Hochschulzugang MIT beruflicher Aufstiegsqualifikation

Meisterinnen und Meister weisen mit ihrer Qualifikation die Allgemeine Hochschulreife auf, die sie zum Zugang zu allen grundständigen Studiengängen an hessischen Hochschulen berechtigt.

Folgende Personen haben einen mit der Meisterprüfung vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung und somit auch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:

  • Personen mit Fortbildungsabschlüssen nach § 53/54 Berufsbildungsgesetz oder nach § 42/42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Stunden umfassen. Dies sind beispielsweise:
    - staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker
    - staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte
    - Fachkaufleute (z.B. Fachkauffrau - Außenwirtschaft)
  • Personen mit staatlichen Befähigungszeugnissen für den nautischen oder technischen Schiffsdienst. Beispielsweise:
    - Angestellte des nautischen oder des technischen Schiffsdienstes, die eines staatlichen Befähigungszeugnisses bedürfen
    - Zahlmeisterinnen und Zahlmeister
  • Personen mit Abschlüssen an Fachschulen. Beispielsweise:
    - staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher
    - staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
    - staatlich geprüfte Gestalterinnen und Gestalter
    Achtung: Die Ausbildung an Fachschulen muss auf der Grundlage der Anforderungen des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK-Beschluss) über Fachschulen erfolgt sein. Hierüber ist bei einer Bewerbung eine Bescheinigung der besuchten Fachschule beizufügen.
  • Personen mit Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich sozialpflegerischer oder sozialpädagogischer Berufe sofern diese Lehrgänge einen zeitlichen Umfang von mindestens 400 Stunden umfassen. Beispielsweise:
    - Fachkinderkrankenschwester und Fachkinderkrankenpfleger
    - OP-Krankenschwester und OP-Krankenpfleger
  • Personen mit Abschlüssen vergleichbarer bundesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen sofern diese Lehrgänge einen zeitlichen Umfang von mindestens 400 Stunden umfassen. Beispielsweise:
    - Steuerberaterinnen und Steuerberater
    - Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.

Die obige Liste beinhaltet Beispiele für Aufstiegsqualifikationen. Ob Ihre Qualifikation als Aufstiegsqualifikation anerkannt ist, können sie in der weitgehend vollständigen Liste der Fortbildungsabschlüsse der BMBF-Initiative ANKOM (PDF) prüfen. Zudem können Sie unter www.berufenet.arbeitsagentur.de recherchieren, ob eine Ausbildung ein mit der Meisterprüfung vergleichbarer Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen obliegt der Universität Kassel.

Achtung: Absolventinnen und Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien verfügen hingegen über eine fachgebundene Hochschulreife, sofern zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird. Beispielsweise:
- Ökonom/-in (VWA)
- Betriebswirt/-in (VWA)

Die nächsten Schritte zum Studium

Ist Ihr Abschluss mit der Allgemeinen Hochschulreife gleichwertig, können Sie alle grundständigen Studiengänge (Bachelor-Studium, Lehramtsstudium, künstlerischer Studiengang) an der Universität Kassel studieren. 

Haben Sie sich für einen Studiengang der Universität Kassel entschieden, können Sie sich mit dem Nachweis und ggf. der Note der Aufstiegsqualifikation bei dem entsprechenden Bewerbungsverfahren anmelden. Fristen und Verfahren sind jeweils auf unseren Studiengangsseiten angegeben.

Wenn Sie Bedenken haben, ob Ihre Qualifikation ausreicht, können Sie Ihr Zeugnis prüfen lassen. Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte rechtzeitig vor dem 15. Februar eines jeden Jahres per E-Mail an bq@uni-kassel.de.

Erfüllen Ihre Zeugnisse nicht die Voraussetzungen, haben Sie so eventuell noch die Möglichkeit, bis zum Fristende des 15. Februars den Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung zu stellen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Hochschulzugang OHNE berufliche Aufstiegsqualifikation - Hochschulzugangsprüfung.

Fragen?

Senden Sie uns gerne eine E-Mail an:

bq@uni-kassel.de