Stipendium und Finanzierung

Jede/-r ausgewählte Teilnehmer/-in erhält einen Erasmus-Mobilitätszusschuss, der die auslandsbedingten Mehrkosten decken soll. Es handelt sich dabei nicht um ein Vollstipendium.

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Eine Bestätigung des International Office liegt vor
  • Alle Dokumente wurden vollständig und fristgerecht eingereicht

Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 80% vor Beginn der Mobilität (in der Woche nach dem 15.07. bzw. 15.12.) und 20% nach Beendigung der Mobilität (nachdem alle Abschlussdokumente eingereicht wurden).


Fördersätze im akademischen Jahr 2022/23


Der Erasmus-Mobilitätszuschuss kann mit Auslands-BAföG kombiniert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.


Top up für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen

Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten 250€ Zusatzförderung pro Monat
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende

Weitere Informationen finden Sie hier.


Top up für „grünes Reisen“

Studierende, die den Hauptteil der Reise zur Gastinstitution mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, oder Fahrgemeinschaften zurücklegen, erhalten einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 50€ (einmalig).