Gesundheit

Witzenhausen

Eine Übersicht über Ärzte, Heilpraktiker und Apotheken in Witzenhausen auf der Internetseite der Stadt Witzenhausen.

Allgemeine Informationen

Notfallnummern

  • Notarzt und Feuerwehr: 112
  • Polizei: 110
  • Giftnotrufzentrale Mainz: +49 6131 19 240
  • Rettungsstelle im Klinikum: +49 561 980-0
  • Krankentransport: +49 561 19219
  • Zahnärztlicher Notfalldienst: +49 561 709 86 21
  • Kindernotfälle: +49 561 980-5500

Wer hilft bei Krankheit?

Das Gesundheitssystem in Deutschland bietet Ihnen eine Vielzahl von Beratung und Unterstützung. Sie können sich Ihren Arzt oder Ihre Ärztin selbst aussuchen. Es ist empfehlenswert, einen Hausarzt/eine Hausärztin zu haben. Dorthin können Sie sich bei einer Erkrankung, für Vorsorgeuntersuchungen oder Impftermine zuerst wenden. Der Hausarzt/die Hausärztin kann Sie bei Bedarf zu einer fachärztlichen Behandlung überweisen.

Gesetzlich Versicherte erhalten Gesundheitsleistungen, ohne dass sie dafür selbst in finanzielle Vorleistung treten müssen. Die Ärzte rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen ab. Dem Privatversicherten stellt der Arzt seine ärztlichen Leistungen in Rechnung. Der Patient muss die Rechnung direkt an den Arzt bezahlen. Anschließend kann er sich diese Ausgaben von seiner privaten Krankenversicherung – im vertraglich vereinbarten Umfang – zurück erstatten lassen.

Im Telefonbuch können Sie nach Ärzten und Fachärzten suchen oder aber auf einer <link http: www.gelbeseiten.de branchenbuch kassel arzte-kassel.html _self>Übersicht der Ärzte für Kassel oder <link http: www.med-kolleg.de docsearch _self>Suche nach Ärzten.

Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten oder am Wochenende einen Arzt benötigen, informieren Sie sich im Internet<link http: www.bereitschaftsdienst-hessen.de startseite> zum Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst.

Quelle: Gesundheitsamt der Region Kassel


Stationäre Behandlung im Krankenhaus

Ohne Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt in einer Praxis haben normalerweise nur Notfälle Zugang zum Krankenhaus. Bei dem Verdacht auf oder dem Vorliegen einer schwerwiegenden akuten Erkrankung, die eine dauerhafte Unterbringung und medizinische Überwachung des Patienten erforderlich macht, haben Patienten einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf die vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus.