Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich zur Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen die Bewerbung um einen Studienplatz notwendig. Da die Bewerbung an Fristen gebunden ist, empfiehlt es sich, diese zeitgleich mit dem Anerkennungsantrag durchzuführen.
Studieninteressierte (gleichgültig welcher Hochschule) bewerben sich innerhalb der Fristen über den eCampus der Universität Kassel. Empfehlenswert ist es,
- sich für das höhere Semester und
- für das 1. Fachsemester
zu bewerben (nur im Wintersemester möglich). Das bzw. die ausgedruckte(n) Onlineformular(e) wird werden zusammen mit dem Anerkennungsbescheid fristgerecht beim Studierendensekretariat eingereicht. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, ist kein Nachweis nötig, dass die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen beantragt wurde. Das zuständige Prüfungsamt sendet automatisch nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens den Bescheid an das Studierendensekretariat. Sie erhalten hiervon eine Kopie.
Erfolgt die Zulassung für das 1.Fachsemester und später die Anerkennung durch das Prüfungsamt des Fachbereichs, wird nachträglich die Einstufung ins höhere Semester vorgenommen. Sind weniger Plätze vorhanden als Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.
Nach der Zulassung können Sie sich dann immatrikulieren. Der Link zum Immatrikulationsantrag wird mit der Zulassung versendet. Studierende der Universität Kassel schreiben sich um. Sind keine Leistungen anrechnungsfähig, ist der Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen nur über eine Bewerbung für einen Studienplatz im 1. Fachsemester möglich. Detaillierte Informationen zur Anrechnungsfähigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen erteilt das jeweilige Prüfungsamt oder -büro im Fachbereich.