Information für einladende Fachbereiche

Förderung internationaler Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in der Lehre

Als Beitrag zur Internationalisierung der Lehre im Rahmen des Ziels "Internationalisation af Home" stellt die Universität Kassel den Fachbereichen einen semesterbezogenen Förderfonds zur Verfügung, der die Einladung von internationalen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern finanziell unterstützt. Damit soll Studierenden die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ermöglicht werden, die das reguläre Curriculum um international ausgerichtete und von ausländischen Gastdozentinnen und Gastdozenten angebotene Veranstaltungen ergänzen.

Eine finanzielle Unterstützung zur Einladung internationaler Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler kann über das Referat für Internationalisierung und Internationale Kooperationen beantragt werden. Die mögliche Förderdauer beträgt zwischen einer Woche bis zu max. zwei Monaten. Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • mindestens Postdoc-Status* der einzuladenden Gastwissenschaftlerin oder des Gastwissenschaftlers,
  • die Einbindung in die Lehrveranstaltung(en) mit einem Umfang von mindestens 6 Stunden wöchentlich* in die Lehre für die Dauer des Aufenthaltes,
  •  die Begründung, warum eine Förderung aus Drittmitteln, wie beispielsweise aus Förderprogrammen des DAAD aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Antragsfristen, Förderkriterien) nicht möglich ist.

* Für die Kunsthochschule gelten besondere Bedingungen: Die Qualifikation soll über ein Portfolio und den Lebenslauf nachgewiesen werden, daher wird kein Post-Doc Status oder Publikationsliste erwartet. Entsprechend des höheren Lehrdeputats in künstlerisch-praktischen Fächern soll der geplante Lehrumfang mindestens 10 Stunden wöchentlich für die Dauer des Aufenthaltes umfassen.
 

Antragskriterien:

  1. Ein formloser Antrag mit Begründung, in wie weit die Gastdozentur einen Mehrwert zur Internationalisierung der Lehre bedeutet.
  2. Angaben zum geplanten Zeitraum des Aufenthaltes,
  3. Lebenslauf und Publikationsliste des Gastdozenten/der Gastdozentin,
  4. Beschreibung der geplanten Lehrveranstaltung(en), einschl. Lehrumfang, Inhalte, Integration der Lehrveranstaltung in das Curriculum. Die Gastdozentur kann in bestehende Lehrveranstaltungen einbezogen werden.

Anträge können laufend gestellt werden gestellt werden. Eine Unterstützung kann vorbehaltlich vorhandener Mittel erfolgen.

 

Bitte kontaktieren Sie vor der Vorbereitung eines Antrages das Referat für Internationalisierung und Internationale Kooperationen.