Antragsunterstützung

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Ohne zusätzliche Finanzmittel zur Grundfinanzierung der Universität können viele Ideen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nicht realisiert werden. Das Team der Forschungsförderung berät und unterstützt Sie durch:

  • Individuelle Beratung bei Antragstellung und Umsetzung
  • Die Durchsicht von Antragsunterlagen und Feedback aus fachferner Perspektive
  • Die Bereitstellung von wichtigen Werkzeugen und Anleitungen zur Antragsgestaltung und Antragsüberarbeitung
  • Veranstaltungen zu einzelnen Förderprogrammen sowie zur generellen Stärkung der Antragskompetenz
  • Folgeberatung bei nicht erfolgreicher Antragstellung
  • Die vorbereitende Unterstützung bei Begutachtungsterminen externer Forschungsförderer
  • Die Aufarbeitung von Forschungsinformationen und Beratung zu Förderprogrammen

Wichtiger Hinweis zum Verfahren bei Forschungsanträgen im Zeichnungsumlauf

Für Anträge, die über den Bereich Forschungsförderung zur Unterschrift der Hochschulleitung eingereicht werden, ist bitte eine Bearbeitungszeit von drei Wochen – in begründeten Ausnahmefällen im Eiltverfahren zwei Wochen – vorzusehen.

Zu dieser internen Frist wird der Antrag bereits in der Abgabeversion benötigt, d.h. alle rechtsrelevanten Dokumente, die Finanzplanung, der Arbeitsplan und die wesentlichen Teile der Projektbeschreibung müssen hier final vorliegen. Kleinere Überarbeitungen des Antragstextes sind aber ggf. auch während dieser Zeichnungsumlauffrist möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vorab an den Forschungsservice, um den notwendigen Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf im Vorfeld der Antragsabgabe abzuklären.

Förderberatung

Die Forschungsförderung berät bei der Antragsstellung von Drittmitteln.
An dieser Stelle finden Sie, was Sie für eine Antragstellung für Einzelprojekte oder bei Verbundanträgen wissen müssen.

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Finanzielles

Die Gruppe Drittmittelbewirtschaftung unterstützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität bei der Abwicklung von Forschungsvorhaben von der Antragstellung, über notwendige Vertragsabschlüsse, die Bewirtschaftung der Mittel bis hin zu deren Abrechnung.

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Informationen für Erstantragstellende

Wichtige Informationen zurAntragstellung für Sachbeihilfe und für die Beantragung der eigenen Stelle bei der DFG finden Sie in unserer Toolbox. Bei einem Antrag auf eine eigene Stelle benötigen Sie eine Arbeitgeberbestätigung. Die dabei für Sie zuständige Ansprechperson in der Personalabteilung können Sie hier finden.

Toolbox

Unsere Toolbox mit wichtigen Grundsätzen, Handbüchern und Leitlinien zur Antragstellung soll Ihnen helfen, häufige Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden und Ihren Antrag entsprechend der Vorgaben und Erwartungen des jeweiligen Förderprogramms bestmöglich zu präsentieren.

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DFG-Vertrauensdozentin

Die Vertrauensdozentin fungiert als Ansprechperson vor Ort für die Antragstellenden bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft und ist gemäß den Vorgaben der DFG über jede Antragstellung bei der DFG in Kenntnis zu setzen. Bitte schicken Sie hierzu eine Kopie Ihres eingereichten Antrags sowie die nach Einreichung erhaltene ELAN Quittung an dfg-meldung@uni-kassel.de. Vielen Dank.

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Förderer von Forschungsvorhaben

Erkenntnisse und Innovationen durch Forschung sind die wichtigsten Indikatoren des wissenschaftlichen Erfolges. Daher unterstützen viele Einrichtungen im internationalen oder nationalen Kontext Forschungsvorhaben an Hochschulen. Das Team der Forschungsförderung stellt eine Übersicht relevanter Stiftungen und Programme vor, darunter Förderungen auf Landes- und Bundesebene sowie der Europäischen Union.

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DFG-Netzwerk

Die Mitglieder des DFG-Netzwerkes unterstützen Forschende im Rahmen einer kollegialen Beratung bei ihren DFG-Anträgen.

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