Visum

Nahaufnahme Kugelschreiber und Block

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um die Beantragung des Visums und Einreiseformalitäten.

Sobald Sie die Zulassung der Universität Kassel erhalten haben, können Sie ein Visum bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen.

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis.

Sie benötigen zur Einreise ein Visum. Dieses sollten Sie so früh wie möglich bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen. Falls Sie während Ihres Aufenthalts von Ihrem Ehepartner oder Kindern begleitet werden, empfiehlt es sich, die Anträge für Sie und Familienangehörige gleichzeitig zu stellen – auch dann, wenn Ihre Familie erst einige Wochen nach Ihnen einreist.

Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Weitere Informationen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis finden Sie unter dem Menüpunkt "Erste Schritte".

Vi­sa-Information

An der Universität Kassel besteht für internationale Studierende und Studieninteressierte die Möglichkeit, sich zum Thema Aufenthaltsrecht in Deutschland zu informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Universität Kassel keinen Einfluss auf die Visaverfahren im Heimatland hat.

Frau Svetlana Winter

E-Mail: visa-info[at]uni-kassel[dot]de

Telefonnummer +561 804 2210
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, 13-15 Uhr, Raum 2126