Zulassungsbeschränkung
Eine Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Wie hoch diese Zahl ist, hängt vom vorhandenen Lehrpersonal und der Ausstattung ab.
- Bachelor Architektur
- Bachelor Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung
- Bachelor Psychologie
- Bachelor Soziale Arbeit
- Bachelor Stadt- und Regionalplanung
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Gymnasien - hier nur das Fach: Biologie
- Master Klinische Psychologie und Psychotherapie
- Master Psychologie
- Master Wirtschaft, Psychologie und Management
Auswahlverfahren: Wer bekommt einen Studienplatz?
Die Auswahl erfolgt nach einem festgelegten Verfahren und wird von allen Hochschulen so durchgeführt: Nach dem Ende der Bewerbungsfrist für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfassen wir zunächst alle Bewerberinnen und Bewerber in einer Liste. Zusätzlich zum Namen (Vor- und Zuname) sind für uns noch Noten und weitere Kriterien (siehe unten) wichtig. Anhand dieser Auswahlkriterien wird anschließend eine Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber festgelegt (Ranking). Stehen zum Beispiel 100 Studienplätze zur Verfügung, erhalten die ersten 100 Bewerberinnen und Bewerber auf der Liste eine Zusage.
Für die Studienplatzvergabe spielen folgende Kriterien eine Rolle:
Studiengänge, bei denen zusätzlich eine Fachnote bewertet wird:

Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde im Hauptverfahren zugelassen, wer mindestens die Durchschnittsnote 2,0 und mindestens 1 Halbjahr Wartezeit hat. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 - ohne Wartezeit - musste das Los entscheiden.
Dies bedeutet, dass
- alle Bewerberinnen und Bewerber mit der Durchschnittsnote 1,9 zugelassen wurden.
- Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 wurden nur diejenigen zugelassen, die mindestens 1 Halbjahr Wartezeit nachgewiesen haben.
- Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 und keiner Wartezeit (Wartezeit = 0) wurden nur diejenigen zugelassen, auf die das Losglück fiel.
Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde im Hauptverfahren zugelassen, wer mindestens 6 Halbjahre Wartezeit und außerdem mindestens die Durchschnittsnote 2,7 hat.
Dies bedeutet, dass
- alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen wurden, die 7 Halbjahre Wartezeit* haben.
- Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit 6 Halbjahren Wartezeit wurden nur diejenigen zugelassen, die außerdem mindestens die Durchschnittsnote 2,7 haben.
<hr>*Aufgrund geänderter gesetzlicher Regelung werden ab sofort nicht mehr als sieben Semester Wartezeit in die Berechnung der Wartezeit einbezogen (siehe §5 HSchulZulG HE). Wartezeiten über sieben Semester hinaus verbessern daher nicht mehr die Chancen auf einen Studienplatz.
Die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universität Kassel sind übrigens lokal zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass Sie sich über das Bewerberportal der Universität Kassel für einen Studienplatz bewerben(lokale Studienplatzbewerbung. Die Verfahren können sich je nach Studiengang und je nach Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden.
Nachrück- und Losverfahren
Oft bleiben nach Abschluss des Hauptverfahrens noch einige Studienplätze unbesetzt und es wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Die Ablehnungsbescheide werden daher erst nach dem Nachrückverfahren versendet.
In manchen Studienplätzen sind auch nach dem Abschluss des Nachrückverfahrens noch einige wenige Studienplätze unbesetzt. Diese werden dann verlost. Meist handelt es sich um Studienplätze, bei denen die Zusage seitens der Bewerberinnen oder Bewerber nachträglich zurückgezogen wurde. Am Losverfahren können auch diejenigen, die sich vorher nicht für diesen Studiengang beworben haben, teilnehmen. Allerdings sind die Chancen oftmals sehr gering, so noch einen Studienplatz zu erhalten.