Visumsinformationen für Nicht-EU-Bürger*innen
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen für die Beantragung eines Visums:
- Antragsformular (bei den Auslandsvertretungen erhältlich)
- Reisepass (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (ggf. Sperrkonto)
- Ausreichende Krankenversicherung
- Mehrere biometrische Passfotos
- Nachweis über die beabsichtigte Tätigkeit (z.B. Stipendiumszusage, Arbeitsvertrag, Einladungsschreiben, Zulassungsschreiben oder Aufnahmevereinbarung der Universität)
- Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutschland
- Für Familienmitglieder Heirats- und Geburtsurkunden
Bitte erkundigen Sie sich bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat Ihres Aufenthaltslandes darüber, welche Unterlagen genau für einen Antrag für ein Visum nötig sind. Nur diese kann Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte geben.
Bitte beachten Sie, dass viele Visastellen die Anträge nur nach Terminvereinbarung annehmen und dass die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann. Vereinbaren Sie daher bitte so früh wie möglich einen Termin.
Kosten für ein Visum?
Die Erteilung eines Visums kann mit Kosten verbunden sein. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Auslandsvertretung über die genauen Kosten.
Stipendiaten deutscher Förderorganisationen, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten – zum Beispiel Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung oder des DAAD – müssen weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren zahlen.
Spezifische Informationen
Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Nähere Informationen zu den Kategorien der Schengen Visa finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verlängert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck nicht umgeschrieben werden kann. Spätestens nach Ablauf der drei Monate müssen Sie ausreisen. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie schon im Heimatland oder Aufenthaltsland ein Visum für Deutschland (D-Visum) beantragen, das einen längeren Aufenthalt erlaubt.
Krankenversicherung
Grundsätzlich ist für ein C-Visum eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten erforderlich, mit einer Deckungssumme von derzeit mindestens 30.000 Euro. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Menüpunkt Krankenversicherung.
Ausnahmen von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte
Angehörige einiger Staaten können für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten ohne Visum einreisen. Eine Liste dieser Staaten finden Sie in der Staatenliste zur Visumspflicht auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Das D-Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten.
Reisen Sie auf keinen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen. Das gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen.
Drittausländer, die Inhaber eines nationalen Visums der Kategorie „D“ für den längerfristigen Aufenthalt sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments grundsätzlich bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen frei im Schengen-Raum bewegen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis finden Sie unter dem Menüpunkt "Erste Schritte".
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung wird bereits für die Beantragung Ihres Visums angefordert. In den meisten Fällen reicht eine Reisekrankenversicherung für die Beantragung des Visum im Heimatland jedoch nicht für den Aufenthalt in Deutschland. Deshalb müssen Sie in der Regel in Deutschland eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
Bitte informieren Sie sich bei der Auslandsvertretung in Ihrem Land für welchen Zeitraum die Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden muss, damit Sie das Visum im Heimatland beantragen können.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Studium".