Vor der Bewerbung

  1. 1.Überblick

    Mit einem im Ausland erworben Abschluss, müssen Sie sich über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, uni-assist, bewerben. Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Studienplatzbewerbung (Abschluss, Sprachkenntnisse) beschreiben wir weiter unten (bitte unbedingt lesen). Die Fristen und die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen (Nachweise, Kenntnisse, Dokumente) eines Studienangebotes der Universität Kassel finden Sie dann auf der jeweiligen Studiengangswebseite.

  2. 2.Letzter Abschluss

    Wenn Sie bei uns studieren möchten, benötigen Sie einen anerkannten Hochschulabschluss. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle – Ihr Abschluss muss lediglich mit einer deutschen Qualifikation vergleichbar sein.

  3. 3.Sprache

    Je nach Studiengang kann die Unterrichtssprache Deutsch, Englisch oder sogar Deutsch und Englisch sein. Die Sprachkenntnisse müssen Sie im Rahmen der Bewerbung für einen Studienplatz mit einem Sprachzertifikat nachweisen.

    • Wie gut müssen meine deutschen Sprachkenntnisse sein? Welche deutschen Sprachzertifikate die Uni Kassel akzeptiert, kann ich hier nachlesen: Nachweis der Deutschkenntnisse
    • Wie gut müssen meine englischen Sprachkenntnisse sein? Das geforderte Niveau erfahren Sie in den Zulassungsvoraussetzungen. Welche englischen Sprachzertifikate die Uni Kassel akzeptiert, kann ich hier nachlesen: Sprachnachweise für eine Fremdsprache

    Meine Deutschkenntnisse reichen nicht aus. Was kann ich tun?

    Ab 600 nachgewiesenen Unterrichtsstunden und dem Niveau B1 können Sie sich auf einen vorbereitenden Sprachkurs bewerben. Dort werden Sie für die DSH-Prüfung fit gemacht. Die Prüfung kann man mit mindestens 1.000 Unterrichtsstunden und dem Niveau C1 ablegen - auch an der Universität Kassel. Weitere Informationen gibt es hier: DSH-Prüfung an der Universität Kassel.


    Ausnahmen:

    Künstlerische Studiengänge
    Ab 800 nachgewiesenen Unterrichtsstunden und dem Niveau B2 erhalten Sie eine bedingte Zulassung und können dann vor der künstlerischen Aufnahmeprüfung ein akzeptiertes Sprachzertifikat nachreichen.  Ansonsten ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung nicht möglich: akzeptierte Sprachnachweise. Mit der bedingten Zulassung haben Sie auch die Möglichkeit, die DSH-Prüfung an der Universität Kassel abzulegen. Weitere Informationen gibt es hier: DSH-Prüfung an der Universität Kassel.

    English and American Studies (Master)
    Ab 600 nachgewiesenen Unterrichtsstunden und dem Niveau B1 können Sie sich auf einen vorbereitenden Sprachkurs bewerben. Dort werden Sie für die DSH-Prüfung fit gemacht. Die Prüfung kann man mit mindestens 800 Unterrichtsstunden und dem Niveau B2 ablegen - auch an der Universität Kassel. Weitere Informationen gibt es hier: DSH-Prüfung an der Universität Kassel.

     

  4. 4.Fristen

    • Ich informiere mich auf der Startseite dieses Studiengangs über die Fristen und bewerbe mich frühzeitig.

    Bei einigen Studiengängen gibt es zusätzlich noch Fristen für Aufnahme- und Eignungsprüfungen. Auch diese Fristen erfahren Sie auf der Startseite der Studiengangsseite. 

  5. 5.Wohnen

    In Deutschland ist eine Zulassung zum Studium nicht mit einer Unterkunft verbunden; d.h. Sie müssen sich sehr früh um ein Zimmer/ eine Unterkunft kümmern.

    Die Universität Kassel ist auf sechs Standorte verteilt. Informieren Sie sich zunächst auf der Studiengangsseite über den jeweiligen Studienstandort Ihres Wunschstudiengangs: Kontakt und Standorte

    Das Studierendenwerk Kassel betreut die Wohnheime auf dem Campus und bietet eine Wohnungsbörse an: Studierendenwerk Kassel - International Students.

    Das Studierendenwerk bietet auch die Möglichkeit an, ein Zimmer für das kommende Semester bereits von der Heimat aus zu mieten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldefristen, denn es steht nur eine bestimmte Zahl von Zimmer zur Verfügung: Student Voucher

    Weitere Informationen zum Thema Wohnen gibt es auch hier: Wohnen

  6. 6.Finanzierung

    Quelle: Deutsches Studentenwerk, Servicestelle Interkulturelle Kompetenz

    Im Studium kommen Kosten auf Sie zu: Wohnen, Lebensunterhalt, Versicherungen, Gebühren. 
     

    Finanzierungnachweis für Visum

    Bevor Sie ein Studium beginnen, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend Geld für die Finanzierung haben. Sie benötigen einen „Finanzierungsnachweis“. Meist wird verlangt, dass der „Regelbedarf“ für ein Jahr abgedeckt ist. Für weitere und verbindliche Informationen kontaktieren Sie die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland. 

    Kosten für das Studium

    Für das Studium fallen semesterweise Gebühren an (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerk, Semesterticket, AStA). Über den genauen Betrag, die Zahlungsfristen und Formalitäten zum Semesterbeitrag informieren wir hier: Informationen zum Semesterbeitrag.

    Den Semesterbeitrag sollten Sie unbedingt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Aufforderung zur Zahlung auf das Konto der Universität Kassel überweisen. Andernfalls wird Ihre Einschreibung storniert und Ihr Studienplatz an eine andere Studieninteressentin/ einen anderen Studieninteressent vergeben.

    Da Überweisungen aus dem Ausland kostenpflichtig sind, sollten Sie den Semesterbeitrag nach dem Erhalt Ihres Visums überweisen.

  7. 7.Visum

    Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum und für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis. Informationen hierzu finden Sie u.a. auf der Webseite der Bundesregierung: Visum zum Studieren.

    Sobald Sie die Zulassung der Universität Kassel erhalten haben, können Sie ein Visum bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen. Für den Visumantrag benötigen Sie die Zulassung der Universität Kassel, einen Studien-Finanzierungsnachweis und den Nachweis einer Krankenversicherung. Informationen der Universität Kassel zum Visum gibt es hier: Visum-, Einreise- und Aufenthaltsfragen

  8. 8.Krankenversicherung

    In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger:innen. Einen umfassenden Überblick bekommen Sie über die Webseite der Bundesregierung: Krankenversichrung

    Unsere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Krankenversicherung

  9. 9.Aufenthalt mit Familie

    Informationen zum Aufenthalt mit Kindern gibt es unter: Studieren mit Familie