Der Hochschulrat der Universität Kassel
Prof. Dr. Wilfried Müller

Prof. Dr. Eva Barlösius

Dr. Annette Beller

Prof. Dr. Claudia Eckert

Prof. Dr. Marcus Hasselhorn

Prof. Dr. Martina Havenith-Newen

Dr. h.c. Peter Masuch

Prof. Dr. Uwe Schneidewind

Aufgaben des Hochschulrates
Der Hochschulrat begleitet die Hochschule bei ihrer Entwicklung, artikuliert die in der Berufswelt bestehenden Erwartungen und fördert die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen.
Der Hochschulrat hat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschule und muss der Entwicklungsplanung zustimmen. Er gibt Empfehlungen zur Studiengangsplanung, Evaluierungsverfahren, Zielvereinbarungen, Wissenstransfer sowie zur aufgabengerechten und effizienten Administration und Mittelverwendung. Er nimmt Stellung zu den Hochschulthemen Grundordnung, Rechenschaftsbericht, Budgetplanung, Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen sowie Gliederung der Hochschule in Fachbereiche.
Dem Hochschulrat gehören bis zu zehn Personen aus der Wirtschaft, der beruflichen Praxis und dem Bereich Wissenschaft und Kunst an. Die Mitglieder werden vom HMWK bestellt und jeweils zur Hälfte von der Universität und vom Ministerium benannt.