Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen

  1. 1.Bewerbung

    uni-assist

    • Ich informiere mich über das Bewerbungsverfahren auf der Webseite von uni-assist: "Bewerben".
    • Ich schaue mir ggf. die Webinare zum Bewerbungsverfahren über uni-assist an.

    Als Studieninteressentin/Studieninteressent (auch Deutsche, sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger) mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss aus dem Ausland müssen Sie sich immer über uni-assist bewerben. uni-assist ist die deutsche Servicestelle für internationale Studienbewerbungen und bearbeitet internationale Studienbewerbungen. 

    Das Hochladen der Unterlagen im uni-assist Portal ist der erste Schritt. Die Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie im Anschluss das Bewerbungsentgeld überweisen.

    Das Bewerbungsverfahren ist vollständig online. Bitte schicken Sie keine Unterlagen per Post an uni-assist. 

  2. 2.Bewerbung

    Dokumente

    • Ich informiere mich auf der Studiengangsseite über die benötigten Dokumente.
    • Ich überprüfe die Länder-Hinweise auf der Webseite von uni-assist: Länderhinweise. 
    • Ich lese die uni-assist-Hinweise zu den amtlichen Beglaubigungen und vereidigten Übersetzungen: Beglaubigungen und Übersetzungen.
    • Ich lasse meine einzureichenden Dokumente in Deutsch oder Englisch übersetzen.
    • Ich erstelle digitale Kopien der Original-Dokumente und Zeugnisse. 
  3. 3.Bewerbung

    • Ich nutze einen Desktop-PC oder einen Laptop.
    • Ich öffne die Webseite des uni-assist Bewerbungs-Portal: Online bewerben.
    • Ich klicke auf „Zum Online-Portal“ und "Registrierung". Nach der Registrierung erhalte ich per E-Mail einen Aktivierungslink.
    • Ich fülle anschließend den Bewerbungsantrag aus und lade die Dokumente hoch. 
    • Ich informiere mich hier über die Gebühren: Bearbeitungskosten uni-assist und zahle den Betrag.  
    • Ich erhalte eine Eingangsbestätigung per E-Mail. 

    Die Online-Antragsformulare sind komplex und mit einem Smartphone nicht ausfüllbar. Nehmen Sie sich etwas Zeit und nutzen Sie einen Laptop oder einen PC. 

  4. 4.Bewerbung

    Verfahren

    • Ich warte auf das Prüfergebnis von uni-assist und reiche - wenn nötig - noch Unterlagen nach.

    uni-assist prüft, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Studienaufnahme an der Universität Kassel erfüllen. Das Ergebnis erhalten Sie nach ca. 4-6 Wochen per E-Mail und per Post. Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Daten an die Universität Kassel weitergeleitet. 

    Wenn Sie die formalen Voraussetzungen für eine Studienaufnahme nicht erfüllen, werden Ihre Unterlagen nicht an die Universität Kassel weitergeleitet.


    Verfahrensablauf wenn die Unterlagen der Universität Kassel vorliegen

    Der Bewerbungsantrag wird zunächst formal geprüft: Wurden alle Unterlagen eingereicht? Liegen die formalen Voraussetzungen vor?

    Sollte im Verlauf des Verfahrens festgestellt werden, dass Unterlagen fehlen, werden die Bewerber*innen hierüber per E-Mail informiert. In der E-Mail ist die Nachreichfrist angegeben.

    Je nach Studiengang kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis Ihnen das Ergebnis vorliegt. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.

  5. 5.Zusage und Visum

    • Ich erhalte per Post und per E-Mail einen positiven Bescheid von der Universität Kassel.
      • Falls nötig, muss ich noch Unterlagen nachreichen.
    • Benötige ich ein Visum? Wenn ja, kann ich dieses mit dem positiven Bescheid bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in meinem Heimatland beantragen. Für den Visums-Antrag benötige ich den positiven Bescheid der Universität Kassel, einen Studien-Finanzierungsnachweis und den Nachweis einer Krankenversicherung.
    1. Studieninteressierte aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis.
    2. Studieninteressierte al­ler an­de­ren Nicht-EU-Staa­ten benötigen zur Einreise ein Visum. Dieses sollten Sie so früh wie möglich bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen. Falls Sie während Ihres Aufenthalts von Ihrem Ehepartner oder Kindern begleitet werden, empfiehlt es sich, die Anträge für Sie und Familienangehörige gleichzeitig zu stellen – auch dann, wenn Ihre Familie erst einige Wochen nach Ihnen einreist. Detaillierte Informationen zur Visumsbeschaffung
    3. Studieninteressierte aus Australien, Is­ra­el, Ja­pan, Ka­na­da, Neu­see­land, Re­pu­blik Ko­rea und den USA benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

    Weitere Hinweise zu den Vorbereitungen im Heimatland