SHOSTA Stipendium

!!! Auch in 2024: Keine Bewerbungsfrist und ausgeweitete Förderdauer!!!

Bewerbungsfrist:

  • Bewerbungen für Auslandsvorhaben können ganzjährig eingereicht werden.

Ge­för­dert wer­den:

  • Studienaufenthalte (NEU: 3 Tage – 6 Monate)
  • Praktika (NEU: 4 Wochen – 6 Monate)

Eine Bewerbung ist nur dann möglich, wenn eine Antragstellung in den Programmen Promos und Erasmus (bspw. aufgrund der Dauer, der Frist oder weil das individuelle Förderkontingent aufgebraucht ist) ausgeschlossen ist. Sofern Sie die Bewerbungsvoraussetzungen für die Programme Promos oder Erasmus erfüllen, ist eine Shosta Bewerbung nicht möglich. Ausnahme: Ihr Aufenthalt beginnt +/- 4 Wochen um die Promos-Bewerbungsfrist.

Studierende (auch Promotionsstudierende) aller Fachbereiche der Universität Kassel:

  • die über ein Austauschprogramm der Universität Kassel an einer ausländischen Partneruniversität studieren (außerhalb ERASMUS+)
  • die sich einen Auslandsaufenthalt selbstständig oder mit bestehendem Partnerschaftsprogramm organisiert haben (Studienaufenthalt / Auslandspraktikum) und
  • die Ihr Shosta-Kontingent noch nicht ausgeschöpft haben: Gilt in 2022 und 2023: 6 Monate innerhalb eines Studienabschnitts (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen/Promotion), jedoch max. 2 Aufenthalte pro Studienabschnitt. 

Förderfähig sind Studierende der Universität Kassel, wenn sie: 

a) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen

b) Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

  • Ein Prüfung zu b) ist möglich:
    Bitte reichen Sie hierfür einen Antrag, Ihren Aufenthaltstitel sowie Anlage 1 des Formblatts 1 im International Office ein.

c) als nichtdeutsche/r Studierende/r an der Universität Kassel als degree-seeking Studierende/r eingeschrieben sind.

Für Personen, die unter b) und c) beschrieben sind, ist eine Förderung für einen Aufenthalt im Heimatland ausgeschlossen (vgl. DAAD).

SHOSTA fördert

a) Studienaufenthalte (3 Tage - 6 Monate).

  • Die Studienaufenthalte müssen die Teilnahme an anerkennungs- bzw. studienrelevanten Studienangeboten beinhalten.
  • Die Höhe der Förderung ist von der Entscheidung der Auswahlrunde, der Aufenthaltsdauer und den vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Pauschalen abhängig.
  • Studiengebühren können nicht übernommen werden.
  • Teilnahmen an Studienreisen, die über den Fachbereich orgainisiert werden, können nicht gefördert werden (Förderung über Promos Studienreisen).

Teilnahme an Konferenzen/Workshops  können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Bestätigung einer aktiven Rolle auf der Veranstaltung (Präsentation/Poster), z.B. Einladung durch den Veranstalter
  • Nur Studierende (Promovierende können sich hier bewerben)

Abschlussarbeiten/Projektarbeiten  können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Arbeit begründet
  • Der entsprechende Fachbereich unterstützt das Vorhaben uneingeschränkt (Nachweis/Gutachten eines Hochschullehrenden beifügen)

 

b) Praktikumsaufenthalte für Studierende (4 Wochen - 6 Monate)

  • Die Höhe der Förderung ist von der Entscheidung der Auswahlrunde, der Aufenthaltsdauer und den vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Pauschalen abhängig.
  • Bei einer Förderung von Praktikumsaufenthalten ist eine Bestätigung der Praktikumsinstitution  erforderlich. Daraus muss die Art der Tätigkeit, die Praktikumsdauer und ggfs. das Praktikantenentgelt ersichtlich sein.

Hinweise:

  • Erfolgreiche Bewerber*innen erhalten ein monatliches Stipendium und/oder eine Reisekostenpauschale, je nach erzielter Bepunktung der Bewerbung.
  • Der Auslandsaufenthalt kann auch gefördert werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Der Aufenthalt darf jedoch noch nicht abgeschlossen sein.
  • Aufenthalte vor oder nach ihrem Studienaufenthalt (bspw. zum Reisen) werden nicht gefördert. Bitte beachten Sie dies bei der Angabe Ihrer Aufenthaltsdauer im Bewerbungsformular!

Bitte vermeiden Sie, sich mit demselben Auslandsvorhaben gleichzeitig auf PROMOS- und auf SHOSTA-Stipendien zu bewerben. Sie müssen sich bei der Bewerbung für eines der beiden Stipendienprogramme entscheiden. Doppelbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.


Bewerbungen für Shosta

Folgende Unterlagen sind in angegebener Reihenfolge per Email in einem PDF-Dokument an shosta[at]uni-kassel[dot]de einzureichen.

  1. Motivationsschreiben
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Online-Bewerbung   
  4. Aktueller und persönlich unterschriebener HISPOS-Ausdruck. (Hinweis 1: Vordruck für Studierende der Kunthochschule für Studiengänge in denen keine ECTS ausgewiesen werden/ Hinweis 2: Masterstudierende reichen bitte zusätzlich eine Kopie ihres Bachelor Zeugnisses ein/Hinweis 3: Promotionsstudierende reichen bitte das letzte Zeugnis ein)
  5. Aktuelle Studienbescheinigung/Promotionsbestätigung
  6. Bestätigung der Gastinstitution (Bsp: Kopie der Zulassung an der Gastinstitution, unterzeichneter Praktikumsvertrag o.ä.)
  7. Sofern zutreffend: Separate Bestätigung Ihres sozialen Engagements unter Angabe konkreter Zeiträume (Angabe im Lebenslauf kann nicht individuell geprüft werden)
  8. Für Aufenthalte und Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch bei einem Unternehmen durchgeführt werden: Bestätigung der Studienrelevanz durch einen Hochschullehrerenden und detaillierter Zeitplan (formlos)

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können!

Die Förderhöhe orientiert sich an der Bewertung Ihrer Bewerbung in der Auswahlsitzung.

Einzelstipendien: Es können max. 100 Punkte erreicht werden. Bewertung des Motivationsschreiben nach dem 4-Augen-Prinzip (max. 45 Punkte), Studienleistungen (max. 45 Punkte), soziales Engagement (max. 10 Punkte)

In der Auswahlsitzung werden jährlich in Abhängigkeit der eingeworbenen Mittel und der Anzahl der Bewerbungen Förderkategorien (vgl. Fördersätze 2024)  festgelegt. Die Einteilung in die Kategorien erfolgt nach erreichten Punkten und legt fest, wie hoch Ihre Förderung ist (bspw. Reisekostenpauschale und/oder Teilstipendienrate oder anteilige Teilstipendienrate).

Bitte beachten Sie, dass das Stipendium in einer Rate ausbezahlt wird.

1. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in einer Auswahlsitzung. Diese entscheidet über Art und Höhe der Förderung. Erfahrungsgemäß haben die besten 10 Prozent der Bewerbungen die Chance auf eine höchstmögliche Förderung des Auslandsaufenthalts; die übrigen zugelassenen und als förderfähig eingestuften Bewerber/innen werden zumeist für einen kürzeren Zeitraum als ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer gefördert. Angesichts steigender Bewerberzahlen und nur begrenzt zur Verfügung stehender Mittel kann jedoch ggf. nicht jede grundsätzlich geeignete Bewerbung berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht somit nicht.

2. Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen sind:

  • sehr gute/gute Studienleistungen
  • Motivationsschreiben/Darstellung des Auslandsvorhabens
  • soziales/gesellschaftliches Engagement
  • Wenn Sie die formalen Kriterien (hier: Anzahl der Zeichen) überschreiten und einer Nachbesserung nicht nachkommen, führt dies zu Punktabzug: Bis 10 %: kein Abzug | 10-30 %: 10 Punkte | ab 30%: Bewerbung wird nicht angenommen

3. Sollte die Zahl der SHOSTA-Bewerbungen sehr hoch sein, behält sich die Universität Kassel vor, Bewerber/innen nur für einen kürzeren Zeitraum als die tatsächliche Aufenthaltsdauer zu fördern, um eine möglichst große Zahl geeigneter Bewerber/innen fördern zu können.

4. Wenn Sie bereits andere Stipendien oder BAföG für Ihren Auslandsaufenthalt beziehen oder in Aussicht haben, beachten Sie bitte die Hinweise im „Merkblatt für Bezieher sonstiger Förderleistungen“.

5. Der Abschluss eines geeigneten Versicherungsschutzes für den Auslandsaufenthalt liegt in der Verantwortung der Stipendiaten.

6. Bitte beachten Sie, dass Studiengebühren im Rahmen von SHOSTA an der Universität Kassel nicht übernommen werden können.

Gern beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail (<link>shosta@uni-kassel.de) oder persönlich in der Sprechstunde im International Office (Mo-Do von 13-15 Uhr).