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28.03.2023

Neue Lastenradförderungen

Das Land Hessen fördert ab sofort wieder die Anschaffung von neuen (E)-Lastenrädern und (E-)Anhängern und auch der Bund fördert über das BAFA die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.

© stock.adobe.com/Jürgen Fälchle

Die vom Hessischen Umweltministerium erstmalig 2020 durchgeführte Lastenradförderung ist auch in der zweiten Förderrunde 2022 auf enorme Resonanz gestoßen. Die bereitgestellten Fördergelder in Höhe von 1,5 Mio. Euro waren innerhalb weniger Wochen bis Ende Mai ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 1.900 Anträge bewilligt. Nun geht die Lastenradförderung in eine weitere Runde. Die Abwicklung erfolgt erneut über den Projektträger Jülich.

Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern fördert das BAFA noch bis zum 29.02.2024 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (jetzt beantragen). Empfohlen wird vor Antragstellung die folgenden Ausführungen und insbesondere unser Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie [Stand: Januar 2023] (PDF, 645KB, Datei ist nicht barrierefrei) zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie aufmerksam zu lesen und zu beachten. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.