Einzug

Falls Sie im Studierendenwohnheim wohnen werden, gehen Sie zum Studierendenwerk in die Moritzstraße 18 - Campus Center, 3. Etage.
- Mo bis Fr: 10:00 - 12:00 Uhr.
Wenn Sie außerhalb dieser Öffnungszeiten ankommen, machen Sie frühzeitig einen alternativen Einzugstermin aus:
Frau Marlies Otto
Anschrift Moritzstr. 18 (3. Ebene)
Campus Center
Telefon: +49 (0) 561 804-2572
E-Mail-Adresse:
m.otto[at]studierendenwerk.uni-kassel[dot]de
Webseite:
www.studierendenwerk-kassel.de
Sprechstunde:
Mo, Do 10:00 – 12:00; Di, Mi 10:00 – 15:00

Falls Sie in einem Studierendenwohnheim in Witzenhausen wohnen werden, kontaktieren Sie Herrn Mentz und machen Sie einen Einzugstermin aus:
Herr Harald Mentz
Anschrift Stubenstr. 20
37213 Witzenhausen
Telefon:
+49 (0) 5542 981-202
E-Mail-Adresse:
h.mentz[at]studierendenwerk.uni-kassel[dot]de
Webseite:
www.studierendenwerk-kassel.de/87.html
Sprechstunde:
Mo – Do 10:00 – 12:00
Starter Pakete
Damit Sie Ihre ersten Tage in Kassel etwas entspannter angehen können, bietet das Studierendenwerk eine Erstausstattung in verschiedenen Versionen an, die vor Ort oder bereits im Voraus bei der Zimmerbuchung gekauft werden können: Bettwäsche, Bettdecke und -kissen, Kochutensilien und Geschirr. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Studierendenwerks Kassel.
Private Unterkünfte
Machen Sie schon vor Ihrer Ankunft einen Termin mit Ihrem Vermieter oder Ihren Mitbewohnern aus. Sie sollten Ihre Ankunftszeit kennen und immer eine Telefonnummer bereit haben, wenn Sie sich verspäten sollten.
Alternativ können Sie ein Zimmer z.B.
- in der Jugendherberge oder
- in einem Hotel
- über Couchsurfing oder
- über AirBnB
reservieren. Das ist sehr wichtig, für den Fall, dass Sie spät abends anreisen oder zu einer Zeit, zu der Sie Ihre Wohnung nicht beziehen können.
Rundfunkbeitrag (früher GEZ)
Seit Januar 2013 zahlt jede Wohnung pauschal einen Rundfunkbeitrag für den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ von monatlich 17,98 €. Der Beitrag ist jeweils für drei Monate zu entrichten.
Falls Sie in einer Wohngemeinschaft leben, muss dementsprechend lediglich ein Mitglieder der WG den Beitrag entrichten. Dieses ist dann dazu berechtigt, von den anderen beitragspflichtigen Mitgliedern, den entsprechenden Anteil einzufordern. BAföG-Empfangende können eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Weitere Infos zum Rundfunkbeitrag finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks Kassel.
Wohnungsgeberbestätigung
Beim Einzug erhalten Sie vom Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung, die Sie bei der Anmeldung beim Bürgeramt vorlegen müssen. Drucken Sie am Besten diese Bestätigung aus und lassen Sie sie vom Vermieter beim Einzug unterschreiben.