Zulassungsbeschränkung

Eine Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht und die Nachfrage von Bewerberinnen und Bewerbern – konkret die Zahl der Studienbewerbungen - dieses Angebot an Studienplätzen übersteigt. Wie hoch diese Zahl ist, hängt vom vorhandenen Lehrpersonal und der Ausstattung ab.

Für diese zulassungsbeschränkten Studiengänge werden die Studienplätze nach einem besonderen Auswahlverfahren vergeben.

Auswahlverfahren (Bachelor und Lehramt)

Wer bekommt einen Studienplatz?

Die Auswahl erfolgt nach einem festgelegten Verfahren und wird von allen Hochschulen so durchgeführt: 

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden in einem ersten Schritt – dem sogenannten Hauptverfahren - alle Bewerbenden nach bestimmten Merkmalen gruppiert und einer oder mehreren Listen – nachfolgend nur noch Quoten genannt - zugeordnet. 

Die Sortierung (die Reihung oder das Ranking) der Bewerbenden auf diesen Quoten erfolgt nach speziellen Kriterien (siehe unten), die je nach Quote unterschiedlich sind. Nur die besten Bewerbenden der jeweiligen Quote erhalten eine Studienplatzzusage. Die oder der Bewerbende, die/der als letztes in der jeweiligen Quote einen Studienplatz erhält, bildet die sogenannte Zulassungsgrenze. Die Rangnummer, auf der diese/r Bewerbende steht, ist der sogenannte Grenzrang. Der Wert des jeweils relevanten Auswahlkriteriums der/des letzten zugelassenen Bewerbenden bildet den sogenannten Grenzwert umgangssprachlich auch den „numerus clausus“ (NC).

NC-Ergebnisse der letzten Jahre

Mit welchem Grenzwert man in der jeweiligen Quote noch einen Studienplatz erhält, kann vorab nicht beantwortet werden, da es immer auf das Verhältnis von freien Studienplätzen zur Anzahl der Bewerbungen im laufenden Verfahren ankommt. Am Ende eines Bewerbungsverfahrens kann Ihnen mitgeteilt werden, mit welchem Wert die letzte Zulassung (Grenzwert = NC) erfolgte (ausführliches Beispiel weiter unten). Diese Angaben werden pro Bewerbungsverfahren für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge und für alle Quoten veröffentlicht.

NC-Ergebnisse der letzten Jahre: Weiter

Auswahlquoten

Die meisten Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Einige Studienplätze allerdings werden für besondere Bewerbendengruppen reserviert.

1. Quoten für besondere Bewerbergruppen

Zu den besonderen Bewerbergruppen gehören


  • Bewerbende aus Nicht-EU-Ländern,
  • Härtefälle und
  • Zweitstudienplatzbewerbende sowie
  • Bewerbende, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C Kader eines Bundesverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören und von einem Olympiastützpunkt betreut werden und
  • Bewerbende, die in früheren Bewerbungsverfahren einen Studienplatz angeboten bekommen haben, diesen aber wegen eines Dienstes nicht angenommen haben .
    Unter anderem können folgende Dienste ab einer Dauer von mind. sechs Monaten berücksichtig werden: Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, Freiwilliger Wehrdienst.

2. Quote "Auswahlverfahren der Hochschule"

Die meisten Studienplätze werden in dieser Quote vergeben. Die Reihung erfolgt in der Regel nach dem Kriterium "Note der Hochschulzugangsberechtigung ". Zumeist ist dies die Durchschnittsnote im Abitur oder der Fachhochschulreife
.

2.1 Studiengänge, bei denen zusätzlich eine Fachnote bewertet wird:

In manchen Studiengängen spielen neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung noch weitere Kriterien (Schulfächer, Eignungstests) eine Rolle. Die Gewichtung zwischen den Kriterien kann dabei je Studiengang verschieden sein.
Aktuell gibt es nur einen Studiengang, bei dem es weitere Auswahlkriterien gibt:

3. Quote Wartezeit

Rund 20 % der Studienplätze werden nach der "Wartezeit" vergeben:
Die Wartezeit ist die Anzahl der Semester, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife und Äquivalente) und dem Studienbeginn liegen. Abgezogen werden gegebenenfalls Semester, in denen Bewerbende an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Maximal sieben Semester werden als Wartezeit gezählt. Stichtage sind das Zeugnisdatum und der Beginn des geplanten Studiums. Die Universität Kassel errechnet nach Eingang der Bewerbung die Wartezeit, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Alle erforderlichen Informationen werden im Bewerbungsformular abgefragt.


Für die Studiengänge Psychologie und Soziale Arbeit ist es absehbar, dass nur Personen mit der maximal möglichen Wartezeit von sieben Semestern ein Studienplatzangebot erhalten werden können und auch innerhalb dieser Bewerbenden sogar noch eine weitere Auswahl nötig sein wird, bei der die „Note der Hochschulzugangsberechtigung“ (Abiturnote/Note der Fachhochschulreife) als nachgelagertes Reihungskriterium die entscheidende Rolle spielt.

Die Gesamtverteilung im Überblick (Bachelor)

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Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde im Hauptverfahren zugelassen, wer mindestens die Durchschnittsnote 2,0 und mindestens 1 Halbjahr Wartezeit hat. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 - ohne Wartezeit - musste das Los entscheiden.

Dies bedeutet, dass

  • alle Bewerberinnen und Bewerber mit der Durchschnittsnote 1,9 zugelassen wurden.
  • Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 wurden nur diejenigen zugelassen, die mindestens 1 Halbjahr Wartezeit nachgewiesen haben.
  • Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 und keiner Wartezeit (Wartezeit = 0) wurden nur diejenigen zugelassen, auf die das Losglück fiel.

    Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde im Hauptverfahren zugelassen, wer mindestens 6 Halbjahre Wartezeit und außerdem mindestens die Durchschnittsnote 2,7 hat.

    Dies bedeutet, dass

    • alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen wurden, die 7 Halbjahre Wartezeit* haben.
    • Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit 6 Halbjahren Wartezeit wurden nur diejenigen zugelassen, die außerdem mindestens die Durchschnittsnote 2,7 haben.

    <hr>*Aufgrund geänderter gesetzlicher Regelung werden ab sofort nicht mehr als sieben Semester Wartezeit in die Berechnung der Wartezeit einbezogen (siehe §5 HSchulZulG HE). Wartezeiten über sieben Semester hinaus verbessern daher nicht mehr die Chancen auf einen Studienplatz.

    Auswahlverfahren (Master)

    1. Quoten für besondere Bewerbendengruppen

    Einige Studienplätze werden für besondere Bewerbendengruppen reserviert: Das sind

    • Härtefälle und
    • Bewerbende, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C Kader eines Bundesverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören und von einem Olympiastützpunkt betreut werden.

    2. Quoten Auswahlverfahren der Hochschule

    Grundsätzlich werden die Studienplätze nach der Note des Bachelorabschlusses vergeben.

    2.1 Studiengänge, bei denen zusätzlich eine Fachnote bewertet wird:

    In manchen Studiengängen werden neben der Bachelornote aber noch weitere Auswahlkriterien herangezogen, wie bspw. (Studieneignungstest, Aus- oder Fortbildungen, besondere Qualifikationen aus dem Bachelorstudium) einbezogen und bewertet.

    Die Gesamtverteilung im Überblick (Master)

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    Nachrück- und Losverfahren

    Oft bleiben nach Abschluss des Hauptverfahrens noch einige Studienplätze unbesetzt und es wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Die Ablehnungsbescheide werden daher erst nach dem Nachrückverfahren versendet.

    In manchen Studienplätzen sind auch nach dem Abschluss des Nachrückverfahrens noch einige wenige Studienplätze unbesetzt. Diese werden dann verlost. Meist handelt es sich um Studienplätze, bei denen die Zusage seitens der Bewerberinnen oder Bewerber nachträglich zurückgezogen wurde. Am Losverfahren können auch diejenigen, die sich vorher nicht für diesen Studiengang beworben haben, teilnehmen. Allerdings sind die Chancen oftmals sehr gering, so noch einen Studienplatz zu erhalten. 


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