LOEWE
Die Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz (kurz: LOEWE) ist ein 2008 aufgelegtes Exzellenzprogramm des Landes Hessen zur Förderung herausragender und zukunftsweisender Forschungsvorhaben, das Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen national und international konkurrenzfähiger machen soll.
Informationen zum Verfahren
Die Förderlinien 1 (LOEWE Zentren) und 2 (LOEWE Schwerpunkte) werden in einem zweistufigen Verfahren umgesetzt. Die Beteiligung an diesem Förderprogramm mit aussichtsreichen Anträgen ist von besonderer Bedeutung für die wissenschaftliche Entwicklung und Profilbildung der Universität Kassel und wird durch das Präsidium nach Kräften unterstützt. Die Ausschreibung erfolgt durch das HMWK i.d.R. zum 1. Dezember eines Jahres. Insgesamt drei Skizzenvorschläge können von der Hochschulleitung jeweils zum 15. April eines Jahres eingereicht werden. Um geeignete Initiativen zu identifizieren, wird in einem vorgeschalteten hochschulinternen Verfahren durch das Präsidium eine Auswahl getroffen.
Mit der im August 2020 neu eingeführten Förderlinie 5 – LOEWE Exploration soll die Möglichkeit eröffnet werden, neuartige, hoch innovative und gewagte Forschungsideen umzusetzen, die das aktuelle wissenschaftliche Verständnis in Frage stellen oder substanziell erweitern. Die Förderung richtet sich auf eine zeitlich begrenzte, explorative Phase, in der die Tragfähigkeit eines neuen bzw. unkonventionellen Forschungsansatzes erprobt werden soll. Risiko, Mut zum Scheitern und unerwartete Befunde sind integrale Bestandteile des Programms. Anträge können nur im Zuge einer Ausschreibung des HMWK eingereicht werden. Ausschreibungen erfolgen i.d.R. zweimal im Jahr.
Antragsverfahren Förderlinien 1 - LOEWE Zentren und 2 - LOEWE Schwerpunkte
Das Präsidium bittet die Fachgebiete über die Dekanate, ihre Absichtserklärung mit Skizze im vorgegebenen Format bis zum 1. November einzureichen. Nach Auswahl ist die Skizze üblicherweise in enger Abstimmung mit dem Forschungsservice bis Anfang April entsprechend dem vorgegebenen Format der LOEWE-Geschäftsstelle auszuarbeiten. Die Einreichung erfolgt über das Präsidium. Die weiteren Schritte des Auswahlverfahrens entnehmen Sie bitte der Homepage der LOEWE-Geschäftsstelle.
Antragsverfahren Förderlinie 5 - LOEWE Exploration
Anträge können nur im Zuge einer Ausschreibung des HMWK eingereicht werden. Ausschreibungen erfolgen i.d.R. zweimal im Jahr. Die Einreichung eines Antrages ist vonseiten der Beteiligten, spätestens mit Abgabe des Antrags, der Leitung der Einrichtung anzuzeigen. Anonymisierte Antragsunterlagen, d. h. Identität, Karrierestadium und institutionelle Zugehörigkeit der beteiligten Wissenschaftler*innen dürfen daraus nicht hervorgehen. Verweise auf eigene Publikationen sind nur insoweit zulässig, als daraus keine Rückschlüsse auf die Identität der beteiligten Wissenschaftler*innen möglich sind.
LOEWE Förderlinien
Fördervolumen:
1,5 bis 6 Mio. € p.a. für max. 7 Jahre mit vierjähriger Anlaufphase, Evaluation und dreijähriger Weiterförderung zur Verstetigungsphase; Personal-, Sach- und Investitionskosten, Infrastruktur- und Verwaltungskosten
Ziel:
Bereits etablierte, drittmittelstarke Forschungsverbünde an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen in für Hessen bedeutsame Themenfelder aufgreifen und zu international sichtbaren und konkurrenzfähigen Forschungskomplexen weiterentwickelt werden.
Auswahlkriterien:
Qualität der Forschung; Reputation der Antragstellenden; Potenzial für nachhaltige Strukturentwicklung in der hessischen Forschungslandschaft; Einbettung in die langfristige Strategie der am Antrag beteiligten Einrichtungen
Fördervolumen:
0,5 bis max. 1,2 Mio. € p.a. für 4 Jahre (inkl. Overheadpauschale); Personal-, Sach- und Investitionskosten, Infrastruktur- und Verwaltungskosten.
Ziel:
Entwicklung exzellenter Forschungsschwerpunkte an hessischen Hochschulen
Auswahlkriterien:
Innovationsfähigkeit; Strukturbildung; Vernetzung; Reputation sowie Drittmittelperspektive in der Verbundförderung der DFG, des Bundes und der EU
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einer abgeschlossenen Promotion, die an einer Hochschule des Landes Hessen arbeiten und eine mindestens zweijährige Forschungserfahrung inklusive internationaler Publikationstätigkeit nachweisen können.
Fördervolumen:
200.000 bis max. 300.000 Euro (inkl. Overheadpauschale) für max. zwei Jahre (100.000 bis max. 150.000 Euro p. a.); Personal- und Sachkosten
Ziel:
Umsetzung neuartiger, hoch innovativer und gewagter Forschungsideen; Erprobung neuer, unkonventioneller Forschungsansätze
Auswahlkriterien:
Originalität und Neuartigkeit der Idee, transformatives Potenzial; schlüssige Planung der Umsetzung, um die Idee merklich voran zu bringen