Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.
EU-Bürger
Als EU-Bürger lassen Sie sich bei bestehendem Versicherungsschutz die European Health Insurance Card (EHIC) aushändigen. Die Versichertenkarte ist für Ihren Studienaufenthalt ausreichend und deckt vor allem Notbehandlungen in jedem deutschen Krankenhaus.
Bei der Einschreibung an der Universität Kassel benötigen Sie einen deutschen Versicherungsnachweis. Mit der EHIC – Versichertenkarte können Sie sich diesen Versicherungsschutz von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bestätigen lassen. Sollte Ihr Versicherungsschutz nicht ausreichend sein, müssen Sie in Deutschland eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland nach, ob der Versicherungsschutz für Deutschland ausreichend sein wird.
Nicht EU-Bürger
Eine Krankenversicherung wird bereits für die Erteilung Ihres Visums angefordert. Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab, die für die Anfangszeit in Deutschland gültig sein soll (3 Monate). Überprüfen Sie, ob diese Krankenversicherung Auslandskosten für einen möglichen Arztbesuch oder das Krankenhaus übernimmt. Meistens muss eine Versicherungshöhe von 30.000 bis 50.000 Euro gedeckt werden.
Wenn Sie planen länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben, schließen Sie bitte keine Auslandskrankenversicherung für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland ab. Fragen Sie bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat nach, welche Dauer die Krankenversicherung für die Erteilung des Visums haben muss. Wenn Sie sich privat versichern, beachten Sie, dass der Versicherungsschutz und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Bitte informieren Sie sich gründlich vor Vertragsabschluss welche Leistungen die private Krankenversicherung abdeckt
Bei der Einschreibung an der Universität Kassel benötigen Sie einen deutschen Versicherungsnachweis. Sie müssen sich in Deutschland bei einer deutschen Krankenversicherung versichern.