FAQ Studium
Sie haben Fragen? Wir geben Antworten!
Täglich erreichen uns viele Fragen rund um die Themen Studienfachwahl, Bewerbung, Studienorganisation und Formalia. Die häufigsten Fragen haben wir hier in Themenblöcken zusammengestellt, vielleicht ist Ihre Frage auch dabei.
Bitte beachten Sie, dass sich unsere FAQs ausschließlich auf grundständige (z. B. Bachelor) und nicht auf weiterführende Studiengänge (z. B. Master) beziehen. Personenanfragen mit ausländischen Bildungsabschlüssen werden hier ebenfalls nicht beantwortet.
FAQ's im Überblick
Im Regelfall erfolgt die Bewerbung für grundständige zulassungsbeschränkte Studiengänge papierlos. In Sonder- und Einzelfällen (beispielsweise Härtefälle) müssen ein Bewerbungsantrag sowie weitere Unterlagen eingereicht werden. Was auf Sie zutrifft, entnehmen Sie Ihrem Formular, welches als pdf-Dokument im eCampus entsteht: Steht auf der ersten Seite „Nur für Ihre Unterlagen“, muss nichts weiter eingereicht werden. Im Falle einer Zulassung und deren Annahme benötigen wir zur Einschreibung weitere Unterlagen und Nachweise.
Welche Unterlagen und Nachweise Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Einschreibantrag.
Warum kann ich mich online nicht bewerben?
Bitte beachten Sie die verschiedenen Bewerbungs- und Einschreibungsfristen, die Sie auf der jeweiligen Studiengangseite finden. Der Online-Prozess ist nicht für mobile Geräte optimiert. Bitte durchlaufen Sie die Bewerbung oder Einschreibung daher nicht mit mobilen Geräten wie Smartphone oder Tablet, sondern am PC und verwenden die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome.
Ich habe meine Anmeldedaten verloren.
In der erhaltenen Mail, mit der Sie Ihre Registrierung abgeschlossen haben, wird Ihnen Ihr Benutzername mitgeteilt. Diesen finden Sie in der Zeile Benutzername. In der Regel ist Ihr Email-Adresse ihre Benutzerkennung. Versuchen Sie auch, Ihr Passwort über die „Passwort vergessen“-Funktion zu ändern.
Ich habe einen Fehler bei meinen Angaben gemacht.
Bis zur Abgabe des Antrages können Sie diesen noch bearbeiten. Fallen Ihnen Fehler auf, nachdem Sie Ihre Bewerbung oder Einschreibung beantragt haben, schreiben Sie unter Angabe der Bewerbernummer eine E-Mail an studieren[at]uni-kassel[dot]de mit dem Betreff: „Bewerbungsangaben korrigieren [Bewerbernr. Xxxxx]“ und geben die zu ändernden Angaben an.
Tipp: In diesen Erklärvideos werden einige Bereiche des eCampus genau erklärt.
Rückmeldungen über den Status der Bewerbung können erst erteilt werden, wenn die Bewerbungsunterlagen von uni-assist geprüft wurden, die Gebühren bezahlt sind und eine Rückmeldung über die Weiterleitung an die Universität Kassel erfolgt ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung aller eingehenden Anfragen und Anträge einige Zeit in Anspruch nimmt.
Um telefonisch Auskunft zu erhalten, nutzen Sie bitte die telefonische Sprechzeit der Information Studium von Montag bis Freitag, jeweils zwischen 10 bis 12 Uhr.
In der Regel müssen alle Zeugnisse in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Die Kopie des Personalausweises und der Krankenversicherungsnachweis müssen nicht beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie die Anmerkungen im Bewerbungsportal zu einzureichenden Unterlagen. Unter folgendem Link können Sie sich informieren, wo Sie Ihre Unterlagen beglaubigen lassen können.
Bitte beachten Sie, dass die Universität Kassel nur berechtigt ist hochschuleigene Zeugnisse (Urkunden) amtlich zu beglaubigen. Zuständigkeiten und Sprechzeiten entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Link.
Die Schuleinzelnote beeinflusst Ihre Verfahrensnote. Informationen zum zweiten Auswahlkriterium finden Sie hier: Auswahlkriterien
Sie können eine beliebige Note aus dem Drop-down-Menü der fachaffinen Schulfächer auswählen. Beachten Sie, dass Noten aus Leistungskursen stärker gewichtet werden. Welche Note Sie am besten angeben, um eine bestmögliche Verfahrensnote zu erreichen, können Sie im Notenrechner unter http://notenrechner.uni-kassel.de/ ausrechnen.
Mit der Fachhochschulreife haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung für alle Fachhochschulen in Deutschland. An der Universität Kassel gilt nach dem Hessischen Hochschulgesetz die Fachhochschulreife zudem als Hochschulzugangsberechtigung für gestufte Studiengänge – also beispielsweise Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor.
Während die Lehramtsstudiengänge der Universität Kassel, die mit einem Bachelor enden (Wirtschafts- und Berufspädagogik), mit Fachhochschulreife studierbar sind, wird hingegen für das Studium der Lehramtsstudiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen (Grundschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium), das Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder ein äquivalenter Abschluss benötigt. Die Fachhochschulreife genügt nicht als Zulassungsvoraussetzung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch beim Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Ein Studienabschluss in einem grundständigen Bachelorstudiengang ermöglicht wiederum den Zugang zum Lehramtsstudium als Zweitstudienbewerber, birgt aber auch Risiken, über die Sie sich im Vorfeld informieren sollten.
Wenn Sie sich über Ihre Studienmöglichkeiten beraten lassen wollen, können Sie telefonisch einen Termin bei der Allgemeinen Studienberatung vereinbaren.
Zwischen einer Allgemeinen und einer Fachhochschulreife wird bei der Zulassung nicht unterschieden.
Lediglich bei Studiengängen mit weiteren Auswahlkriterien können sich bei der Berechnung der Verfahrensnote unter Einbeziehung einer Schuleinzelnote Unterschiede ergeben, da eine Note eines Leistungskurses stärker gewichtet wird.
Ob das auf Ihre Studienbewerbung zutrifft, können Sie im Notenrechner kontrollieren.
♦ Weitere Informationen zum Auswahlverfahrenverfahren
Ja, Sie können sich für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben und für bis zu drei zulassungsfreie Studiengänge einschreiben.
In zulassungsfreien Studiengängen bekommen Sie einen Studienplatz, sofern Sie alle Einschreib- und Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich frist- und formgerecht einschreiben.
Zu den Zulassungschancen in zulassungsbeschränkten Studiengängen können wir keine Angaben machen. Über den Numerus Clausus (NC) kann im Vorfeld keine Aussage getroffen werden.
- Weitere Informationen über das Auswahlverfahren.
- Die Auswahlergebnisse der letzten Jahre.
Die Zulassungen werden voraussichtlich Mitte August (für das Wintersemester) und Anfang März (für das Sommersemester) bekannt gegeben. Die Zulassung können Sie dann im eCampus in Ihrer Bewerberübersicht einsehen. Nach der Zulassung müssen Sie diese innerhalb der genannten Frist annehmen. Nehmen Sie sie nicht innerhalb der Frist an, verfällt die Zulassung automatisch.
Es kann zu weiteren Zulassungen in unseren Nachrückverfahren kommen, sollten Bewerber*innen ihre Plätze nicht annehmen.
Ablehnungsbescheide werden erst nach dem Nachrückverfahren versendet.
In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich direkt einschreiben. Nachdem Sie Ihre Unterlagenvollständig und fristgerechteingereicht und den Semesterbeitrag in voller Höhe fristgerecht gezahlt haben (die einzureichenden Unterlagen und die Höhe des Semesterbeitrages entnehmen Sie bitte Ihrem Einschreibantrag), erhalten Sie nach einer Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen Ihre studentischen Unterlagen per Post.
Wenn Sie eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang annehmen möchten oder einen zulassungsfreien Studiengang studieren möchten, schreiben Sie sich ein. Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie dem Antrag auf Einschreibung.
Einen Studiengangwechsel beantragen Sie innerhalb der Bewerbungs- und Einschreibfrist im eCampus.
Dazu loggen Sie sich unter www.ecampus.uni-kassel.de mit Ihrem UniAccount (uk-Nummer und dazugehöriges Passwort) ein und wählen unter Studienservice / Studienbewerbung / Bewerbungsantrag hinzufügen aus.
Sollte es sich bei Ihrem gewünschten Studiengang um einen zulassungsfreien Studiengang handeln, beantragen Sie damit im eCampus die Umschreibung. Dabei sollte ein Antrag als pdf-Dokument entstehen, welcher unterschrieben im Studierendensekretariat einzureichen ist.
Sollte es sich bei Ihrem gewünschten Studiengang um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handeln, bewerben Sie sich im eCampus und warten eine Zulassung ab.
Eventuell können Sie sich Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium für den neuen Studiengang anrechnen lassen. Dazu wenden Sie sich an das Prüfungsamt des gewünschten Studiengangs: Liste aller Prüfungsämter.
Mit diesem Anliegen wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsamt ihres angestrebten Studienganges (Liste aller Prüfungsämter). Beim zuständigen Prüfungsamt reichen Sie Ihre bisherigen Leistungen ein. Ihnen wird dann ein Anrechnungsschreiben mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgestellt. Sie können sich damit auf ein höheres Fachsemester bewerben oder auch nachträglich in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Dazu reichen Sie das Schreiben im Studierendensekretariat ein.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester die Bewerbungs- und Einschreibfristen eingehalten werden müssen.
Sie können Ihre Adresse online unter www.ecampus.uni-kassel.de ändern oder eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an studieren[at]uni-kassel[dot]de senden. Damit wird Ihre Adresse dann umgehend im Studierendensekretariat geändert.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre neue Adresse anderen Institutionen wie dem BAFöG-Büro und der Bibliothek separat mitteilen müssen.
Informationen zur Rückmeldung: Rückmeldung
Ob der Semesterbeitrag eingegangen ist und die Rückmeldung vollzogen wurde kann, nach ca. sieben Tagen ab dem Überweisungsdatum, unter www.ecampus.uni-kassel.de unter "Mein Studium" -> "Studienservice" -> "Mein Status" und "Zahlungen" eingesehen werden. Bitte loggen Sie sich dafür mit Ihrem Uni-Account (uk-Nummer) ein. Auch eine verspätete Rückmeldung innerhalb einer Nachfrist ist noch unter Zahlung einer Säumnisgebühr (30 €) möglich. Nach der Rückmeldung kann die CampusCard am Automaten validiert werden.
Nachdem Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben, dauert es drei bis fünf Tage, bis dieser bei der Universität verbucht ist und sichtbar wird. Bitte überprüfen Sie Ihre Überweisung und kontrollieren, ob Empfänger, Verwendungszweck und Betrag korrekt sind und kontrollieren dann unter ecampus.uni-kassel.de ⇒ Studienservice ⇒ Zahlungen, ob dieser schon bei der Universität verbucht wurde.
Bitte loggen Sie sich dafür mit Ihrem Uni-Account (uk-Nummer) ein.
In der Regel kann der Semesterbeitrag dennoch bei uns korrekt zugeordnet werden. Dies kann jedoch dann unter Umständen länger dauern. Bitte warten Sie ca. eine Woche ab und kontrollieren dann unter ecampus.uni-kassel.de ⇒ Studienservice ⇒ Zahlungen, ob Sie richtig rückgemeldet wurden.
Bitte loggen Sie sich dafür mit Ihrem Uni-Account (uk-Nummer) ein.
Zum Abrufen der Bescheinigungen melden Sie sich im eCampus mit Ihrem Uniaccount an, navigieren zu Mein Studium ⇒ Studienservice und klicken auf den Reiter Bescheinigungen.
Als Sicherheitsfeature sind die Dokumente mit einem Verifikationscode ausgestattet. Dieser Code kann von jedem Empfänger des Dokuments auf einer Seite im eCampus eingegeben werden, woraufhin das Originaldokument ausgegeben wird. Elektronische Bescheinigungen aus dem eCampus besitzen die gleiche Gültigkeit wie papierbasierte Bescheinigungen, die bisher im Studierendensekretariat abgeholt wurden oder auf den studentischen Unterlagen aufgebracht sind.
- Bei technischen Fragen oder Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte folgende Adresse: ecampus[at]uni-kassel[dot]de
- Falls Sie über die technischen Fragen hinaus Unterstützung benötigen, hilft Ihnen das Team der Information Studium sehr gerne weiter.
Die Studienzeitbescheinigung beantrage Sie bitte unter folgendem Link: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/studienzeitbescheinigung-fuer-exmatrikulierte-studierende
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 14 Tage.