27.01.2022 | Campus-Meldung

Datenschutz im Unterricht: Ministerin betont Bedeutung von Forschungsprojekt

Kick-off des Forschungsprojekts „DIRECTIONS – Datenschutzzertifizierung für Bildungsinformationssysteme“: Die neue Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger unterstrich gestern in Berlin die Bedeutung des "wichtigen Vorhabens". Das Projekt wird unter anderem von der Uni Kassel verantwortet.

Bild: Bundesregierung/Guido Bergmann.
Bettina Stark-Watzinger.

Ziel des Projekts ist ein allgemeines Gütesiegel für eine Zertifizierung bei Bildungsinformationssystemen wie Lernapps oder -plattformen, die Datenschutz garantiert.

Dazu erklärte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Die Corona-Pandemie hat uns allen vor Augen geführt, wie groß die Defizite bei der Digitalisierung der Bildung sind. Das betrifft nicht nur die Infrastruktur und Ausstattung der Schulen, sondern auch den Datenschutz. Hier haben Sicherheitslücken bei Lernapps und -plattformen für Verunsicherung unter Lehrkräften, Eltern und Schülern gesorgt. Um das Problem anzugehen, müssen Lernapps und -plattformen von unabhängigen Prüfstellen zertifiziert werden."

Davon würden alle Beteiligten profitieren, so Stark-Watzinger: „Schüler und ihre Daten wären besser geschützt, Entscheidungsträger in den Ländern und an Schulen hätten mehr Rechtssicherheit bei der Auswahl von Bildungsprodukten und Anbieter größere Klarheit über die Anforderungen. Mit dem Forschungsprojekt legen wir dafür den Grundstein. Ich freue mich sehr, dass eine große Zahl von Anbietern, Schulleitungen, Aufsichtsbehörden und andern Akteuren aus Bildung und Forschung dieses wichtige Vorhaben begleitet und unterstützt.“

Das auf sechs Jahre angelegte Projekt DIRECTIONS wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit rund 6,4 Mio. Euro gefördert. Es wird vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), der Universität Kassel und der datenschutz cert GmbH durchgeführt. Der Kasseler Teil wird verantwortet von Prof. Dr. Gerrit Hornung, Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht & Umweltrecht.

Im Datenschutzrecht sind Gütesiegel und Zertifikate für IT-Anwendungen der einzige Weg zum Nachweis, dass Datenschutz-Anforderungen erfüllt sind. Für schulische Anwendungen fehlen derartige Ansätze bisher. Um digitale Medien und Dienstleistungen im schulischen Unterricht zu etablieren, muss ihr rechtssicherer Einsatz die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen. Besonders der Umstand, dass bei ihrer Verwendung Daten anfallen, die Aussagen über die Lern-, Kommunikations- und Aufmerksamkeitsgewohnheiten von Minderjährigen zulassen, sorgt für einen hohen Handlungsdruck.

Auf Initiative des BMBF wurde die Grundidee einer zukünftigen Datenschutzzertifizierung unter Beteiligung von Ländervertretern, Datenschutzbeauftragten und wissenschaftlichen Akteuren konzeptionell entwickelt. Mit Hilfe eines Gütesiegels (Stufe I) und einer Datenschutzzertifizierung (Stufe II) sollen die beteiligten Zielgruppen verbindliche Auskünfte über die in Schulen einzusetzenden digitalen Angebote erhalten. Auf diese Weise geprüfte und zertifizierte Produkte können helfen, digitale Lehr-Lernkonzepte für den Einsatz in Schulen in die Breite zu transportieren.