Reihe „Nachhaltige Bleibeperspektive“: Gesundheits- und Teilhabeleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In diesem Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung geflüchteter Menschen vorgestellt. Erstmals seit der Schaffung des AsylbLG im November 1993 entschied das Bundessozialgericht (BSG) im Februar 2024 über die medizinischen Ansprüche nach § 4 AsylbLG und legte den Leistungsanspruch weit und somit verfassungskonform aus. Die Frage, wie die kommunale Ausgestaltung der Versorgung ist und was die Entscheidung für die Versorgung bedeuten könnte, soll abschließend erörtert werden.
Referentin: Mirjiam Schülle (Wissenschaftliche Mitarbeiterin Fachgebiet Behinderung, Inklusion und soziale Teilhabe, Uni Kassel)
Aus der Veranstaltungsreihe „Bleibeperspektive oder Flucht und Migration in Zeiten des Umbruchs in Deutschland“ (24. April bis 10. Juli 2025)
Debatten über Migration bestimmen zunehmend die Küchentischgespräche und die Politik. Dabei emotionalisieren sich Diskussionen immer mehr und verhärten Fronten in der Gesellschaft. Das studentische Projekt „Nachhaltige Bleibeperspektive“ der Uni Kassel möchte die Möglichkeit schaffen, sich noch einmal mit dem Grundgedanken von Asyl und Asylrecht auseinanderzusetzen. Neben der rechtlichen Perspektive wird ein starker Fokus auf den aktuellen Lebenswelten von Migrantinnen und Migranten liegen. In diesem Zuge werden Themen wie Migration, Arbeit und soziale Rechte im Kontext einer restriktiven Migrationspolitik beleuchtet. Die Veranstaltungsreihe umfasst neben Vorträgen auch eine Lesung, zwei Filmvorführungen, ein Vernetzungstreffen sowie einen Workshop. Im Anschluss an die Veranstaltungen wird es einen offenen Raum für inhaltlichen Austausch geben.
Organisiert und durchgeführt wird die Veranstaltungsreihe vom Projekt „Nachhaltige Bleibeperspektive und Bildungsteilhabe für Studierende mit Fluchterfahrung“ der Universität Kassel. Weitere Informationen zum Projekt auf der Website: www.bleibeperspektive.com