Exmatrikulation

Möchten Sie Ihr Studium an der Universität Kassel beenden oder den Studienort wechseln, ist eine Exmatrikulation notwendig. Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel mit Ablauf des Semesters, in dem das Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung ausgehändigt worden ist. Studierende können sich aber jederzeit per Antrag exmatrikulieren. 

Rücktritt von der Einschreibung

Falls Sie sich gerade neu an der Universität Kassel eingeschrieben haben, den Studienplatz jedoch nicht antreten möchten, können Sie von der Einschreibung zurücktreten

Rechtsgrundlage

§ 11 der Hessischen Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung

Rechtsgrundlage : Mehr lesen

1. Exmatrikulation "von Amts wegen"

Die Exmatrikulation „von Amts wegen“ ist der Standardfall der Exmatrikulation. Sie erfolgt stets zum Ende des laufenden Semesters. Die Exmatrikulation erfolgt automatisch, wenn folgende Bedingungen eintreten:

  • Sie haben den Semesterbetrag nach Ablauf aller Fristen nicht bezahlt. Sollten Sie ohnehin das Studium nicht fortsetzen wollen, ist dies der einfachste Weg, die Exmatrikulation auch ohne Antrag vorzunehmen. Es entstehen Ihnen hierdurch keine weiteren Nachteile!
  • Sie haben Verpflichtungen (z. B. Beitragszahlung) gegenüber Ihrer Krankenkasse nicht erfüllt.
  • Sie haben Ihr Studium im laufenden Semester erfolgreich beendet. Hier wird auf das Semester abgestellt, auf das sich die letzte Prüfung bezieht.
  • Sie haben Ihren Prüfungsanspruch verloren und keine Umschreibung vorgenommen.
  • Sie wurden nach zwei Jahren ohne Leistungen ohne ausreichende Begründung durch den Fachbereich angehört und die Konsequenz der Exmatrikulation aufgrund von §65 Abs. 4 HessHG wurde Ihnen dargelegt.

Sie erhalten Anfang April (Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters - 31.03.) bzw. Anfang Oktober (Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters - 30.09.) postalisch einen „Exmatrikulationsbescheid“. Zudem wird Ihnen eine "Exmatrikulationsbescheinigung" im Self-Service des eCampus unter „Mein Studium → Studienservice → Bescheinigungen“ für bis zu 30 Tage nach dem Ende des Semesters, in das die Exmatrikulation fällt, zum Download zur Verfügung gestellt. Diese dient der Vorlage bei Behörden (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) oder als Nachweis von Immatrikulationszeiten für andere Hochschulen.


2. Ex­ma­tri­ku­la­ti­on auf An­trag

Sie beantragen die Exmatrikulation online im eCampus der Universität Kassel. Hierfür melden Sie sich im eCampus an und gehen über das Menü oben links zu „Mein Studium → Anträge“.

Um einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen, klicken Sie auf den Punkt „Exmatrikulation“. Anschließend wählen Sie aus, dass Sie einen neuen Antrag erfassen möchten und füllen die nachfolgenden Seiten aus. Sobald Sie Ihren Antrag abgegeben haben, hat dieser den Status „Antrag online gestellt“ und Sie finden diesen unter der Übersicht „Meine abgegebenen Anträge“.

Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Datum oder, soweit Sie nichts anderes beantragt haben, zum Ende des laufenden Semesters. Das Semester, in das die Exmatrikulation fällt, zählt als Fach- bzw. Hochschulsemester. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich!

Nach Bearbeitung Ihres Antrages ändert sich dessen Status auf „Genehmigt“ und für Sie wird eine "Exmatrikulationsbescheinigung" im Self-Service des eCampus hinterlegt. Diese steht Ihnen unter „Mein Studium → Studienservice → Bescheinigungen“ für bis zu 30 Tage nach dem Ende des Semesters, in das die Exmatrikulation fällt, zum Download zur Verfügung.

Diese dient der Vorlage bei Behörden (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) oder als Nachweis von Immatrikulationszeiten für andere Hochschulen.

Bitte melden Sie sich regelmäßig im eCampus an, um den Status Ihres Antrages einzusehen. Änderungen werden Ihnen auf der Startseite unter „Meine Meldungen“ angezeigt.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Information Studium unter +49 561 804-2205 bzw. studieren[at]uni-kassel[dot]de.


Rückerstattung des Semesterbeitrags

Stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation bis spätestens zum 30.04. (Eingang online im Studierendensekretariat) bzw. bis spätestens zum 31.10., so kann Ihnen der Semesterbeitrag rückerstattet werden.  Bei späterer Antragstellung ist eine Rückerstattung (auch eine Teilrückzahlung) ausgeschlossen. Für eine Beitragsrückerstattung muss die Campus Card devalidiert sein, die Devalidierung können Sie an den üblichen Validierungsgeräten vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung 4 – 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.


3. Exmatrikulation bei Studienabschluss

Eine Exmatrikulation kommt erst nach Erbringung der letzten Leistung in Betracht. Für die Erbringung von Prüfungsleistungen (Modulprüfungen) müssen Sie eingeschrieben sein. Auch die Abschlussprüfung (Bachelor- Masterthesis, Abschlusskolloquium) ist eine Leistung. (Sonderfall 1. Staatsexamen - siehe unten).

Relevant ist dabei das Datum der letzten erbrachten Prüfung. Welches Datum das ist bzw. das sein wird, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Das Warten auf das Ergebnis ist insoweit unerheblich und erfordert keine Immatrikulation. Nach dieser letzten Prüfung ist die Exmatrikulation dann tagesaktuell oder zum Ende des Semesters möglich.

In dem äußerst seltenen Fall des Nichtbestehens der letzten Prüfung ist eine Stornierung der Exmatrikulation und damit die Wiedereinschreibung jederzeit möglich. Beantragen Sie dies bitte zeitnah nach Kenntnisnahme von der nicht bestandenen Prüfung schriftlich (formlos per E-Mail) gegenüber dem Studierendensektretariat und fügen Sie eine Leistungsübersicht bei, aus der hervorgeht, dass die letzte Prüfung nicht bestanden wurde.

Sonderfall 1. Staatsexamen

Die Prüfungsleistungen des ersten Staatsexamens (Nur bei Lehramt L1-L3 und L5) sind nicht Teil des Studiums. Eine Immatrikulation ist nicht erforderlich. Die Exmatrikulation ist nach Ende der letzten Modulprüfung möglich.

Go-Link dieser Seite: www.uni-kassel.de/go/exmatrikulation