Eignungsprüfungen Kunst, Musik und Sport
Eignungsprüfung Kunst
An der Universität Kassel kann das Fach Kunst für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen sowie an Gymnasien studiert werden.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für das Lehramtsstudium, die erfüllt sein müssen, muss für das Fach Kunst zusätzlich eine künstlerische Aufnahmeprüfung bestanden werden. Diese findet einmal im Jahr im Juni/Juli statt.
Bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung muss noch keine Bewerbungsmappe mitgeschickt werden. Diese wird erst beim Antritt zur Aufnahmeprüfung vorgelegt.
Da Lehramtsstudiengänge nur im Wintersemester begonnen werden können, ist der Anmeldeschluss für die künstlerische Aufnahmeprüfung jeweils der 30. April. Jeder, der sich fristgerecht anmeldet, erhält eine Einladung zur Eignungsprüfung.
Bei der Aufnahmeprüfung bekommt der Bewerber die Gelegenheit, seine Arbeitsmappe zu präsentieren. Diese vorzulegende Mappe sollte ca. 20 aktuelle Arbeiten enthalten. Gegebenenfalls kann sie aber auch einige ältere Arbeiten beinhalten.
Diese Arbeiten sollten die eigene, zielgerichtete, künstlerische Auseinandersetzung des Bewerbers mit selbst gewählten Inhalten widerspiegeln. Darüber hinaus soll die Mappe zeigen, dass ein breitgefächertes Interesse an künstlerischer Arbeit, an Kunstentwicklung und Künstlern, an Medien und Prozessen der visuellen Kommunikation vorhanden ist.
Bei der Zusammenstellung der Mappe sollte bedacht werden, dass Entwürfe, Skizzenbücher und Entwicklungsstudien zu einer Arbeit oftmals mehr über die Wahrnehmungs- und Denkweise des Bewerbers aussagen als fertige Kunstwerke. Daher eignen sie sich gut für die Bewerbungsmappe.
Es gibt keinerlei Vorschriften bezüglich der Themen/Inhalte der Mappe. Ebenso wenig sind die Formate der Arbeiten, Arbeitsweisen, Techniken und Medien vorgeschrieben.
Die Aufnahmeprüfung an sich besteht aus einer vierstündigen Klausur, die eine eigene künstlerische Arbeit vor Ort mit selbst mitgebrachten Materialien erfordert. Sie enthält sowohl freie als auch gebundene Aufgabenstellungen. Die Themen werden zwar vorgegeben, wie diese jedoch bearbeitet werden, ist dem Bewerber freigestellt.
Eignungsprüfung Musik
An der Universität Kassel kann das Fach Musik für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen sowie an Gymnasien studiert werden.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für das Lehramtsstudium, die erfüllt sein müssen, muss für das Fach Musik vor Studienbeginn eine musikalische Eignungsprüfung abgelegt werden. Diese findet einmal im Jahr im Juni/Juli statt.
Da Lehramtsstudiengänge nur im Wintersemester begonnen werden können, ist der Anmeldeschluss für die musikalische Aufnahmeprüfung jeweils der 30. April. Jeder, der sich fristgerecht zur Aufnahmeprüfung anmeldet, wird zu dieser auch zugelassen.
Bei der musikalischen Eignungsprüfung soll der Bewerber eine allgemeine musikalische Bildung nachweisen. Im Vorfeld bieten Fachschaft und Studienberater jedes Jahr ein Vorbereitungswochenende an.
Zur Eignungsprüfung bringt jeder Bewerber ein schriftliches Vortragsprogramm (Titel der Werke) in fünffacher Ausfertigung mit. Darüber hinaus wird ein musikspezifischer Lebenslauf (ebenfalls in fünffacher Ausfertigung) vorgelegt.
Die fachlichen Anforderungen der Eignungsprüfung sind bei allen Lehrämtern folgendermaßen gegliedert: 1. Instrumentalspiel, 2. Gesang, 3. Theorie, 4. Gehörbildung, 5. Eignungsgespräch.
Inhaltlich variieren die fachlichen Anforderungen je nach Lehramt.
Die Merkblätter für die einzelnen Lehrämter sind auf der Homepage des Instituts für Musik zu finden. Diese beinhalten die Anschrift des Instituts für Musik, Anmeldetermine, Zulassungsvoraussetzungen und die Adresse, an die die Anmeldeformulare zu schicken sind. Darüber hinaus sind die fachlichen Anforderungen der Eignungsprüfung für die jeweiligen Lehrämter detailliert beschrieben.
Eignungsprüfung Sport
An der Universität Kassel kann das Fach Sport für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und im Bereich der Berufs- und Wirtschaftspädagogik studiert werden
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für das Lehramtsstudium, die erfüllt sein müssen, muss für das Fach Sport zusätzlich ein Sporteignungstest absolviert werden. Da Lehramtsstudiengänge nur im Wintersemester begonnen werden können, findet der Sporteignungstest nur ein Mal im Jahr statt.
Wichtige Anträge und Fristen:
Der Anmeldeschluss für die Teilnahme am Sporteignungstest ist meist der 1. Juni. Das genaue Datum sollte der Homepage des Instituts für Sport und Sportwissenschaft entnommen werden.
Die im folgenden Text beschriebenen Anträge sind auf der Internetseite des Sport-Instituts (unter Studienorganisation à Sporteignungstest) zu finden:
Der Antrag auf Zulassung zur Sporteignungsprüfung ist fristgerecht mit Passbild und sportärztlicher Bescheinigung (die nicht älter als 3 Monate seien darf) sowie einem frankierten Rückumschlag einzureichen. Voraussetzung zur Teilnahme an der Sporteignungsprüfung ist außerdem der DLRG Ausweis Bronze (oder höher), der am Tag der Eignungsprüfung mitzubringen und vorzulegen ist.
Die Durchführung der Sporteignungsprüfung findet im Monat Juni statt.
Falls Sie bereits an einer anderen Universität/ Hochschule erfolgreich an einer Sporteignungsprüfung teilgenommen haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Prüfung stellen. Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen: sportärztliche Bescheinigung, ein frankierter Rückumschlag, die Bescheinigung über den vollständig bestandenen und gleichwertigen Test sowie der DLRG Ausweis in Bronze oder höher. Der Antrag auf Anerkennung mit den entsprechenden Anlagen ist bis zum 1. August einzureichen.
Eine Freistellung von der Sporteignungsprüfung kann erfolgen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber nachgewiesen zu einem Leistungskader (mind. Landeskader) gehört oder an der Schule einen Sportleistungskurs absolviert und mit der Note „sehr gut“ (mind. 13 Punkte) bestanden hat. Den Antrag auf Freistellung vom Sporteignungstest können Sie ebenfalls auf der Homepage des Instituts für Sport und Sportwissenschaft finden. Dieser Antrag muss bis zum 1. August eingereicht werden.
Da sich die Anmeldefristen zum Teil von Jahr zu Jahr ändern und evt. auch noch Fristverlängerungen vom Institut für Sport und Sportwissenschaft angeboten werden, sollte Sie sich auf der Homepage noch näher informieren.
Die Anmeldungen bzw. Anträge sind an folgende Adresse zu versenden:
Universität Kassel
FB 05 - Institut für Sport und Sportwissenschaft
Damschkestraße 25
34121 Kassel
Anforderungen der Sporteignungsprüfung:
Wenn Sie Ihre Anmeldung fristgerecht und vollständig versandt haben, bekommen Sie eine Einladung zum Sporteignungstest.
Für die Teilnahme an der Sporteignungsprüfung an der Universität Kassel empfiehlt es sich unbedingt die verschiedenen Testaufgaben zuvor zu üben und sich auf die spezifischen Anforderungen vorzubereiten.
Für eine gezielte Vorbereitung bietet das Institut für Sport und Sportwissenschaft Videoaufzeichnungen zum genauen Testaufbau, der -durchführung und den Leistungsanforderungen an. Diese Videoaufzeichnungen sowie die Vorlage „Inhalte, Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe“, die auf der Internetseite des Instituts für Sport und Sportwissenschaft zu finden sind, haben sich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Sporttests als sehr hilfreich erwiesen.
Getestet werden die allgemeinen Fähigkeiten Ausdauer, Schnelligkeit/ Schnellkraft, Kraft, Koordination sowie die sportartspezifischen Fähigkeiten im Schwimmen, bei Mannschaftssportarten und im Turnen.
Fähigkeiten | Minimalanforderungen |
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Ausdauer | - Frauen: 2000 m |
Schnelligkeit | - Frauen: 4,0 Sek. |
Schnellkraft | - Frauen: 40 cm |
Kraft | - Bewertung der Aufgabe durch die Tester |
Koordination unter Zeitdruck
Koordination unter Rhythmisierungsanforderungen | - Frauen: 38 Sek.
- Bewertung der Aufgabe durch die Tester |
Schwimmen | - DLRG Ausweis Bronze |
Mannschaftssportarten Mögliche Sportarten:
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- Bewertung des Spiels durch die Tester
Bewertung der Aufgaben durch die Tester |