Forschungsethik

Die Universität Kassel betrachtet Forschung zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und zur Weiterentwicklung der Wissenschaften als eine ihrer zentralen Aufgaben. Unabdingbar dafür ist die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Forschung, aber gleichzeitig auch die Achtung forschungsethischer Verantwortung.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Nationale Akademie der Wissenschaften haben dazu wiederholt die Bedeutung der Forschungsethik betont und entsprechende Leitlinien herausgegeben.

Die Ethikkommissionen an der Universität Kassel

An der Universität Kassel gibt es eine zentrale sowie zwei fachbereichsinterne Ethikkommissionen:

  1. Die zentrale Ethikkommission der Universität Kassel, die im Wintersemester 2018/19 ihre Arbeit aufgenommen hat, unterstützt und berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Fachbereichen 02, 06-16 und der Kunsthochschule. Die Kommission prüft auf schriftlichen Antrag Forschungsvorhaben aus ethischer Sicht und bewertet sicherheitsrelevante Forschungsrisiken. Die Stellungnahme zum Forschungsvorhaben erfolgt auf dem Wege einer ethischen Begutach­tung im Hinblick auf die vorgesehene methodische Umsetzung sowie die Folgenabschätzung insbesondere für Mensch und Umwelt. Die zentrale Ethikkommission wird durch den Forschungsservice betreut.
  2. Die Ethikkommission des Fachbereichs Humanwissenschaften begutachtet ausschließlich Anträge aus dem Fachbereich 01. Der Schwerpunkt der Kommission liegt entsprechend in den Bereichen Psychologie und Erziehungswissenschaften.
  3. In den Gesellschaftswissenschaften berät eine Ethikkommission über Anträge des eigenen Bereichs. Forschende in diesem Gebiet können sich an das interne Gremium von Fachbereich 05 wenden.

Hinweis zu dezentralen Ethikkommissionen an der Unviersität Kassel

In den Fachbereichen 01 Humanwissenschaften und 05 Gesellschaftswissenschaften existieren dezentrale Ethikgremien. Forschende dieser Fachbereiche werden gebeten, sich für Fragen und Antragsprüfungen direkt an die entsprechenden Ansprechpersonen zu wenden. Bitte beachten Sie dabei die verschiedenen Termine, Fristen und Antragsunterlagen.

Die zentrale Ethikkommission der Universität Kassel

Für eine ethische Bewertung Ihres Vorhabens müssen Forschende der Universität Kassel aus den Fachbereichen 02, 06-16 und der Kunsthochschule zunächst ein Self-Assessment ausfüllen, welches Sie auf der Webseite der zentralen Ethikkommission erhalten.

Bitte senden Sie der Geschäftsstelle der zentralen Ethikkommission die ausgefüllte Version zu. Sie erhalten im Anschluss eine Auswertung sowie weitere Informationen. Sofern eine Begutachtung erforderlich ist, erhalten Sie auf diesem Weg auch den Antragsvordruck.

Hinweis:
Je nach Auswertung des Self-Assessments erhalten Sie ein anderes Antragsformular. Verwenden Sie bitte keine alten Versionen, da sich die Inhalte über die Zeit verändern können. Sie erhalten immer die neuste Variante von der Geschäftsstelle zugeschickt.

Anträge an die Kommission können bis 4 Wochen vor einem regulären Sitzungstermin der Geschäftsstelle in elektronischer Form per E-Mail zugeleitet werden. Bedenken Sie daher auch einen Vorlauf für das Ausfüllen des Self-Assessments und die Vorbereitung der Antragsunterlagen. Die Sitzungstage finden Sie auf der Seite der zentralen Ethikkommission. Bitte berücksichtigen Sie entsprechend dazu die Einreichungsfrist.

Koordinierung der Geschäftsstelle

Carolin Schwarz
Stabsstelle Forschungs- und Graduiertenförderung
ethikkommission[at]uni-kassel[dot]de