Anerkennung von Leistungen für BA & MA

Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen/Fachbereichen

Legen Sie dem Prüfungsbüro Bachelor/Master des FB05 am Ende des Semesters einen ausgefüllten
und unterschriebenen Leistungsnachweis vor mit der Angabe, in welchem Modul die Veranstaltung angerechnet werden soll.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Die im Ausland erbrachten Leistungen werden von den Beauftragten (Link:
https://unikassel.moveon4.de/publisher/1/deu#) für die jeweilige Universität im Ausland anerkannt.
Bitte nutzen Sie dazu das Formular "Antrag auf Anerkennung auswärtig erbrachter Leistungen".

Das Ergebnis der Anerkennung legen Sie bitte dem Prüfungsbüro Bachelor/Master des FB 05 zur Eintragung vor.

Ankerkennung von auswärtig erbrachten Leistungen

Bitte reichen Sie beim Prüfungsbüro Bachelor/Master des FB05 folgendes ein:

  1. das ausgefüllte Formular „Antrag auf Anerkennung auswärtig erbrachter Prüfungsleistungen
  2. Ihre entsprechenden Prüfungsnachweise, z. B. Leistungsnachweise oder das Transcript of Records unterschrieben und gestempelt, auf dem Sie die betreffenden Kurse (mit ECTS) markieren
  3. das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung zu Ihrem aktuellen Studiengang