Der Zentrale Forschungsfonds der Universität
Die verschiedenen Förderlinien im Überblick:
Förderung von Kooperationen mit der Kunsthochschule
Ziel | Die Förderlinie Koop soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen der Universität Kassel und der Kunsthochschule vertiefen. |
Fokus | Der Fokus der geförderten Projekte soll auf der Bearbeitung eines Themas über ein Jahr liegen, aus welcher sich Möglichkeiten für längerfristige Kooperationen ergeben. |
Zielgruppe | Antragsberechtigt sind alle Forschenden der Universität Kassel, die ein interdisziplinär ausgerichtetes Projekt in Zusammenarbeit mit der Kunsthochschule planen. Mindestens ein PI muss Mitglied der Kunsthochschule sein. |
Förderumfang | Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 €, welche ausschließlich für Sachkosten sowie zur Finanzierung von Hilfskräften verwendet werden können. Die Maximaldauer für Projekte ist ein Jahr. |
Antragstellung | Die Antragstellung erfolgt über Converis. |
Antragsfristen | 1. November; bei verbleibenden Restmitteln ist eine weitere Antragstellung zum 1. Mai möglich. |
Auswahlkriterien |
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Förderung von Einzelanträgen zur Vorbereitung von Drittmittelvorhaben
Ziel | Die Förderlinie Projekt soll Forschende bei der Vorbereitung von Einzelanträgen bei Drittmittelgebern unterstützen. |
Fokus | Der Fokus der geförderten Projekte soll auf der Bearbeitung eines Themas über ein Jahr liegen, aus welcher sich ein aussichtsreicher Einzelantrag bei einem Drittmittelgeber ergibt. |
Zielgruppe | Antragsberechtigt sind Forschende der Universität Kassel in der in der zweiten und dritten Qualifikationsphase (R2 + R3). |
Förderumfang | Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 €, welche ausschließlich für Sachkosten sowie zur Finanzierung von Hilfskräften verwendet werden können. Die Maximaldauer für Projekte ist ein Jahr. |
Antragstellung | Die Antragstellung erfolgt über Converis. |
Antragsfristen | 1. Mai / 1. November |
Auswahlkriterien |
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Förderung von Verbundprojekten
Ziel | Die Förderlinie Schwerpunkt fördert Verbundprojekte, die die thematische Schwerpunktsetzung entsprechend des Entwicklungsplans der Universität Kassel vorantreiben und so zur mittelfristigen Exzellenzfähigkeit beitragen. |
Fokus | Der Fokus der geförderten Projekte soll auf der Bearbeitung eines Themas innerhalb von 18 bis 36 Monaten liegen, mit dem Ziel im letzten Jahr der Förderung eine Skizze zur Förderung für ein Verbundprojekt (z. B. SFB/TRR) einzureichen. |
Zielgruppe | Antragsberechtigt sind Professor*Innen der Universität Kassel in Konsortien, in denen die Federführung bei der Universität Kassel liegt. |
Förderumfang | Die maximale Fördersumme beträgt 70.000 € jährlich, welche frei auf Personal- sowie Sachkosten verteilt werden können. |
Antragstellung | Die Antragstellung erfolgt über Converis. |
Antragsfristen | 15. Mai / 15. Oktober |
Auwahlkriterien |
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Förderung für Exzellenz- und Nachwuchsprogramme
Ziel | Die Förderlinie Individuell Qualifiziert hat das Ziel, aussichtsreiche Anträge für individuelle Exzellenz- und Nachwuchsprogramme (insbesd. DFG-Emmy Noether, BMBF Nachwuchsgruppen; VolkswagenStiftung Freigeist; ERC SG, ERC AG) zu fördern. |
Fokus | Der Fokus der geförderten Projekte soll auf der Bearbeitung eines Themas innerhalb eines Jahres liegen um im Projektzeitraum einen aussichtsreichen Förderantrag in einem der oben genannten Programme zu stellen. |
Zielgruppe | Antragsberechtigt sind Forschende (insbesondere in der zweiten und dritten Qualifikationsphase R2 + R3), welche sich mit ihrem Drittmittelprojekt an der Universität Kassel verorten möchten. Das vorbereitende erste Förderjahr kann nur durch Forschende der Universität beantragt werden. |
Förderumfang | Maximal werden 20.000 € im Jahr der Antragstellung gefördert, welche für Sachkosten eingesetzt werden können. Bei erfolgreicher Bewilligung der externen Förderung können zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 200.000 € bereitgestellt werden. Diese können flexibel z. B. zur Finanzierung von Sach- und Personalkosten im Rahmen des geförderten Projekts oder eine Weiterbeschäftigung der oder des Antragstellenden nach Ende der externen Förderung verwendet werden. Eine Festlegung zur Nutzung der Mittel im Vorfeld der Antragstellung ist erforderlich. |
Antragstellung | Die Antragstellung erfolgt über Converis; für externe Antragsteller*innen erfolgt eine Beantragung der Qualifikationsstelle über den Forschungsservice. |
Antragsfristen | Anträge für ein vorbereitendes Förderjahr können jeweils zum 15. Mai und 15. Oktober gestellt werden. Eine Beantragung der zusätzlichen Qualifikationsstelle erfolgt davon unabhängig im Vorfeld der Einreichung des Drittmittelantrags über den Forschungsservice. |
Auswahlkriterien |
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Förderung von explorativer Grundlagenforschung
Ziel | Die Förderlinie Pilot fördert Projekte und Blue Sky Initiativen, welche grundlegend neue und wenig erforschte Bereiche erschließen wollen, welche außerhalb bestehender Forschungsrichtungen oder wissenschaftlicher Paradigmen liegen. |
Fokus | Der Fokus der geförderten Projekte soll auf der Bearbeitung grundlegend neuer und bisher wenig erforschter Themen über einen Zeitraum von 6-18 Monaten liegen, mit dem Ziel einen aussichtsreichen Förderantrag zu entwickeln. |
Zielgruppe | Antragsberechtigt sind alle Professor*Innen der Universität Kassel. |
Förderumfang | Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 €. Diese kann frei auf Sach- und Personalkosten verteilt werden. |
Antragstellung | Die Antragstellung erfolgt über Converis. |
Antragsfristen | 15. Mai / 15. Oktober |
Auswahlkriterien |
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Förderung von externen Coachings
Ziel | Ziel der Förderlinie ist es, die Entwicklung von Skizzen für drittmittelfinanzierte Verbundprojekte durch externes Coaching zielgerichtet zu fokussieren und damit Kohärenz im Antrag zu fördern. |
Fokus | Der Fokus der Förderung liegt auf der Durchführung von Antragsworkshops mit externem Coaching unter Einbindung des Forschungsservice in den Workshop und in den daraus resultierenden Förderantrag. |
Zielgruppe | Professor*innen in geplanten Konsortien mit Federführung der Universität Kassel |
Förderumfang | Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro zur Finanzierung eines Coachs und von Tagungs- und Reisekosten |
Antragstellung | Die Antragstellung erfolgt über den Forschungsservice unter Verweis auf bestehende Vorarbeiten. |
Antragsfristen | Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. |
Auswahlkriterien |
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Förderung von Verbundskizzen
Ziel | Ziel der Förderung ist es, zur Vollantragstellung aufgeforderte Verbundskizzen (SFB/TRR/GRK) in der Vollantragphase zu unterstützen um eine aussichtsreiche Begutachtung und – im Bewilligungsfall – einen schnellen Projektstart zu gewährleisten. |
Fokus | Der Fokus der Förderung liegt auf der intensiven Bearbeitung eines Themas zur Entwicklung eines aussichtsreichen Vollantrags für die geplante Förderlinie bis hin zum Start des geförderten Projekts. |
Zielgruppe | Professor*innen in Konsortien mit Federführung der Universität Kassel |
Förderumfang | Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 Euro pro Projekt. Diese kann zur (Weiter-)Finanzierung von Personal- und Sachkosten werden. |
Antragstellung | Die Antragstellung erfolgt über den Forschungsservice unter Vorlage der zur Vollantragstellung empfohlenen Skizze und entsprechendem Nachweis des Fördermittelgebers. |
Antragsfristen | Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. |
Auswahlkriterien |
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Dokumente und Hinweise
Info-Veranstaltungen zum Zentralen Forschungsfonds (ZFF)
Der Zentrale Forschungsfonds, die Programmlinien und das Vergabeverfahren werden regelmäßig in Info-Veranstaltungen durch den Forschungsservice vorgsetellt.
Die nächsten Termine finden Mitte Juli und Mitte August 2021 statt. Details und Anmeldelinks zu den Zoom-Sitzungen erhalten Sie zeitnah an dieser Stelle.
Entscheidungsverfahren
Die Kommission Forschung berät über alle Förderanträge – mit Ausnahme der Programmlinien Brücken und Fokus. Im Rahmen der Begutachtung ist bei einigen Verfahren (z.B. Schwerpunkt, Pilot) auch eine persönliche Vorstellung des Projekts durch die PIs vor der Kommission nötig um eine gute Darstellung des Projekts zu gewährleisten und den Kommissionsmitgliedern die Möglichkeit für Rückfragen zu eröffnen. Im Anschluss der Begutachtung legt die Kommission dem Präsidium Förderempfehlungen zu einzelnen Verfahren vor. Der formale Förderbeschluss des Präsidiums entspricht dann dem Bewilligungsbescheid und das Projekt kann gestartet werden.
Für alle durch die Kommission beratenden Verfahren erstellt der Forschungsservice Kurzgutachten, die den Antragsteller*innen über das Forschungsinformationsportal Converis zugänglich gemacht werden.
Berichtspflicht
Mit der Förderung durch Mittel des ZFF ist eine Berichtspflicht verbunden. Für einjährige Projekte ist nach Ablauf der Förderung ein Bericht über das durchgeführte Vorhaben im Forschungsinformationsportal Converis einzustellen. Für Projekte mit mehrjährigen Laufzeiten besteht zudem die Pflicht, jährliche Zwischenberichte abzuliefern. Weitere Projektmittel können erst abgerufen werden, wenn die Berichterstattung über die Verwendung der Mittel für das jeweils vorhergehende Jahr erfolgt ist. Die Aufforderung zur Einreichung des Jahres- oder Abschlussberichts erfolgt automatisch durch eine Systemmitteilung in Converis.