BTHG-Umsetzung auf Landesebene. Der Landesrahmenvertrag Thüringen und die personenzentrierte Komplexleistung

Seit dem Verbot des Selbstkostendeckungsprinzips in sozialen Leistungen (Anfang der 90’er Jahre) sind alle Leistungsformen (damals genannt: Jugend-, Alten und Behindertenhilfe) auf der Suche nach einem fachgerechten, zukunftsfähigen neuen Leistungssystems um die seit über 100 Jahren bestehenden Formen ablösen zu können.
Inhaltlich wurde im Leistungssystem der Eingliederungshilfe die Diskussion um die Dimensionen der Stärkung von Selbstbestimmungsrechten und der sozialräumlichen Orientierung und seit dem Jahr 2000 um eine neue „revolutionäre“ Leistungsform (das persönliche Budget) erweitert. Diese neue Leistungsform kann und wird sich jedoch nur nachhaltig etablieren können wenn es gelingt, sie im Grundsatz als Alternative zu den Bestandsformen der bisherigen Angebote zu platzieren. Hierfür wurde die Personenzentrierte Komplexleistung (PKL)“ entwickelt und in der Praxis seit dem Jahr 2008 eingeführt. Am 30.6.2019 wurde diese Leistungsform als zukünftige strukturersetzende Alternative im  Landesrahmenvertrag Thüringen und seinen Anlagen etabliert.
Im Vortrag sollen nun die Inhalte der PKL im Landesrahmenvertrag und seinen Anlagen erläutert werden und die Effekte, Strategien und Potentiale der Einführung an Beispielen dargestellt werden.

Die Veranstaltung findet online statt. Den Link erhalten Sie nach Anmeldung bei nathalie.rothe[at]pg.hs-fulda[dot]de

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