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In bestimmten Fällen (Krankheit, Behinderung) können Bewerberinnen und Bewerber einen Antrag auf Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände stellen. Hierdurch unterliegen Sie anderen Auswahlkriterien.
Ein geringer Teil der Studienplätze kann an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und aus bestimmten Gründen ein zweites Studium anschließen möchten.
Durch außergewöhnliche Lebensumstände kann es zu einer Leistungsbeeinträchtigung kommen, die Sie daran gehindert hat, eine bessere (Fach-)Abiturnote zu erreichen. Im Bewerbungsverfahren kann dieser Nachteil berücksichtigt werden.
Bei den Lehramtsstudiengängen Haupt-/Realschule und Gymnasien haben Sie im Bewerbungsverfahren zwei Fächer gewählt. Informieren Sie sich hier, wenn Sie eine Zulassung nur für ein Fach erhalten haben.
Unter einem Teilzeitstudium wird eine Studienform verstanden, in der nur die Hälfte der festgelegten Studienleistungen pro Semester erbracht werden kann.