Universität Kassel zugewiesen.
  • Die Praktikumsschulen liegen in der weiteren Region Kassel.
  • Die Seminare zum Blockpraktikum finden meist an der Universität Kassel statt.
  • Die Schulpraktischen Studien I bestehen aus einem Vorbereitungsseminar, einem fünfwöchigen Praktikum (Blockpraktikum) an einer Schule sowie einem Nachbereitungsseminar.
  • Das fünfwöchige Praktikum an der Schule findet in der vorlesungsfreien Zeit statt. Das Blockpraktikum beginnt i.d.R. mit dem 3. Semester; kann aber auch bereits im 2. Semester angetreten werden.
  • Zuständig für die Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien I ist das Referat für Schulpraktische Studien
  • Die Anmeldung für die SPS I erfolgt ausschließlich online über den nur zu den Anmeldefristen frei geschalteten Link: www.refsps-uni-kassel.de.
  • Die Anmeldung für das Wintersemester erfolgt im April/Mai.
  • Die Anmeldung für das Sommersemester im November eines jeden Jahres. Die Anmeldefrist beträgt 3 Wochen.

Besonderheit

  • Bei der Anmeldung zu den SPS I können Sonderpraktika angegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, SPS I und SPS II in einem Unterrichtsfach als Intensivpraktikum zu absolvieren. Hierbei wird der schulpraktische Teil innerhalb eines halben Jahres an einer Schule durchgeführt.
  • Evt. Wartezeiten für SPS II entfallen somit und die Bindung an die Schülerinnen, Schüler und die Schule ist intensiver. Das Blockpraktikum kann auch in Kooperation mit Referendaren stattfinden. Dabei haben die Studierenden nicht nur eine/n Mentor/in, sondern zusätzlich noch als Partner/in eine/n Referendar/in.

    Das Referat für Schulpraktische Studien bietet verschiedene Sonderpraktika an, über deren Ablauf und Inhalt Sie sich auf der Webseite des Referats für Schulpraktische Studien oder persönlich in den Sprechstunden informieren können.

  • Die Prüfungsleistung besteht im Praktikumsbericht, der unter anderem die folgenden Aspekte beinhaltet:
  1. Unterrichtsplanungen und -reflexionen,
  2. Entwicklungsbeobachtungen von Unterrichtshospitationen,
  3. ein auf die Praktikumsschule bezogenes pädagogisches Thema und die Reflexion der eigenen Entwicklung,
  4. sowie eine kurze Darstellung der  Praktikumsschule.
Funktion/NameAdresse/Telefonnummer/E-Mail

Ansprechpartner/in
Alina Moßig

Referart für schulpraktische Studien
Nora Platiel Straße 1
Raum 1207a (1.OG)
Tel.: +49 561 804-7203
E-Mail:refsps.mossig[at]uni-kassel[dot]de

Sprechstunden
Montag - Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr
Montag: 13:00-15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Schulpraktische Studien II (kurz SPS II)

  • Für die Lehramtsstudiengänge Lehramt an Gymnasien und Berufs- und Wirtschaftspädagogik, sehen die Modulprüfungsordnungen der Universität Kassel drei Praktika, die Schulpraktischen Studien, vor.
  • Die Schulpraktischen Studien II werden in den Fachdidaktiken beider Studienfächer absolviert.
  • Die fachdidaktischen Schulpraktischen Studien II (kurz SPS II) werden durch Seminare vorbereitet bzw. begleitet und ausgewertet.
  • Die fachdidaktischen Schulpraktischen Studien II (kurz SPS II) werden in beiden Studienfächern absolviert. Allgemein gültige Voraussetzung ist – neben einigen fächerspezifischen - der erfolgreiche Abschluss der SPS I (Blockpraktikum).
  • Schulen und Mentoren für die SPS II werden den Studierenden vom Referat für Schulpraktische Studien in Zusammenarbeit mit den Praktikumsbetreuern der Universität Kassel zugewiesen.
  • Die Begleitseminare finden meist an der Universität statt.
  • Das Schulpraktikum findet an Schulen in oder um Kassel statt.
  • Die fachdidaktischen SPS II werden i.d.R. semesterbegleitend absolviert, pro Woche besteht eine Anwesenheitspflicht an der Praktikumsschule in allen Schulstunden in einer vom Dozenten vorgegebenen Klasse in einem Fach.
  • In Nebenfächern kann festgelegt werden, alle Stunden von zwei Klassen zu besuchen (nähere Festlegungen regeln die Fächer, die Anforderung  kann fächerabhängig geringfügig variieren).
  • Die SPS II werden von einem Seminar begleitet.
  • Die Anmeldungzu den SPS II erfolgt über das Referat für Schulpraktische Studien ein Semester im Voraus!
  • Ausnahmen: Sachunterricht, Sport und Physik sowie die Hauptfächer Wirtschaft, Elektro- und Metalltechnik!  Bitte informieren Sie sich über Fristen und Modalitäten in den Fachbereichen direkt. 

  • Die meisten Fachdidaktiken legen einen Vorbesprechungstermin vor Beginn der SPS II fest. Bitte informieren Sie sich im Rahmen Ihrer Anmeldung in den Fachdidaktiken der einzelnen Fächer über den Termin für die Vorbesprechung.
  • Auf der Homepage des Referat für Schulpraktische Studien finden Sie den Link zur Anmeldung, sowie weitere Informationen. 
Funktion/NameAdresse/Telefonnummer/E-Mail

Ansprechpartner/in
Alina Moßig

Referart für schulpraktische Studien
Nora Platiel Straße 1
Raum 1207a (1.OG)
Tel.: +49 561 804-7203
E-Mail:refsps.mossig[at]uni-kassel[dot]de

Sprechstunden
Montag - Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr
Montag: 13:00-15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Betriebspraktikum

  • Das selbst organisierte Betriebspraktikum soll Einblicke in Lebens- und Arbeitsbereiche vermitteln, die keine Berührungspunkte mit dem Berufsfeld Schule haben.
  • Das Betriebspraktikum wird für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (L2), Lehramt an Gymnasien (L3) und Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion (L5) benötigt. Davon ausgenommen sind Studierende des Lehramts an Grundschulen und des Lehramts an Haupt- und Realschulen, die nach 2014 und vor 2023 mit dem Lehramtsstudium begonnen haben.
  • In den Studiengängen Berufs- und Wirtschaftspädagogik wird dieses Praktikum nicht benötigt. Stattdessen werden dort betriebliche Praktika im Umfang von 48 Wochen absolviert.
  • Als Praktikumsorte werden Dienstleistungs-, Weiterverarbeitungs-, Handels- und Produktionsbetriebe empfohlen.
  • Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Dabei kann das Praktikum auch zweigeteilt werden und z.B. jeweils 4 Wochen an zwei unterschiedlichen Praktikumsorten durchgeführt werden.
  • Die  Prüfungsleistung  besteht im Praktikumsbericht. Hinweise zum Erstellen des Praktikumsberichtes sind auf der Homepage der Hessischen Lehrkräfteakademie zu finden.
  • Auch die Praktikumsbescheinigung ist dort spätestens bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung - einzureichen. 
  • Zuständig für die Anerkennung des Betriebspraktikums ist ebenfalls die Hessische Lehrkräfteakademie.
Funktion/NameAdresse/Telefonnummer/E-Mail

Ansprechpartner/in
Torsten Langrehr  

Hessische Lehrkräfteakademie

Tel.: +49 561 8101-141

E-Mail:  torsten.langrehr[at]kultus.hessen[dot]de