14.11.2019 | Campus-Meldung

„Alexa – jetzt kontrolliere ich meine Daten!“

Für smarte persönliche Assistenten (SPA) wie Amazon Alexa, Google Now oder Apple Siri haben die Fachgebiete Öffentliches Recht und Wirtschaftsinformatik der Universität Kassel am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) des durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekts AnEkA Anforderungs- und Entwurfsmuster erforscht, die zwei oftmals konträre Ziele Dienstleistungsqualität und Rechtsverträglichkeit vereinbaren. Nun hat die DFG eine Projektverlängerung bewilligt im Rahmen derer die beiden Fachgebiete, gemeinsam mit dem Fachgebiet Wirtschaftsinformatik und Systementwicklung, die entwickelten Muster durch Nutzer evaluieren und so noch besser an die Bedürfnisse der Entwickler von SPAs anpassen werden.

SPAs erfreuen sich steigender Beliebtheit. Bei der Entwicklung geraten der Datenschutz und die Privatheit jedoch häufig zugunsten hoher Dienstleistungsqualität in den Hintergrund. „Eine mögliche Ursache hierfür kann unter anderem in mangelndem rechtlichem Fachwissen seitens der Entwickler liegen“, vermutet Jandt. „Diese können neben funktionsbezogenen Anforderungen rechtliche Anforderungen nur schwer umsetzen.“ Diesem Problem hat sich die Projektgruppe um Prof. Dr. Alexander Roßnagel und PD Dr. Silke Jandt vom Fachgebiet Öffentliches Recht, Prof. Dr. Jan Marco Leimeister vom Fachgebiet Wirtschaftsinformatik und Prof. Dr. Matthias Söllner vom Fachgebiet Wirtschaftsinformatik und Systementwicklung angenommen. Der ersten Phase des DFG geförderten Projekts „Anforderungs- und Entwurfsmuster zur rechtsverträglichen und qualitätszentrierten Gestaltung kontextsensitiver Applikationen (AnEkA)“ wurden Anforderungs- und Entwurfsmuster erstellt. Die Muster lösen Konflikte, die bei der Entwicklung von smarten persönlichen Assistenten entstehen, sobald sowohl auf eine hohe Dienstleistungsqualität der Geräte als auch auf eine hohe Rechtsverträglichkeit geachtet wird.

In der durch die DFG geförderten Verlängerung des Projekts werden nun die zuvor erstellten Muster evaluiert. Wie bereits im ersten Teil des Projektes wird auch die Evaluation im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Rechtswissenschaften und Wirtschaftsinformatik durchgeführt. „In den letzten beiden Jahren konnten wir bereits viel durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit leisten“, berichtet Roßnagel. Dieses Vorgehen spiegelt den Kern des Projektes wider und verbindet zwei Disziplinen, die so gemeinsam einen großen Mehrwert leisten können. „Das Thema der Rechtsverträglichkeit geriet immer wieder in die Medien – die Dringlichkeit ist enorm“, mahnt Söllner. „Und genau hier wollen wir gemeinsam unser Wissen nutzen, um die Entwicklung von Smarten Persönlichen Assistenten zu verbessern“, so Leimeister

Kontakt:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Fachgebiet Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Technik und
des Umweltschutzes
Tel.: +49 561 804-3130
E-Mail: a.rossnagel[at]uni-kassel[dot]de

Prof. Dr. Jan Marco Leimeister
Universität Kassel
Fachgebiet Wirtschaftsinformatik
Tel.: +49 561 804-6064
E-Mail: leimeister[at]uni-kassel[dot]de