Zulassungsbeschränkung

Eine Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Wie hoch diese Zahl ist, hängt vom vorhandenen Lehrpersonal und der Ausstattung ab. 

Auswahlverfahren: Wer bekommt einen Studienplatz?

Die Auswahl erfolgt nach einem festgelegten Verfahren und wird von allen Hochschulen so durchgeführt: Nach dem Ende der Bewerbungsfrist für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfassen wir zunächst alle Bewerberinnen und Bewerber in einer Liste. Zusätzlich zum Namen (Vor- und Zuname) sind für uns noch Noten und weitere Kriterien (siehe unten) wichtig. Anhand dieser Auswahlkriterien wird anschließend eine Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber festgelegt (Ranking). Stehen zum Beispiel 100 Studienplätze zur Verfügung, erhalten die ersten 100 Bewerberinnen und Bewerber auf der Liste eine Zusage.

Für die Studienplatzvergabe spielen folgende Kriterien eine Rolle: 

NC-Ergebnisse der letzten Jahre

1. Besondere Bewerbergruppen

Einige Studienplätze werden für besondere Bewerbergruppen reserviert: Das sind Bewerber:-innen aus Nicht-EU-Ländern, Härtefälle und Zweitstudienplatzbewerber:-innen sowie Bewerber:-innen, die in früheren Bewerbungsverfahren einen Studienplatz angeboten bekommen haben, diesen aber wegen eines Dienstes nicht angenommen haben. Unter anderem können folgende Dienste ab einer Dauer von mind. sechs Monaten berücksichtig werden: Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, Freiwilliger Wehrdienst.

2. Hochschulauswahlverfahren

Die meisten Studienplätze werden nach dem Kriterium "Note der Hochschulzugangsberechtigung" vergeben. In manchen Studiengängen spielen neben der Gesamtnote noch Fachnoten des schulischen Abschlusszeugnisses eine Rolle. Die Gewichtung kann pro Studiengang verschieden sein.

Mit welcher Note man noch einen Studienplatz erhält, können wir vorab nicht beantworten, da es immer auf das Verhältnis von freien Studienplätzen zur Anzahl der Bewerbungen im laufenden Verfahren ankommt. Am Ende eines Bewerbungsverfahrens können wir Ihnen mitteilen, mit welcher Note die letzte Zulassung erfolgte (ausführliches Beispiel weiter unten). Diese Angaben werden pro Bewerbungsverfahren veröffentlicht. Ein weiteres Hilfsmittel ist der Notenrechner für das Bewerbungsverfahren. Hiermit können Sie eine Berechnungszahl für die Ranglistenbildung ermitteln.

3. Wartezeit

Rund 20 % der Studienplätze werden nach der "Wartezeit" vergeben:
Die Wartezeit ist die Anzahl der Semester, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife und Äquivalente) und dem Studienbeginn liegen. Abgezogen werden gegebenenfalls Semester, in denen die bewerbende Person an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Maximal sieben Semester werden als Wartezeit gezählt. Stichtage sind das Zeugnisdatum und der Beginn des geplanten Studiums. Die Universität Kassel errechnet nach Eingang der Bewerbung die Wartezeit, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Alle erforderlichen Informationen werden im Bewerbungsformular abgefragt.


Neuerung seit Oktober 2019: Maximal sieben Semester werden als Wartezeit gezählt, d.h. überzählige Semester verfallen und verbessern nicht mehr die Chancen auf einen Studienplatz (siehe §5 HSchulZulG HE).
Für die Studiengänge Psychologie und Soziale Arbeit ist es absehbar, dass nur Personen mit der maximal möglichen Wartezeit von sieben Semestern genommen werden können und auch hier eine weitere Auswahl nötig sein wird, in der die Abschlussnote als nachfolgendes Kriterium die entscheidende Rolle spielen wird.

Das Kriterium "Wartezeit" gilt nicht für Master-Studiengänge!

Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde im Hauptverfahren zugelassen, wer mindestens die Durchschnittsnote 2,0 und mindestens 1 Halbjahr Wartezeit hat. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 - ohne Wartezeit - musste das Los entscheiden.

Dies bedeutet, dass

  • alle Bewerberinnen und Bewerber mit der Durchschnittsnote 1,9 zugelassen wurden.
  • Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 wurden nur diejenigen zugelassen, die mindestens 1 Halbjahr Wartezeit nachgewiesen haben.
  • Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 und keiner Wartezeit (Wartezeit = 0) wurden nur diejenigen zugelassen, auf die das Losglück fiel.

    Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde im Hauptverfahren zugelassen, wer mindestens 6 Halbjahre Wartezeit und außerdem mindestens die Durchschnittsnote 2,7 hat.

    Dies bedeutet, dass

    • alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen wurden, die 7 Halbjahre Wartezeit* haben.
    • Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit 6 Halbjahren Wartezeit wurden nur diejenigen zugelassen, die außerdem mindestens die Durchschnittsnote 2,7 haben.

    <hr>*Aufgrund geänderter gesetzlicher Regelung werden ab sofort nicht mehr als sieben Semester Wartezeit in die Berechnung der Wartezeit einbezogen (siehe §5 HSchulZulG HE). Wartezeiten über sieben Semester hinaus verbessern daher nicht mehr die Chancen auf einen Studienplatz.

    Die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universität Kassel sind übrigens lokal zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass Sie sich über das Bewerberportal der Universität Kassel für einen Studienplatz bewerben(lokale Studienplatzbewerbung. Die Verfahren können sich je nach Studiengang und je nach Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden.

    Nachrück- und Losverfahren

    Oft bleiben nach Abschluss des Hauptverfahrens noch einige Studienplätze unbesetzt und es wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Die Ablehnungsbescheide werden daher erst nach dem Nachrückverfahren versendet.

    In manchen Studienplätzen sind auch nach dem Abschluss des Nachrückverfahrens noch einige wenige Studienplätze unbesetzt. Diese werden dann verlost. Meist handelt es sich um Studienplätze, bei denen die Zusage seitens der Bewerberinnen oder Bewerber nachträglich zurückgezogen wurde. Am Losverfahren können auch diejenigen, die sich vorher nicht für diesen Studiengang beworben haben, teilnehmen. Allerdings sind die Chancen oftmals sehr gering, so noch einen Studienplatz zu erhalten. 


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