Aufenthalt mit Familie
Kinderbetreuungen
HoPla Kinderhaus Campus Nord
Im November 2013 hat das „HoPla Kinderhaus“ des Studierendenwerks Kassel auf dem Campus Nord seine Türen für 86 Kinder -vorrangig von Studierenden und Beschäftigten der Universität Kassel- seine Türen geöffnet. Interessierte Eltern können sich hier über das „HoPla Kinderhaus“ informieren und einen Betreuungsplatz für ihr Kind beantragen.
Sollten Sie Beschäftigte/r der Universität Kassel sein, senden Sie bitte den ausgefüllten Aufnahmeantrag an:
Ansprechparter ist der Family Welcome and Dual Career Service.
Weitere Kitas rund um den Campus HoPla sowie WIZ:
Kindernest
Marga Simon, Moritzstr. 24,
+49 561 8702403
kindernestkassel[at]web[dot]de
Öffnungszeiten:
08:45 bis 15:15 Uhr
Für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren.
Kinderladen Kleine Strolche e. V.
Mönchebergstr. 19 a, Tel. +49 561 8615858,
info[at]kleinestrolche-kassel[dot]de
www.kleinestrolche-kassel.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags: 7:30 bis 16:00 Uhr
Für Kinder, von Studenten und Mitarbeitern, im Alter von 2¾ bis 6 Jahren.
Kindertagesstätte Krabbelkiste e. V.
Gießbergstr. 25, 34117 Kassel
+49 561 15598
kontakt[at]krabbelkiste-kassel[dot]de
www.krabbelkiste-kassel.de
Öffnungszeiten:
7:30 bis 16:00 Uhr
Für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren.
Elterninitiative NORA e.V. –day care at the university
Nora-Platiel-Str. 3,
+49 561 804-3496
info[at]nora-kindergruppe[dot]de
www.nora-kindergruppe.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags: 7:30 bis 16:30 Uhr
Für Kinder, von Studenten und Mitarbeitern, im Alter von 18 Monaten bis 6 Jahren.
Montessori - Kinderhaus Wunderland
Director: Mrs Knauf-Philippi, Mombachstr. 5
+49 561 8907023
wunderland@gfk-kassel.de
www.gfk-kassel.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags: 7:15 bis 17:00 Uhr
Für Kinder, von Studenten und Mitarbeitern, im Alter von 18 Monaten bis 6 Jahren.
Kinderladen Fontanestraße e. V.
Lönsstr. 7, 34125 Kassel
+49 561 878539
info@kila-fontanestrasse.de
www.kila-fontanestrasse.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags: 7:30 bis 16:00 Uhr
Für Kinder im Alter von 18 Monaten bis 6 Jahren.
Hochschulnahe Kinderbetreuung in Witzenhausen:
Kindertagesstätte "Die Frechdachse"
Studierendenwerk Kassel, Leitung: Karin Böning
Am Sande 1
37213 Witzenhausen
Tel.: +49 561 804-7210 oder +49 5542 5008295
Für Kinder, von Studenten und Mitarbeitern, im Alter von 1 bis 2 Jahren.
Oekumenisches Kinderhaus St. Jakob
Hinter den Teichhöfen 15/15a
Tel.: +49 5542 1240
Fax: 05542 507778
Für Kinder im Alter von 9 Monaten bis 6 Jahren und für Grundschulkinder im Alter von 6 bis 12 Jahren.
Krabbelgruppe und Kindergarten der Stadt Witzenhausen
Walburger Str. 45
Tel. 05542/502-9982
Schularten und Schulpflicht
Ab einem Alter von sechs Jahren beginnt für Kinder die Schulpflicht, und zwar bundesweit einheitlich mit dem in der Regel vierjährigen Besuch der Grundschule. Einschulungen sind in Ausnahmefällen auch bereits im Alter von fünf Jahren oder erst mit sieben Jahren möglich. Die sich hieran anschließenden Formen der Schulausbildung sind in den 16 Bundesländern meist unterschiedlich geregelt. Auch die Bezeichnungen der einzelnen Schularten und Abschlüsse können sich von Bundesland zu Bundesland voneinander unterscheiden, sie werden jedoch von den Ländern gegenseitig anerkannt.
Nach dem Besuch der Grundschule entscheiden die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehrkräften und den Eltern über den weiteren Bildungsweg. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind die schulischen Leistungen in der Grundschule sowie die persönlichen Voraussetzungen.
Als weiterführende Schulen stehen Hauptschulen, Realschulen oder Gymnasien zur Auswahl. Daneben gibt es in den meisten Bundesländern Gesamtschulen, in denen alle Bildungsgänge in einer Schulart zusammengefasst sind. Möglich ist aber auch der Besuch von Schulen, die den Hauptschul- und Realschulbildungsgang anbieten.
Nach dem Hauptschul- oder Realschulabschluss kann man entweder eine Schule mit berufs- oder studienqualifizierendem Abschluss besuchen oder aber eine Berufsausbildung im dualen System beginnen. In diesem sind praktische und theoretische Lehrinhalte zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Schulpflicht (9 oder 10 Jahre) noch eine dreijährige Berufsschulpflicht besteht.
Die Ausbildung am Gymnasium wird mit dem Abitur – auch allgemeine Hochschulreife genannt – beendet. Dieser Abschluss berechtigt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen.
Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Neben den staatlichen Schulen können Ihre Kinder ihren Bildungsweg auch über staatlich anerkannte Privatschulen beschreiten: Schulen und Internate in privater Trägerschaft sind hier zu nennen, aber auch Waldorfschulen. Über die bestehenden Schultypen informieren Sie sich bitte vor Ort.
Um als junge Zuwanderin oder als junger Zuwanderer in das deutsche Schulsystem eingegliedert zu werden, bedarf es häufig zusätzlicher Kurse und Förderungen. Je nach Ort gibt es internationale Förderklassen, die die jungen Menschen auf den Übergang in das reguläre Schulsystem vorbereiten. Insbesondere der Übergang in weiterführende Schulen ist häufig schwierig. Die Schulämter vor Ort sind über die Möglichkeiten dieses Übergangs genau informiert.
School attendance is mandatory for children ages 6 to 15 in all German states. Home-education is generally not allowed, except for children suffering from an illness that does not allow school attendance, or in the case that a foreign family is only staying in Germany for a short time. Exemption from school attendance is only granted by application and decided on a case-by-case basis.
According to the German Constitution, every federal state is responsible for education within its borders. Therefore, school systems and curricula can differ from one state to another.
Public schools do not charge tuition fees. Most schools offer only half-day classes.
Graduating from primary school consists of completing grades 1-4. There are then three potential paths of development, distinguished by type of school and degree obtained.
- Secondary Modern School consists of grades 5-9/10.
- Secondary School leading to intermediate qualification or Junior High School is for grades 5-10.
- Grammar School or High School is for grades 5-12/13.
This degree is required for study at a university or college.
In addition, comprehensive schools integrate the above three models and divide students according to their accomplishments - Unified Primary, High School and Secondary School.
For further information, please contact us or the Education Authority of Kassel:
Holländische Str. 141, 34127 Kassel
+49 561 8078-0
+49 561 8078-110
poststelle(at)ks.ssa.hessen.de
You must register your children at a school of your choice or at the school in your area of residence. Please contact the respective school director for specific information about the application procedure.
Documentsrequired
- A certificate of residence, to be obtained from the Citizen Services Office
- A birth certificate(s) for your child/children
- A residence permit
- Certificates of prior school achievements