Hochschulwechsel und Quereinstieg

Hochschulwechsel

1. Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Bei einem Hochschulwechsel müssen Studierende einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen beim entsprechenden Prüfungsamt im Fachbereich der Universität Kassel stellen. Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsamtes finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.


2. "Unbedenklichkeitsbescheinigung"
Zusammen mit diesem Antrag ist eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorzulegen. Dieses Dokument wird in der Regel vom zuständigen Prüfungsamt der bisherigen Hochschule ausgestellt und weist noch bestehenden Prüfungsanspruch aus: Status der Prüfungen und die Anzahl der Prüfungsversuche müssen detailliert daraus hervorgehen. Eine Leistungsübersicht kann als Unbedenklichkeitsbescheinigung dienen, sofern diese vom Prüfungsamt unterschrieben wurde.


3. Bescheid über die Einstufung
Auf Basis des Antrags und der Unbedenklichkeitsbescheinigung entscheidet der Prüfungsausschuss dann über eine Einstufung ins höhere Semester und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid. Diesen Bescheid über die Einstufung benötigen Sie, um sich

  • beim Studierendensekretariat der Universität Kassel in ein höheres Semester einzuschreiben bzw.
  • für einen Studienplatz im höheren Semester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs zu bewerben.
Lehnt der Prüfungsausschuss die Anerkennung von Leistungen ab, so muss er dies begründen.

Quereinstieg

Antrag auf Anrechnung von beruflichen Fähigkeiten

Studierende, die vor Ihrem Studium eine einschlägige Berufsausbildung und/oder eine Phase der beruflichen Praxis o-ä. absolviert haben, können nach Einschreibung die Anrechnung von gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden, beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsamtes finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.

Die Anrechnung hat einen zentralen Stellenwert für die Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studierendengruppen und erleichtert den Übergang zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Ziel ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufragen und ggf. Studienzeiten qualitätsgesichert und sinnvoll zu verkürzen. Die Kompetenzen können in unterschiedlichen (formalen, non-formalen oder informellen) Bildungszusammenhängen erlangt worden sein.

Bei der Prüfung dieses Antrags wird die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit den an der Universität Kassel zu erwerbenden Kompetenzen bewertet. Nur bei einer festgestellten Gleichwertigkeit kann eine Anrechnung erfolgen. Der Prüfungsausschuss erstellt einen Bescheid über mögliche Anrechnungen. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist anhand dieses Bescheides möglich.

Durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) liegt die Obergrenze für Anrechnungen bei maximal 50% eines Studiengangs. Da die beruflichen Qualifikationen eher praxisnah sind und die durch das Studium zu erlangenden Kompetenzen eher theoretischer Natur sind, sollte mit deutlich geringeren anrechnungsfähigen Anteilen gerechnet werden. Dies gilt auch für die Berufsabschlüsse „Bachelor/ Master Professional“.

Ein Studium wieder fortsetzen

Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Kassel unterbrochen haben und es im gleichen Studiengang wieder aufnehmen möchten, benötigen wir eine Studienverlaufsbescheinigung oder den Exmatrikulationsbescheid der Universität Kassel. 

Weitere Hinweise zur Einschreibung

Zulassungsfreie Studiengänge

Da die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es ratsam, gleichzeitig die Einschreibung zu beantragen. Für zulassungsfreie Studiengänge ist dies, mit deutschen Zeugnissen, direkt über den eCampus möglich.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich zur Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen die Bewerbung um einen Studienplatz notwendig. Da die Bewerbung an Fristen gebunden ist, empfiehlt es sich, diese zeitgleich mit dem Anerkennungsantrag durchzuführen.

Studieninteressierte (gleichgültig welcher Hochschule) bewerben sich innerhalb der Fristen über den eCampus der Universität Kassel. Empfehlenswert ist es,

  • sich für das höhere Semester und
  • für das 1. Fachsemester
zu bewerben (nur im Wintersemester möglich). Das bzw. die ausgedruckte(n) Onlineformular(e) wird werden zusammen mit dem Anerkennungsbescheid fristgerecht beim Studierendensekretariat eingereicht. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, ist kein Nachweis nötig, dass die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen beantragt wurde. Das zuständige Prüfungsamt sendet automatisch nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens den Bescheid an das Studierendensekretariat. Sie erhalten hiervon eine Kopie.

Erfolgt die Zulassung für das 1.Fachsemester und später die Anerkennung durch das Prüfungsamt des Fachbereichs, wird nachträglich die Einstufung ins höhere Semester vorgenommen. Sind weniger Plätze vorhanden als Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.

Nach der Zulassung können Sie sich dann immatrikulieren. Der Link zum Immatrikulationsantrag wird mit der Zulassung versendet. Studierende der Universität Kassel schreiben sich um. Sind keine Leistungen anrechnungsfähig, ist der Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen nur über eine Bewerbung für einen Studienplatz im 1. Fachsemester möglich. Detaillierte Informationen zur Anrechnungsfähigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen erteilt das jeweilige Prüfungsamt oder -büro im Fachbereich.


Wechsel von der Universität Kassel zu einer anderen Hochschule

Studierende, die von Kassel an eine andere Hochschule wechseln wollen, wenden sich zur Anrechnung an das zuständige Prüfungsamt der aufnehmenden Hochschule.