Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen müssen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde oder dem zuständigen Bürgeramt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres Einreisevisums abgelaufen ist.

Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie im Allgemeinen folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweise über Lebensunterhalt/Finanzierungsnachweis (Kontoauszug, Bürgschaft, Stipendium, Verpflichtungserklärung etc.)
  • Meldebescheinigung vom Bürgeramt
  • Nachweis des bestehenden Aufenthaltsgrundes (z.B. Sprachkursbescheinigung, Immatrikulation)
  • Gebühren: Bei Ersterteilung 100 € und 93-96 € bei der Verlängerung. Evtl. noch 13 € für die Fiktionsbescheinigung.

 

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Informationen:

In Kassel

Bitten stellen Sie Ihren Antrag vor Ort bei der Ausländerbehörde in Kassel.

neue Adresse ab 04.Juli 2022
Rathaus
3. und 4. Etage des Karlsstraßen-Flügels
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

zur Webseite

Moritzstr. 18 (3.OG)
34127 Kassel
Gebäude: Campus Center
Raum: 3114

Zurzeit finden keine Sprechzeiten der Abteilung Zuwanderung und Integration (Ausländerbehörde) im Campus Center statt.

Für eine Terminvereinbarung rufen Sie bitte die Servicenummer der Stadt Kassel an: 0561 115

Bei Fragen zur Beantragung oder Verlängerung des Visums steht Ihnen die Visa-Information zur Verfügung.
 

Kontakt und Sprechstunden:
Visa Information

 

Anschrift Moritzstr. 18 (2. Ebene)
Campus Center
Raum 2128a

Telefon +49 561 804-2210
E-Mail-Adresse visa-info@uni-kassel.de

Sprechstunde:
Di und Do 13:00 - 15:00 (und nach Vereinbarung)

In Witzenhausen

Bitten stellen Sie Ihren Antrag vor Ort beim Bürgerbüro in Witzenhausen.

Stadtverwaltung Witzenhausen

Anschrift Am Markt 1
37213 Witzenhausen

Telefon +49 55 42 / 508 0

E-Mail-Adresse stadtverwaltung@witzenhausen.de

Sprechstunde:

Mo 07:30 - 16:00;
Di 07:30 - 18:00; Mi 07:30 - 16:00;
Do 7:30 - 16:00; Fr 07:30 - 13:00

  • eine Kopie des Reisepasses (Das Original wird nicht eingereicht!)
  • Ihren Mietvertrag

Ihr Antrag wird vom Rathaus Witzenhausen zur zuständigen Ausländerbehörde in Eschwege (etwa 30 km entfernt) weitergeleitet. Nach ungefähr zwei Wochen werden Sie einen Brief erhalten, in dem Sie gebeten werden, Ihre Aufenthaltserlaubnis in Eschwege abzuholen.

Ausländer- und Personenstandswesen
Bremer Str. 10a
37269 Eschwege

Telefon +49 5651-302-3331 / 3330

Sprechstunde:
Mo - Fr 9:30 – 12:00
Do 14:00 – 17:00

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Sie geben einer Tutorin oder einem Tutor Ihren Reisepass und unterschreiben eine Vollmachtserklärung. Die Tutorin oder der Tutor wird nach Eschwege fahren und Ihre Aufenthaltserlaubnis für Sie abholen.

Wenn Sie ein neues Visum beantragen oder Ihr altes Visum verlängern möchten, müssen Sie persönlich nach Eschwege fahren!

Nehmen Sie unbedingt Ihren original Reisepass mit und beachten Sie die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde! Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können Sie einen Gruppentermin für mehrere Studierende ausmachen.

Anfahrt zur Ausländerbehörde in Eschwege

Nehmen Sie Bus Nr. 220 von der Haltestelle „Markt“ in Witzenhausen bis zur Haltestelle „Friedrich-Wilhelm-Straße“ in Eschwege. Die Fahrt dauert ungefähr eine Stunde. Folgen Sie von dort der Schillerstraße bis zur Bahnhofstraße. Die Ausländerbehörde liegt dort neben einem Lidl-Supermarkt. Am Gebäude ist ein Schild der „Zulassungsstelle“. Alternativ fährt auch ein Zug nach Eschwege. Die Tutorinnen und Tutoren helfen gerne weiter!